TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 12-00423-CP-BWG-02
Hersteller: DIEWE GmbH
D – 86510 Asbach / Ried
Typ: D119 - 8519 Seite 1 von 5
2. Neufassung
zum
TEILEGUT ACHTEN
Nr.: 12-00423-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : D119 - 8519
des Herstellers : Diewe GmbH
Hauptstrasse 19
D – 86510 Asbach / Ried
für das Fahrzeug : VW Amarok
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: DIEWE GmbH
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung:
Volkswagen AG (D) 2H 90 - 133 e1*2007/46*0356*-- Amarok
Volkswagen AG (D) 2HS2 90 - 133 e1*2007/46*0750*-- Amarok
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1840 kg.
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DIEWE GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: D119 - 8519
Kennz. U. Ausf.: D119 – 8519 Ausf. 120/5
Radgröße: 8 ½ J x 19 H2
Einpreßtiefe: 37 mm
Lochkreis: 120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 76 mm 65,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung mit Zentrierring Mittenzentrierung
(76,0 – 65,1)
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern mit 5 Kugelbundschrauben (Kugel 28
beweglichem Kegel (Kegel 60°) mm) M14 x 1,5 x 36 mm
M14 x 1,5
Anzugsmoment: 180 Nm
Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast: 920 kg bei U= 2280 mm
(902 kg bei U = 2330 mm)
Radprüfung: TÜV Pfalz , Bestätigung vom 30.06.2011
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3 )
255/50 R 19 – 107 *) 1), 2), 4a)
255/55 R 19 – 107 *) 1), 2), 3), 4)
275/45 R 19 – 108 *) 1), 2a), 4)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage
VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1804 kg. Daher muss die Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-
Reifenkombination auf diesen Wert begrenzt werden. Gegebenenfalls ist auch das Zul.
Gesamtgewicht in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination anzupassen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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VII. Schlussbescheinigung
Es lag das Teilegutachten Nr. 12-00423-CP-BWG-00 des Technischen Dienstes der TÜV SÜD
Automotive GmbH einschließlich aller zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und
Messergebnisse vor. Dieses Teilegutachten behandelt zusammenfassend und vollständig den
Gesamtumfang der Prüfung einschließlich der Dokumentation des Fahrzeugs/ Fahrzeugteiles.
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 26. 11. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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