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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          02-1459-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ JAVA 8
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                                Industriestraße 17
                                67136 Fußgönheim

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          -
Typ                             JAVA 8
Radgröße                        7,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/ tiefe      last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm) (mm)      (kg)
C6             JAVA 8 C6/Z23 Ø76-Ø60,1              5/114,3/60,1       41        670   1975

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               ALUTEC
Radtyp und Ausführung           JAVA 8 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ..
Herkunftsmerkmal                Made in Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                  -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 021459) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           02-1459-A11-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ JAVA 8
Hersteller                       Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus GS 300           156           225/40R18         T91                                A02 A04 A05
S1                     156           235/40R18         K02 R70                            A06 A08 A09
G468,                                                                                     A12 A14 A19
e6*93/81*0010*                                                                            S01
Lexus GS300/430        161-208       235/40R18         R70                                A02 A04 A05
S16                                                                                       A06 A08 A09
e11*96/79*0078*..,                                                                        A12 A14 A19
e11*98/14*0078*..                                                                         B03 S01
Lexus IS200/300        114-157       215/40R18         K02 T85                            A02 A04 A05
XE1                    114-157       225/35R18         K02 K07 K08 T87                    A06 A08 A09
e11*98/14*0110*..      114-157       225/40R18         K02 K05 K07 K08                    A12 A14 A19
                                                                                          Lim S01
Toy. Avensis Verso     85, 110       225/40R18         T91                                A02 A04 A05
M2                     85, 110       235/40R18         K02 K05 K07 R70                    A06 A08 A09
e6*98/14*0083*..                                                                          A12 A14 A19
                                                                                          S01
Toyota Camry           112,137       225/45R18         K02                                A02 A04 A05
V3                     112,137       235/40R18         K11 K42 R70                        A06 A08 A09
e6*98/14*0085*..       112,137       235/45R18         K05 K11 K42                        A12 A14 A19
                                                                                          S01
Toyota RAV4            85-110        235/45R18         K07                                A02 A04 A05
A2                     85-110        235/50R18         K49 K90                            A06 A08 A09
e6*98/14*0070*..       85-110        245/45R18         K49                                A12 A14 A19
                                                                                          KOV S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-1459-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ JAVA 8
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49     Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R70     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           02-1459-A11-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx18H2 Typ JAVA 8
Hersteller                       Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4
S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T85      Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).


Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-
Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.Juli 2002


Blauth                                                                    00042201.DOC




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