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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A25-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC05
Typ                            05 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W4             RC05 705 W4/N27 Ø72,6-Ø60,1         5/114,3/60,1         38        670   1995


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC 05 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172102) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich auf-
geführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-172102-A25-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus LS 400       180              205/65R15        R35                              A02 A04 A05
F1                 180              215/65R15        R35                              A06 A08 A09
F479                                                                                  A12 A14 A23
                                                                                      B03 S01
Toy. Avensis Verso    85,110        205/65R15        A11                              A02 A04 A05
M2                    85,110        215/60R15        A12                              A06 A08 A09
e6*98/14*0083*..      85,110        225/60R15        A12 K02                          A14 A23 B03
                                                                                      V15 S01
Toyota Camry          100-138       195/65R15        R37                              A02 A04 A05
V10                   100-138       205/65R15                                         A06 A08 A09
F824                                                                                  A12 A14 A23
                                                                                      K42 S01
Toyota Camry          100-138       195/65R15        R37                              A02 A04 A05
V10W                  100-138       205/65R15                                         A06 A08 A09
G017                                                                                  A12 A14 A23
                                                                                      K42 S01
Toyota Camry          93-140        205/65R15                                         A02 A04 A05
V2                    93-140        215/60R15                                         A06 A08 A09
e6*93/81*0029*..                                                                      A12 A14 A23
                                                                                      K02 S01
Toyota MR2            115-129       195/55R15        M+S R02 R09                      A02 A04 A05
W2                    115-129       195/55R15        R02                              A06 A08 A09
F438                  115-129       205/55R15        M+S R03 R09                      A12 A14 A23
                      115-129       205/55R15        R03                              MR5 S01
                      115-129       215/50R15        K02 M+S R03 R09
                      115-129       225/50R15        K02 R03
Toyota MR2            125-129       195/55R15        R02                              A02 A04 A05
W20                   125-129       205/55R15        R03                              A06 A08 A09
e6*93/81*0011*..      125-129       225/50R15        K02 R03                          A12 A14 A23
                                                                                      V15 S01
Toyota Picnic         66-94         205/55R15        K07 K08 R70                      A02 A04 A05
XM1                   66-94         215/55R15        G01 K07 K08                      A06 A08 A09
e11*93/81*0063*..     66-94         225/50R15        K07 K08                          A12 A14 A23
                                                                                      V15 S01
Toyota Previa         85-115        205/65R15        134                              A02 A04 A05
R3                    85-115        215/60R15        134 T94                          A06 A08 A09
e6*98/14*0069*..      85-115        225/60R15                                         A12 A14 A23
                                                                                      B03 S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A25-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen , zulässig.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-172102-A25-VTGA01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                        Rad Center Derkum GmbH

                                                                                               Seite 4 von 5

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse
Nr. 1    195/55R15       205/55R15, 215/50R15, 225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeugherstel-
ler die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahr-
zeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse              Hinterachse

Nr. 1    175/55R15                195/50R15
Nr. 2    185/55R15                205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15                215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15                205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15                215/50R15
Nr. 6    205/45R15                215/40R15
Nr. 7    205/55R15                225/50R15
Nr. 8    205/60R15                225/55R15
Nr. 9    205/65R15                225/60R15
Nr. 10   215/40R15                245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A25-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

134     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Februar 2003




Bohlander                                                                      00047688.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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