TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 13-00300-CP-BWG-01
Hersteller: Delta GmbH
D - 85235 Unterumbach
Typ: Elements IV – RK3 Seite 1 von 5
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 13-00300-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /
den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : Elements IV – RK3
des Herstellers : Delta GmbH
Dorfstraße 8
D – 85235 Unterumbach
für das Fahrzeug : VW Amarok
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr. 13-00300-CP-BWG-01
Hersteller: Delta GmbH
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung:
Volkswagen AG (D) 2H 90 - 133 e1*2007/46*0356*-- Amarok
2HS2 e1*2007/46*0750*--
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung Delta 4x4 GmbH
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: Elements IV – RK3
Kennz. u. Ausf.: Elements IV – RK3
Radgröße: 11 J x 23 H2
Einpreßtiefe: + 47,5 mm
Lochkreis Ø: 120 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 65,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 5 Kegelbundmuttern mit losem Kegel (Kegel 60°)
Ventile: Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die
weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment: 160 Nm
Zulässige Radlast: 1000 kg
Abrollumfang: U = 2550 mm
Radprüfung TÜV Pfalz / Bestätigung vom 05.10.2013
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Delta GmbH
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Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV )
305/35 R 23 – 111 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
305/40 R 23 – 115 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtiefer- bzw. höherlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche
Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit dem Delta Body Lift Kit
um 40 mm. Teilegutachten 11-00035-CP-BWG-00 der Tüv Süd Automotive GmbH
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
6) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
7) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der
maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
8) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Bremsprüfung gemäß 71/320/EWG in der Fassung 2002/78/EG
Abgasprüfung gemäß 70/220/EWG in der Fassung 2003/76/EG
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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VII. Schlußbescheinigung
Es lag das Teilegutachten Nr. 13-00300-CP-BWG-00 des Technischen Dienstes der TÜV
SÜD Automotive GmbH einschließlich aller zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und
Messergebnisse vor. Dieses Teilegutachten behandelt zusammenfassend und vollständig den
Gesamtumfang der Prüfung einschließlich der Dokumentation des Fahrzeugs/ Fahrzeugteiles.
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO
in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49020221004 / Tüv
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 16. 02. 2015
AS-CRC-BWG/FIL-Sz
Delta
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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