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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0994
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0116-13-WIRD-TG

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 19 EH2+
Typ:                                    136 1990

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 9.0Jx19EH2+ gekennzeichnet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Hinterachse zulässig ist, wird an der
Vorderachse der Radtyp 136 in der Dimension 8.0Jx19EH2+ bzw. 8,5Jx19EH2+ verwendet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Vorderachse zulässig ist, wird an der
Hinterachse der Radtyp 136 in der Dimension 10.0Jx19EH2+ verwendet. Die in den entsprechenden Gutachten
aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                   ergibt Einpresstiefe
112545571DS5                           S22028-5mm                              40 mm
112545571DS10                         S22029-10mm                            35 mm
112545571DS15                         S22050-15mm                            30 mm
112545571DS20                         13234-20mm                               25 mm
112545666DS5                           S22022-5mm                              40 mm
112545666DS10                         S22023-10mm                            35 mm
112545666DS15                         S22024-15mm                            30 mm
112545666DS20                         13325-20mm                               25 mm
112545665DS20                         13250-20mm                               25 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit ET 45 gekennzeichnet.

I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
112545571         136 9x19 112x5            Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    725   2400 04/13
112545571DS1      136 9x19 112x5            S22-029 10mm              112/5     57,1     35    725   2400 04/13
0
112545571DS1      136 9x19 112x5            S22-050 15mm              112/5     57,1     30    725   2400 04/13
5
112545571DS2      136 9x19 112x5            13234                     112/5     57,1     25    725   2400 04/13
0
112545571DS5      136 9x19 112x5            S22-028 5mm               112/5     57,1     40    725   2400 04/13
112545665DS2      136 9x19 112x5            13250 20mm                112/5     66,5     25    725   2400 04/13
0
112545666         136 9x19 112x5            Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    725   2400 04/13
112545666DS1      136 9x19 112x5            S22-023 10mm              112/5     66,6     35    725   2400 04/13
0
112545666DS1      136 9x19 112x5            S22-024 15mm              112/5     66,6     30    725   2400 04/13
5
112545666DS2      136 9x19 112x5            13325 20mm                112/5     66,6     25    725   2400 04/13
0
112545666DS5      136 9x19 112x5            S22-022 5mm               112/5     66,6     40    725   2400     04/13
1143540601        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2400     04/13
1143540641        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    725   2400     04/13
1143540661        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    725   2400     04/13
1143540671        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1     40    725   2400     04/13
120534671         136 9x19 120x5            Ø73.1 Ø70.1               120/5     67,1     34    750   2330     04/13
120534726         136 9x19 120x5            ohne                      120/5     72,6     34    750   2330     04/13




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Aerotechnik Schweiz
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 13,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112545666:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : 136 1990
Radausführung                       : --                                     : 136 9x19 112x5
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 04.13
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                                  Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Prüfbericht                 13-TAAP-1022/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  3      AUDI                                         112545571DS20                   25      28.06.2013        liegt bei
  8      AUDI                                         112545571DS15                   30      28.06.2013        liegt bei
 14      AUDI                                         112545571DS10                   35      28.06.2013        liegt bei
 19      AUDI                                         112545571DS5                    40      28.06.2013        liegt bei
 21      AUDI                                         112545571                       45      28.06.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 6
  2   QUATTRO                                      112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  7   QUATTRO                                      112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 11   QUATTRO                                      112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 15   QUATTRO                                      112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  4   SEAT                                         112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  6   SEAT                                         112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 12   SEAT                                         112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 16   SEAT                                         112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  5   SKODA                                        112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 10   SKODA                                        112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 17   SKODA                                        112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  1   VW                                           112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  9   VW                                           112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 13   VW                                           112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 18   VW                                           112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 20   VW                                           112545571                      45      28.06.2013        liegt bei
 22   AUDI                                         112545665DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 27   AUDI                                         112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 29   AUDI                                         112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 34   AUDI                                         112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 24   DAIMLER                                      112545666DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 26   DAIMLER                                      112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 31   DAIMLER                                      112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 33   DAIMLER                                      112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 35   DAIMLER                                      112545666                      45      28.06.2013        liegt bei
 25   MERCEDES                                     112545666DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 28   MERCEDES                                     112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 30   MERCEDES                                     112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 32   MERCEDES                                     112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 36   MERCEDES                                     112545666                      45      28.06.2013        liegt bei
 23   QUATTRO                                      112545665DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 37   TOYOTA                                       1143540601                     40      28.06.2013        liegt bei
 38   HONDA                                        1143540641                     40      28.06.2013        liegt bei
 39   NISSAN                                       1143540661                     40      28.06.2013        liegt bei
 40   RENAULT                                      1143540661                     40      28.06.2013        liegt bei
 42   HYUNDAI                                      1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 41   KIA MOTORS                                   1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 43   MAZDA                                        1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 45   GM KOREA                                     120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 46   OPEL                                         120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 44   SAAB                                         120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 47   BMW AG                                       120534726                      34      28.06.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                                 Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 28.06.2013
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                                                                                                         Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 28.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22029.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22023.B                    12.04.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT100.000.22024.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT100.000.22050.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 20mm                   13325                                  28.06.2013
Distanzscheibe 20mm                   13234                                  28.06.2013
Distanzscheibe 20mm                   13250                                  28.06.2013
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22022.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22028.B                    23.11.2010
Nabenkappe                            CAP #136                               13.08.2012
Prüfbericht                           13-TAAP-1022/CIN                       12.04.2013
Radbefestigung                        M12x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M12x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,5                                29.04.2009
Radbeschreibung                       RSCHO909                               15.10.2012
Radzeichnung                          WP-136                                 13.08.2012




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                       Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 28.06.2013
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                                                                                                        Seite: 1 von 12

Fahrzeughersteller                        : VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.         zul.     gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-         Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                  last         umf.     Fertig
                    Rad                       Distanzscheibe                              (kg)         (mm)     datum
112545571DS1        136 9x19 112x5            S22-050 15mm               57,1   Aluminium    725        2400     04/13
5


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VW
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 1F; 1t; 1T; 13; 16; 3c; 3C; 3CC; 3D; 5N
                                            140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..       85 - 110 245/35R19 89  21B; 22F; 22L; 22Q;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                              24C; 24D                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                       85 - 147 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                              24C; 24D                     725; 73C; 74A; 74W
                                                245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                              24C; 24D
                                       85 - 184 235/35R19 91  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                              24C; 24D
                                                245/35R19 93  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                              24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/40R19 93            241; 244; 246; 247;       Beetle (Schrägheck);
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H        Beetle Cabrio;
                                                 235/35R19 91    24C; 244; 247; 26B;       Frontantrieb;
                                                                 26J; 27B; 27F             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/40R19 92    24C; 244; 247; 26B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 26J; 27B; 27F             725; 729; 73C; 74A;
                                                 245/35R19 93    24C; 24D; 26B; 26J;       74W
                                                                 27B; 27F
                                                 255/35R19 92    24D; 27B; 27F; 57F;
                                                                 67U; 672
                                                 265/30R19 93    24D; 27B; 27F; 57F;
                                                                 68X
                                                 265/35R19 94    24D; 27B; 27F; 57F;
                                                                 67H




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.., 77 - 103 245/35R19 89          Frontantrieb; 21B; 22F;   Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2007/46*0547*..                                 22L; 22Q; 24C; 244;       (Cross); ab
               e1*2001/116*0307*..,                             247; 5FM; 54A             e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0502*..     77 - 155 235/35R19 91     21B; 22F; 22L; 22Q;       Kombi; Limousine;
                                                                24C; 244; 247             Allradantrieb;
                                              245/35R19 89W     21B; 22F; 22L; 22Q;       Frontantrieb;
                                                                24C; 244; 247; 5FM;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                54A
                                      77 - 220 235/35R19 91Y    21B; 22F; 22L; 22Q;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24C; 244; 247             721; 725; 73C; 74A;
                                              245/35R19 93Y     21B; 22F; 22L; 22Q;       74W
                                                                24C; 244; 247; 54A
3c             e1*2007/46*0547*..   103 - 155 225/40R19 93      22L; 245; 248; 26B;  Nur Passat Alltrack
3C             e1*2001/116*0307*..,                             27B                  (Cross);
               e1*2007/46*0502*..             235/35R19 91W     22L; 24J; 248; 26B;  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27B; 27H             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 74W
3C             e1*2001/116*0307*..    75 - 110 245/35R19 89  Frontantrieb; 21B; 22F; nur bis
                                                             22L; 22Q; 24C; 24D;     e1*2001/116*0307*23;
                                                             54A                     Kombi; Limousine;
                                      75 - 147 235/35R19 91  21B; 22F; 22L; 22Q;     Allradantrieb;
                                                             24C; 24D                Frontantrieb;
                                               245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24C; 24D; 54A           12A; 51A; 573; 71K;
                                      75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q;     721; 725; 73C; 74A;
                                                             24C; 24D                74W
                                               245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                             24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91       21B; 21N; 22B; 22H;         Limousine;
                                                              24D; 24J                    Allradantrieb;
                                      100 - 147 245/35R19 89W 21B; 21J; 22B; 22F;         Frontantrieb;
                                                              24C; 24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                      100 - 155 235/35R19 91W 21B; 21N; 22B; 22H;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                              24D; 24J                    721; 725; 729; 73C;
                                      100 - 220 235/35R19 91Y 21B; 21N; 22B; 22H;         74A; 74W
                                                              24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130     235/35R19 87W     22B; 24J; 24M             Coupe; Frontantrieb;
                                 90 - 155     245/35R19 89      22B; 24D; 24J             10B; 11G; 11H; 11K;
                                 90 - 195     235/35R19 91      22B; 24J; 24M             12A; 32I; 51A; 71K;
                                              245/35R19 89Y     22B; 24D; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                              255/30R19 91      22B; 24D; 57F; 673        74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92         22I; 24J; 24M; 51J        Allradantrieb;
             e1*2007/46*0487*..            245/40R19 94         22B; 22H; 24D; 24J        Frontantrieb;
                                           245/45R19 98         21P; 22B; 22H; 22P;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96      21P; 22B; 22H; 24D;       725; 73C; 74A; 74W
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91          22I; 22M; 24M             nur CrossTouran;
             e1*2007/46*0506*..           245/40R18 93          22F; 22L; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
1T           e1*2001/116*0211*..,                                                         12A; 51A; 71K; 721;
               e1*2007/46*0357*..                                                         725; 73C; 74A; 74W;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 177         245/40R19 98  24J; 24M                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0189*..               255/40R19 96  22B; 24C; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              275/35R19 96  Frontantrieb; 22B; 24D;       721; 725; 729; 73C;
                                                            57F; 68S                      74A; 74W; 76U
                                              275/40R19 101 21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
7N           e1*2007/46*0401*.., 85 - 147 235/40R19 96          24M; 270                  Allradantrieb;
               e1*2007/46*0434*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 75I; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                      Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 12
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 12
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                      Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 12
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R19
                     Hinterachse:                        255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 12
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 9 VW                                                      Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 12
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 9 VW                                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3c
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1990
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 28.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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