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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0085-A25-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 18 H2 Typ DB8GT-8518
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH
                               Tratmoos 5
                               85467 Neuching
                               QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DB8/GT LIGHTWEIGHT
Typ                            DB8GT-8518
Radgröße                       8.5J X 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)
 LK114.3       DB8/GT 8.5J X 18 LK114.3 / Ø72,5 - 5/114,3/56,1      40         600      1990
               Ø56,1

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              BORBET
Radtyp und Ausführung          DB8/GT LIGHTWEIGHT 8.5J X 18 H2 (s.o.)
Radgröße                       8.5J X 18 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                       (Nm)         (mm)
 S01   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          120          -                5333

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten
Nr.180085-A00-V00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Subaru
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0085-A25-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 18 H2 Typ DB8GT-8518
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH

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 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Subaru Levorg               110, 125     225/40R18      K1c K2b K6g K6i                   A06 A12 A16
 V1, V                       110, 125     225/45R18      K1c K2b K6g K6i                   A18 A56 Car
 e1*2007/46*1203*03-..       110, 125     235/40R18      K1c K2b K6d K6h K6i               S01
                             110, 125     245/40R18      K1c K2c K6d K6h K6i
                             110, 125     255/35R18      K1c K2c K5b K6d K6h K6i
                             110, 125     255/40R18      K1c K2c K5b K6d K6h K6i

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0085-A25-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 18 H2 Typ DB8GT-8518
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH

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Spezielle Auflagen und Hinweise

A06      Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen
für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0085-A25-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 18 H2 Typ DB8GT-8518
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4
K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Shah Alam (TÜV Rheinland Malaysia) ab September
2017 und Lambsheim im Dezember 2017 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 25.März.2025 in
Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 25. März 2025




Wagner                                                                                  00444315.DOCX




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