Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
405112571DS T980 8x18 PCD 112 S22028-5mm 57,1 Aluminium 750 2185 05/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 13; 16; 5N; 3D; 3CC; 3C; 3BS; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K;
2KN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7DWA; 7DW; 7DB; 7DZA; 7DZ; 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3BS; 3C;
3CC; 3D; 5N
160 Nm für Typ : 7DZ; 7DZA
170 Nm für Typ : 7M
180 Nm für Typ : 7DB; 7DW; 7DWA
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92 22I; 24C; 24M; 5GM Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi;
5GM
2KN e1*2007/46*0217*.., ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; VB1
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 22B; 24C; 24D; 5GM Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92 VB0; 22F; 241; 244; 246; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 247 Allradantrieb;
L320
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 21P; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D; 5GM ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; VB2
Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7DB e1*96/79*0067*.., 50 - 103 245/40R18-97 VE1; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0067*.. Reinf 367; 5IM 12A; 51A; 71K; 721;
7DW e1*96/79*0066*., 73C; 74A; 743; 75I;
e1*98/14*0066*. 76Q
7DWA e1*98/14P0120*..
7DZ e1*97/27*0095*.., 65 - 150 245/40R18 97 VE1; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0095*.. 367; 5IM 12A; 34W; 51A; 71K;
7DZA e1*98/14P0143*.. 245/45R18 100 VE1; 21B; 22B; 22H; 24J; 721; 73C; 74A; 743;
24M; 367; 5KA; 54F 75I
245/45R18 96 VE1; 21B; 22B; 22H; 24J;
24M; 367; 5IE; 54F
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 21P; 22M; 22P; 24M Cabrio;
85 - 147 225/40R18 88W 21P; 22M; 22P; 24M Frontantrieb;
85 - 184 235/40R18 91 21P; 22H; 22L; 22P; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 22H; 22Q; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
225/40R18 88W 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
235/40R18 91 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 22H; 22Q; 24J; 24M; 51J Nur Golf R (6er);
225/40R18 92 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D Ab
235/40R18 91 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
743
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 22H; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
225/40R18 88W 21P; 22H; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
235/40R18 91 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck;
245/35R18 88W 22F; 22Q; 24D; 57F; 570 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 21P; 22M; 24J; 248; 51J Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*..
225/40R18 88W 21B; 22H; 22L; 24C; 244; e1*2001/116*0304*14;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 21B; 22H; 22L; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22H; 22L; 24C; 244 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W 22F; 22L; 244; 247; 5FE; 721; 73C; 74A; 743
57F; 570
245/35R18 92 22F; 22L; 244; 247; 57F;
570
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 21P; 22H; 22M; 24J; 248; e1*2001/116*0304*21;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 21P; 22H; 22M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88 22F; 22L; 248; 5FE; 57F; 721; 73C; 74A; 743
68T
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M; 5FE e1*2001/116*0304*13;
225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71K;
68T 721; 73C; 74A; 743
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 22P; 24J; 24M; 5FE Nicht CrossGolf;
245/35R18 88 22F; 24D; 57F; 68T Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 215/40R18 89 22P; 24J; 24M bis
225/40R18 92 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 92 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 215/40R18 89 21P; 22F; 24J; 248 Stufenheck;
225/35R18 87W 21B; 21N; 22F; 24J; 248 Frontantrieb;
225/40R18 92 21B; 21N; 22F; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R18 90 21B; 21N; 22F; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
246; 247 721; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91 21B; 21N; 22F; 241; 244; 743
246; 247
245/35R18 88 21B; 21J; 22F; 24C; 244;
247
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*.. 51J ab
225/40R18 88 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15;
24D Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 570 729; 73C; 74A; 743
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 22H; 22L; 24J; 24M JETTA (Limousine);
225/40R18 88 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 73C; 74A; 743
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; GOLF 6 (Variant);
51J ab
225/40R18 88 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15;
24D Allradantrieb;
235/40R18 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; GOLF (Variant); nur
5FM bis
225/40R18 88 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*14;
24D Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T 73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 21P; 22M; 22Q; 245; 248; Nicht Passat
e1*2001/116*0307*.., 5FE Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*..
77 - 155 225/40R18 9221P; 22M; 22Q; 245; 248 ab
235/40R18 9121P; 22L; 22Q; 245; 248 e1*2001/116*0307*24;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743;
76U
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 21P; 22M; 22Q; 245; 248; Nicht Passat
e1*2001/116*0307*.., 5FE Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*..
77 - 155 225/40R18 92 21P; 22M; 22Q; 245; 248 ab
235/40R18 91 21P; 22L; 22Q; 245; 248 e1*2001/116*0307*24;
77 - 220 235/40R18 91Y 21P; 22L; 22Q; 245; 248 Kombi; Limousine;
235/40R18 95 21P; 22L; 22Q; 245; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M nur bis
75 - 147 225/40R18 92 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
235/40R18 91 21P; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743;
76U
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M nur bis
75 - 147 225/40R18 92 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
235/40R18 91 21P; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
75 - 220 235/40R18 95 21P; 22L; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91 24M nur bis
100 - 220 235/40R18 95 24M e1*2001/116*0468*10;
245/40R18 93 21P; 22H; 22I; 24J; 24M Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88 51J Coupe; Frontantrieb;
90 - 195 235/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743; 76O
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/45R18 94 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
235/50R18 97 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R18 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
66 - 110 215/40R18 89W 24J; 24M; 5FM 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 125 225/40R18 92 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 225/40R18 VEX 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0173*..
225/40R18 92 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 165 - 246 235/50R18 51G nicht V10 Diesel;
e1*98/14*0189*..
255/45R18 99 5JK 10B; 11G; 11H; 11K;
177 245/45R18 96 5IE 12A; 51A; 533; 573;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 743; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 367; 5HR 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 743
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 21B; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/40R18 95 21B; 22B; 24D; 24J; 5HR e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 743
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
34W) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn an der Vorderachse ein Mindestabstand von 5
mm zwischen Felge und Bremsleitung bzw. ABS-Leitung vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 8 VW Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.03.2012
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VE1) Durch Einbau eines Schiebetürkeils ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
VEX) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.