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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        08-0990-A30-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ AR1-8018
Fertiger/Zulieferer           Gewe GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Hersteller                    Gewe GmbH
                              Fuchsstr. 85-87
                              67688 Rodenbach
                              QA 05 113 06024


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        AR1
Typ                           AR1-8018
Radgröße                      8,0Jx18H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
V5            AR1-8018 V5 / ohne Ring             5/120/65,1         43        850    2120

Kennzeichnungen
Radtyp und Ausführung         AR1-8018 (s.o.)
Radgröße                      8,0Jx18H2
Einpresstiefe                 ET (s.o.)
Giessereikennzeichen          MA
Herkunftsmerkmal              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund     Anzugsmoment (Nm)             Schaftlänge (mm)
S01     Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 28 mm 180                           36
        (2-teilig)-


Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080990 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                    Volkswagen

Spurverbreiterung             innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0990-A30-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ AR1-8018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus, Multivan       62-173         235/50R18         T01 T98 170                        A02 A04 A05
7HM, 7HMA              62-173         245/45R18         T00 170                            A06 A07 A08
e1*2001/116*0218*..,   62-173         255/45R18         T03 T99 170                        A09 A12 A16
e1*2001/116*0289*..                                                                        A21 VW9 S01
VW Bus, Transporter    62-173         235/50R18         T01 T98 170                        A02 A04 A05
7HC, 7HCA, 7HK.        62-173         245/45R18         T00 170                            A06 A07 A08
e1*2001/116*0220*..,   62-173         255/45R18         T03 T99 170                        A09 A12 A16
e1*2001/116*0286*..                                                                        A21 VW9 S01
L148




Auflagen und Hinweise

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-0990-A30-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ AR1-8018
Fertiger/Zulieferer               Gewe GmbH

                                                                                           Seite 3 von 4

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf
R32, 177 kW ).


Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13.5.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0990-A30-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ AR1-8018
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Mai 2009




Haasis                                                                00137129.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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