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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             13-0522-A02-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ SV011
Fertiger/Zulieferer                BBS GmbH

                                                                                              Seite 1 von 5

Hersteller                         BBS GmbH
                                   Welschdorf 220
                                   77761 Schiltach
                                   01 102 100140


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

Typ                                SV011
Radgröße                           9 J x 20 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
-             SV011 / ohne Ring                      5/120/65,1           45          930    2092


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                  BBS
Radtyp und Ausführung              SV (s.o.)
Radgröße                           9 J x 20 H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                   Germany
Herstelldatum                      Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-       Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Serien-Schraube             Kugel     180                          36,5                Serie
      M14x1,5                     D = 28 mm
S02   Serien-Schraube             Kugel     160                          36,5                Serie
      M14x1,5                     D = 28 mm


Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurden von der TÜV SÜD Automotive GmbH unter der
Gutachten Nr. 13-00202-CP-BWG-00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Volkswagen

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                                 13-0522-A02-V01
TGA-Art                                13.1
Prüfgegenstand                         PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ SV011
Fertiger/Zulieferer                    BBS GmbH

                                                                                           Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132         255/45R20   T01 T05 174                         A02 A04 A05
2H, 2HS2                     90-132         255/50R20   169                                 A06 A07 A08
e1*2007/46*0356*..;          90-132         265/45R20   T04 T08 173                         A09 A12 A16
e1*2007/46*0750*..           90-132         265/50R20   G82 167                             A23 A57 KMV
- Pickup                     90-132         265/50R20   R82 167                             S01
- mit Verbreiterung
VW Amarok                    90-132         255/45R20   K1c K2c T01 T05 174                 A02 A04 A05
2H, 2HS2                     90-132         255/50R20   K1c K2c 169                         A06 A07 A08
e1*2007/46*0356*..;          90-132         265/45R20   K1c K2c T04 T08 173                 A09 A12 A16
e1*2007/46*0750*..           90-132         265/50R20   G82 K1c K2c 167                     A23 A57 KOV
- Pickup                                                                                    S01
- ohne Verbreiterung
VW Bus (T5)                  62-173         245/40R20   G01 K46 T99                         A02 A04 A05
7HC, 7HCA, 7HK.                                                                             A06 A07 A08
e1*2001/116*0220*..,                                                                        A09 A12 A16
e1*2001/116*0286*..                                                                         A23 S01
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173         245/40R20   G01 K46 T99                         A02 A04 A05
7HM, 7HMA                                                                                   A06 A07 A08
e1*2001/116*0218*..,                                                                        A09 A12 A16
e1*2001/116*0289*..                                                                         A23 S01
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150         245/40R20   G01 K46 T99                         A02 A04 A05
7J0                                                                                         A06 A07 A08
e1*2007/46*0130*..                                                                          A09 A12 A16
- Transporter                                                                               A23 S01
- geschl. Aufbau
VW Touareg R5                120,128        265/45R20   K1c K2b 173                         A02 A04 A05
7L                                                                                          A06 A07 A08
e1*2001/116*0203*..                                                                         A09 A12 A16
                                                                                            A23 S02

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0522-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ SV011
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0522-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ SV011
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

167      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1670 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

169      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1690 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

173      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1730 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

174      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1740 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0522-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ SV011
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps wurden im Mai 2013 von der TÜV SÜD Automotive
Gmbh in München durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juni 2013 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Juni 2013




Bohlander                                                                    00196697.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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