Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8x18 5 112 35 RS61 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 690 2150 04/09
571
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3BS; 3B; 1F; 3D; 2KN; 16; 3C; 3BG; 1KP; 7N; 3CC; 5N; 2K;
1T; 13; 1K; 1KM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 70X02D; 70X02BL; 7DWA; 70X12D; 70X12B; 70X02A;
70X12BN; 70X02C; 7DW; 70X12A; 70X12C; 70X02BN; 70X12BL;
7DB; 70X02B
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG;
3BS; 3C; 3CC; 3D; 5N
140 Nm für Typ : 7N
180 Nm für Typ : 7DB; 7DW; 7DWA; 70X02A; 70X02B; 70X02BL;
70X02BN; 70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN;
70X12C; 70X12D
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 21P; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi;
5GM
2KN e1*2007/46*0217*.., nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 21P; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D; 5GM ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; VB1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92 22I; 24C; 24M; 5GM Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92 VB0; 22F; 24C; 244; 247 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., Allradantrieb;
L320
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7DB e1*96/79*0067*.., 50 - 103 245/40R18-97 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0067*.. Reinf 24D; 5IM 12A; 51A; 71A; 723;
7DW e1*96/79*0066*., 245/45R18 100 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P; 75I;
e1*98/14*0066*. 24D; 367; 5KA; 54A 76Q
7DWA e1*98/14P0120*.. 245/45R18-96 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 367; 5IE; 54A
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 21P; 22H; 22L; 22Q; 24J; Cabrio;
24M Frontantrieb;
85 - 147 225/40R18 88W 21P; 22H; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 71A; 723;
85 - 184 235/40R18 91 21B; 22H; 22L; 22Q; 24D; 73C; 74A; 74P
24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24DSchrägheck;
235/40R18 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
24D; 51J Ab
225/40R18 92 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
235/40R18 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 21P; 22H; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck;
245/35R18 88W 22F; 22Q; 24D; 57F; 570 Frontantrieb;
59 - 173 215/40R18 89Y 21P; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 51J 12A; 51A; 71A; 723;
225/40R18 92 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
235/40R18 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D
245/35R18 92 22F; 22Q; 24D; 57F; 570
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 215/40R18 89 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant);
24D; 51J ab
225/40R18 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15;
24D Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 570 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22F; 24C; 24M; 5FE Nicht CrossGolf;
245/35R18 88 22F; 24D; 57F; 68T Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 215/40R18 89 22P; 24J; 24M bis
225/40R18 92 21B; 22F; 24C; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 92 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M; 5FE e1*2001/116*0304*13;
225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71A;
68T 723; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 21B; 22H; 22L; 24C; 244; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Frontantrieb;
5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 92 21B; 22F; 22L; 24C; 244 12A; 51A; 573; 71A;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24C; 244; 723; 73C; 74A; 74P
247
245/35R18 88W 22F; 22L; 244; 247; 5FE;
57F; 570
245/35R18 92 22F; 22L; 244; 247; 57F;
570
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; 248 Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 21P; 22H; 22M; 24J; 248; e1*2001/116*0304*21;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71A;
245/35R18 88 22F; 22L; 244; 247; 5FE; 723; 73C; 74A; 74P
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 215/40R18 89 21B; 21N; 22F; 24J; 248 Stufenheck;
225/35R18 87W 21B; 21N; 22F; 24C; 244; Frontantrieb;
247 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 92 21B; 21N; 22F; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71A;
247 723; 729; 73C; 74A;
235/35R18 90 21B; 21J; 22F; 24C; 244; 74P
247
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 24C; 244;
247
245/35R18 88 21B; 21J; 22F; 24C; 244;
247
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant);
24D; 51J ab
225/40R18 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15;
24D Allradantrieb;
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/40R18 89 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant);
24D; 51J ab
225/40R18 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15;
24D Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 570 729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; GOLF (Variant); nur
24D; 5FM bis
225/40R18 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*14;
24D Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; JETTA (Limousine);
24D Frontantrieb;
225/40R18 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71A; 723;
235/40R18 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 21P; 22L; 22Q; 245; 248; ab
e1*2001/116*0307*.., 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 155 225/40R18 92 21P; 22L; 22Q; 245; 248 Kombi; Limousine;
235/40R18 91 21B; 22L; 22Q; 241; 244; Allradantrieb;
246 Frontantrieb;
77 - 220 235/40R18 91Y 21B; 22L; 22Q; 241; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
246 12A; 51A; 573; 71A;
235/40R18 95 21B; 22L; 22Q; 241; 244; 723; 73C; 74A; 74P
246
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 21P; 22L; 22Q; 24J; 24M nur bis
75 - 147 225/40R18 92 21P; 22L; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
235/40R18 91 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
75 - 220 235/40R18 95 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M Limousine;
100 - 220 235/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88 51J Coupe; Frontantrieb;
245/35R18 88 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
90 - 195 235/40R18 91 12A; 51A; 71A; 723;
245/40R18 93 22I; 24M 73C; 74A; 74P; 76O
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 5 VW Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/45R18 94 22I; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
235/50R18 97 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R18 96 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
235/40R18 91 24C; 24D; 367; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 110 215/40R18 89W 24J; 24M; 5FM 12A; 51A; 71A; 723;
66 - 125 225/40R18 92 24C; 24D 73C; 74A; 74P
235/40R18 95 24C; 24D; 367
1T e1*2001/116*0211*., 75 - 125 235/40R18 91 24J; 24M nur CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
245/40R18 93 22I; 22M; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24M; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/40R18 92 21B; 22B; 22D; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/40R18-88W 21B; 22B; 22D; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/40R18 92 21B; 22B; 22D; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 367; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0157*..
74 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 367; 5FE 12A; 51A; 573; 71A;
225/40R18 92 21B; 22B; 24J; 367 723; 73C; 74A; 74P
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/40R18 91 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0173*..
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 235/50R18 24J; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0189*..
245/45R18 96 12A; 51A; 573; 71A;
255/45R18 99 24J 723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 147 225/45R18 95 365 Frontantrieb;
e1*2007/46*0434*..
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
Verkaufsbezeichnung: VW T4 (ab 1996)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
70X02A H325 50 - 103 245/40R18 97 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
70X02B H298 24D; 367; 5IM 12A; 51A; 71A; 723;
70X02BL H304 245/45R18 100 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P; 75I;
70X02BN H300 24D; 367; 5KA; 54A 76Q
70X02C H297 245/45R18 96 VE1; 21B; 22B; 22F; 24C;
70X02D H324 24D; 367; 5IE; 54A
70X12A H326
70X12B H306
70X12BL H322
70X12BN H323
70X12C H299
70X12D H327
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VE1) Durch Einbau eines Schiebetürkeils ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.