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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1147-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT7                              KT7
Typ                             KT7-8017                         KT7-9017
Radgröße                        8Jx17H2                          9Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
Y1             KT7-8017 Y1/N05 Ø63,4xØ57,1          4/100/57,1         35        580    1935
Y1             KT7-9017 Y1/N05 Ø63,4xØ57,1          4/100/57,1         30        580    1935

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                   KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT7-8017 (s.o.)                  KT7-9017 (s.o.)
Radgröße                        8Jx17H2                          9Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                               LZ
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050626 und Nr.050627 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                         05-1147-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf            55-85             205/40R17         G14 G15 K41 K49 R02 T80 T81       A02 A04 A05
                                                       T84
1E                    55-85          225/35R17         G01 K41 K49 T82                   A06 A08 A09
e1*96/79*0070*..,                                                                        A12 A14 A21
e1*98/14*0070*..                                                                         K42 K44 K45
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
VW Golf               55-85          205/40R17         G01 K41 K49 R02 T80 T81 T84       A02 A04 A05
1EXO                  55-85          225/35R17         G01 K41 K49 T82 T86               A06 A08 A09
G407                                                                                     A12 A14 A21
                                                                                         K42 K44 K45
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
VW Golf               66-85          225/35R17         G01 T82 T86                       A02 A04 A05
1HX1                  66-85          225/35R17         T82 T86 X17                       A06 A08 A09
G156,                                                                                    A12 A14 A21
e1*93/81*0004*..                                                                         K41 K42 K44
                                                                                         K45 K49 K50
                                                                                         K56 M01 S01
VW Golf / Vento       40-85          205/40R17         K41 K49 R02 T80 T81 T84 X17       A02 A04 A05
1H                    40-85          205/40R17         G01 K41 K49 R02 T80 T81 T84       A06 A08 A09
e1*96/79*0068*..      40-85          225/35R17         G01 K41 K49 T82 T86               A12 A14 A21
                      40-85          225/35R17         K41 K49 T82 T86 X17               K42 K44 K45
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
VW Golf, Vento        40-85          205/40R17         G01 K41 K49 R02 T80 T81 T84       A02 A04 A05
1HXO                  40-85          205/40R17         K41 K49 R02 T80 T81 T84 X17       A06 A08 A09
F804                  40-85          225/35R17         G01 K42 K49 T82 T86               A12 A14 A21
                      40-85          225/35R17         K41 K49 T82 T86 X17               K42 K44 K45
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1147-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G14       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 14 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G15       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 15 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-1147-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                             Seite 4 von 5

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M01      Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T80      Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T81      Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T82      Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84      Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T86      Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    205/40R17               225/35R17
Nr. 2    205/50R17               225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3    215/40R17               245/35R17
Nr. 4    215/45R17               225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/50R17               235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6    225/45R17               245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7    225/50R17               245/45R17, 255/45R17
Nr. 8    225/55R17               245/50R17, 255/50R17
Nr. 9    235/40R17               265/35R17, 275/35R17
Nr. 10   235/45R17               255/40R17, 265/40R17
Nr. 11   235/50R17               255/45R17
Nr. 12   235/55R17               255/50R17
Nr. 13   245/40R17               255/40R17, 275/35R17
Nr .14   245/45R17               265/40R17, 275/40R17
Nr. 15   255/45R17               285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X17    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/60R14.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1147-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 5 von 5

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 22.Juli 2005




Tufan                                                                        00083096.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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