TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-11
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 4
11. Neufassung
zum
T E I L E G U T AC H T E N
Nr.: 07-00182-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den : Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang
vom Typ : Adventure 7516
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-11
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 2 von 4
I. Verwendungsbereich
siehe Anlage 0 (Übersicht) und fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: Delta 4x4 GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Adventure 7516
Radgröße: 7 ½ J x 16 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen Adventure 7516
Radgröße 7 ½ J x 16 H2
Lochkreis (s.U.)
Mittenloch (s.U.)
Einpreßtiefe (s.U.)
Herstellercode -
Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14)
Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 22.08.2007 und 15.02.2007
Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Datum
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
- WP 7516 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2520 02/2007
- WP 7516 ohne 114,3/6 71,6 30 1050 2550 05/2011
- WP 7516 ohne 120/5 84,1 40 1050 2550 10/2011
- WP 7516 ohne 130/5 84 35 850 2350 02/2007
- WP 7516 ohne 130/5 84,1 35 900 2550 10/2011
- WP 7516 ohne 139,7/5 108,1 40 900 2550 05/2011
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 5 925 2400 06/2006
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 925 2400 06/2006
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 30 1050 2550 10/2011
- WP 7516 ohne 139,7/6 110,1 38 900 2400 01/2008
- WP 7516 ohne 139,7/6 106,1 38 1200 2550 10/2011
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
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Hersteller: Delta 4x4 GmbH
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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert Begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Anlage Ford 01 vom 12.12.2007
Anlage Ford 02 vom 28.02.2012
Anlage Mitsubishi 01 vom 12.09.2007
Anlage Mitsubishi 02 vom 07.01.2008
Anlage Mitsubishi 03 vom 11.02.2010
Anlage Nissan 01 vom 10.07.2008
Anlage Nissan 02 vom 16.12.2008
Anlage Nissan 03 vom 09.12.2008
Anlage SsangYong 01 vom 28.08.2007
Anlage SsangYong 02 vom 28.08.2007
Anlage SsangYong 03 vom 28.08.2007
Anlage SsangYong 04 vom 28.08.2007
Anlage Toyota 01 vom 29.04.2009
Anlage Toyota 02 vom 20.04.2010
Anlage VW 01 vom 09.05.2012
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Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-11
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 4 von 4
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 020 221004 / Tüv
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 09. 05. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-** (Stand 05/12)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung:
Volkswagen AG (D) 2H 90 - 133 e1*2007/46*0356*-- Amarok
2HS2 e1*2007/46*0750*--
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
205/80 R 16 – 106 *) 1), 4), 5a), 6)
215/80 R 16 – 106 *) 1), 4), 5a), 6)
225/75 R 16 – 108 *) 1), 2), 4), 5), 6)
235/70 R 16 – 106 *) 1), 2), 5), 6)
235/75 R 16 – 108 *) 1), 2), 5), 6)
235/80 R 16 – 109 *) 1), 2), 5), 6)
235/85 R 16 – 116 *) 1), 2), 3), 5), 6)
245/70 R 16 – 107 *) 1), 2a), 5), 6)
245/75 R 16 – 112 *) 1), 2a), 3), 5), 6)
255/65 R 16 – 109 *) 1), 2a), 5), 6)
255/70 R 16 – 111 *) 1), 2a), 5), 6)
30 x 9,50 – 16 - 112 *) 1), 2a), 5), 6)
31 x 10,50 – 16 - 112 *) 1), 2a), 3), 5), 6)
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Westendstrasse 199
D-780686 München
Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-** (Stand 05/12)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 2 von 3
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen
Kotflügelverbreiterungen ist die Radabdeckung ausreichend.
2a) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Kotflügelverbreiterungen ist die Radabdeckung
ausreichend.
3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Seriengröße
205/80R16.
5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Ausf. Kennzeichnung Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul.
Nr.: Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll-
[mm] / [mm] tiefe last umfang
-zahl [mm] [kg] [mm]
4. - WP 7516 ohne 120/5 65,1 40 1050 2550
Radbefestigung: Serienmäßige Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelbund mit loser
Kalotte
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Westendstrasse 199
D-780686 München
Anlage VW 01 zum Teilegutachten Nr.: 07-00182-CP-FIL-** (Stand 05/12)
Hersteller: Delta 4x4 GmbH
Typ: Adventure 7516 Seite 3 von 3
Anzugsmoment: 160 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage VW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
07-00182-CP-FIL-**
München, den 09. 05. 2012
AM-HZBW-Sz
DEL
Sachverständiger
Prüflabor
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