Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 43 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 OXIGIN 14 8519 LK112 N24Ø72,6-Ø66,6 66,6 Kunststoff 855 2394 11/08 112566635 OXIGIN 14 8519 LK112 N24Ø72,6-Ø66,6 66,6 Kunststoff 895 2284 11/08 112566635 OXIGIN 14 8519 LK112 N24Ø72,6-Ø66,6 66,6 Kunststoff 900 2275 11/08 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B81; 4G1; B8; 4G Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G; 4G1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8R1; 8R; 8R2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 245 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; Quattro; AUDI S4; 24M; 51J Kombi; Allradantrieb; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5; Cabrio; 2- 105 - 245 245/35R19 93 51J türig; Allradantrieb; 255/35R19 51G Frontantrieb; 255/35R19 92 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 729; 73C; 74A; 74P 24M; 54F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback; 4- B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 51J türig; Allradantrieb; 255/35R19 51G Frontantrieb; 255/35R19 92 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015; 255/40R19 96 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 255/35R19 51G AUDI A5; AUDI S5; 255/35R19 92 54F Coupe; 2-türig; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; 51J Limousine; 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 54F 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 245/35R19 93W 248; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi; 255/30R19 91Y 245; 248; 26B; 27B Limousine; 255/35R19 92Y 245; 248; 26B; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; AUDI A4 bis MJ2015; 51J AUDI S4; Limousine; 100 - 245 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; Allradantrieb; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 54F 723; 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 255/35R19 51G AUDI A5; Coupe; 2- 255/35R19 92 54F türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 92 5GM; 52J Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/40R19 96 52J Coupe; 4-türig; 235/45R19 95 52J Allradantrieb; 245/40R19 94 Frontantrieb; 255/35R19 96 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 270; 5HI Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H allroad quattro; 235/40R19 96 52J Kombi; Stufenheck; 235/45R19 95 57E; 67K Allradantrieb; 235/45R19 95 52J Frontantrieb; 245/40R19 98 270 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 96Y 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96Y 26P; 270 723; 73C; 74A; 74P; 76S; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 27I quattro; 255/45R19 100 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S; 765; AFY Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/55R19 101 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/55R19 101 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/55R19 101 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 24N; 24O 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe, X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 24C; 244; 247; 26J; BMW Active Tourer 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 24C; 24D; 26J; 27H; Allradantrieb; 27V Frontantrieb; 245/35R19 93 24C; 24D; 26J; 27F; 10B; 11G; 11H; 11K; 27V 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; 208; H0; 202; 170; 210 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 230; 221; 212K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 K; 212; 245G AMG; 230; 204; 172; 245; 117; 207; 218; 176; 222; 216; 231; 245G; 221; 212K; 246 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639/4; 204 X; 215; 140 C; 140; 211; 639/5; 220; 163; 639/2; 166; 211K Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG; 246 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 163; 166; 212; 215; 216; 220; 221; 222 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 43 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 248 GLA; nicht 245/40R19 98 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 24J; 248 Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 24J; 248; 27I Allradantrieb; 255/45R19 100 24J; 248; 27I Frontantrieb; 265 - 280 225/45R19 M+S 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 24J; 244; 247; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27F Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 248; 26P; 27H; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket; 27B; 27H nicht Offroad- 245/45R19 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; 27B; 27H Allradantrieb; 255/40R19 96 24J; 244; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R19 100 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 26P; 27H; 27I nicht Offroad- 245/40R19 98 248; 26B; 26N; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27H Paket; Allradantrieb; 245/45R19 98 248; 26B; 26N; 27B; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 246; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 77E 255/45R19 100 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 26P; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 24J; 244; 247; 26B; A-Klasse; 26J; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 280 235/35R19 91Y 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27F 729; 73C; 74A; 74P 245/30R19 89Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 673 265 - 280 225/35R19 M+S 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 52J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 43 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/35R19 88W 24J; 244; 26B; 26J; B-Klasse ab Mj. 2011; 27H; 5FE nicht Natural Gas 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Drive; nicht Electric 26J; 27H Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 21P; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/35R19 88W 24J; 244; 26B; 26J; B-Klasse ab Mj. 2011; 27H; 5FE nicht Natural Gas 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Drive; nicht Electric 26J; 27H Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 242; 244; 245; 247; CLA; nicht 26B; 26J; 27H; 5FE Sportfahrwerk; CLA 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Limousine; CLA 26J; 27H Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 765 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 26P; 27H; 27I nicht Offroad- 245/40R19 98 248; 26B; 26N; 27B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27H Paket; Allradantrieb; 245/45R19 98 248; 26B; 26N; 27B; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 246; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 77E 255/45R19 100 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 26P; 27I; 52J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 43 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 24J; 244; 247; 26B; A-Klasse; 26J; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 280 235/35R19 91Y 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27F 729; 73C; 74A; 74P 245/30R19 89Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 673 265 - 280 225/35R19 M+S 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 24J; 24M; 26B; 26J; CLA; CLA Limousine; 27H CLA Shooting brake; 235/35R19 91 24J; 24M; 26B; 26J; Kombilimousine; 27F Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 24J; 244; 247; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27F CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 242; 244; 245; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27H CLA Limousine; CLA 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Shooting brake; 26J; 27F Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 248 GLA; nicht 245/40R19 98 24J; 248 Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 24J; 248 Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 24J; 248; 27I Allradantrieb; 255/45R19 100 24J; 248; 27I Frontantrieb; 265 - 280 225/45R19 M+S 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 43 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 248; 26P; 27H; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket; 27B; 27H nicht Offroad- 245/45R19 98 24J; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; 27B; 27H Allradantrieb; 255/40R19 96 24J; 244; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R19 100 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 21B; 24J; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; G363 225/35R19 88W 21B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 21B; 24J; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 88W 21B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; Nur Baureihe 204; Nur 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 225 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 24J; 26B; 26N; 27H; bis 27I; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 24C; 248; 26B; 26J; Coupe; Heckantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 24M; 27B; 27F; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 673 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 24J; 248; 26B; 26N Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 245/35R19 93Y 24C; 244; 26B; 26J; 27I neue C-Klasse; Kombilimousine; Coupe; 255/35R19 96 24C; 244; 247; 26B; Limousine; 26J; 27H; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; Nur Baureihe 204; 5FE Limousine; 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb; 255/30R19 91Y 22B; 24D; 57F; 671; 10B; 11G; 11H; 11K; 673 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 21B; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 43 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24J; 57E; 670; bis 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 21B; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91Y 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 671; 673 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CL 500,CL 600,CL 63 AMG,CL 65 AMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 216 e1*2001/116*0372*.. 285 - 380 255/40R19 M+S 22I; 22L; 51G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 744 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 242; 244; 245; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27H CLA Limousine; CLA 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Shooting brake; 26J; 27F Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 242; 244; 245; 247; CLA; nicht 26B; 26J; 27H; 5FE Sportfahrwerk; CLA 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; Limousine; CLA 26J; 27H Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R19 96 21B; 21J; 21L; 22F; 729; 73C; 74A; 74P 22L; 24D; 24J; 367 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 43 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 12O; 51J Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/35R19 12T; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; DEG 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 12O; 5HA; 51J Kombilimousine; 120 - 300 255/35ZR19 12T; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 21B; 367; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 21B; 367 Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 21B; 367; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 21B; 367 Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87W 21B; 367; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 205 235/35R19 21B; 367; 53S; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K; 68X 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76A; FGC 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/35R19 93Y Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 285 245/35R19 93Y 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; 245/35R19 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/35R19 93 57E; 68R 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 21P; 24J; 248; 51J Baureihe W212; 100 - 245 235/35R19 91Y 21P; 24J; 57E; 68X Stufenheck; 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 43 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248 Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 120 - 190 245/40R19 98 GAA; XFX; 26B; 26N Baureihe W213; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 21P; 24J; 57E; 572; Kombi; Heckantrieb; 67C; 68R 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 96 21P; 24J; 57E; 57O; 12A; 51A; 71K; 723; 675 729; 73C; 74A; 74P; 76A 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 21P; 24J; 5HR Kombi; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670; Cabrio; Heckantrieb; 673 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 673 729; 73C; 74A; 74P 120 - 245 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 248 225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F; Coupe; Heckantrieb; 673 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 723; 125 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670; 729; 73C; 74A; 74P 673 225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/50R19 99 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 245/45R19 98 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 100 21P; 22I; 24J; 24M; 575 73C; 74A; 74P; 765 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/55R19 51G GLC; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 43 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 22Q; 24C; 244; 26P; Tourer; Vito Mixto; 26V ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R19 22Q; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26U Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 21B; 24J; 367; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 88Y 21B; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/50R19 103 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 275/45R19 104 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 184 - 255 255/50R19 103 24D; 24J; 52J 729; 73C; 74A; 74P; 275/45R19 104 24D; 24J; 52J FGC Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 265/50R19 106 GL-Klasse; nicht GLE; 265/55R19 109 nicht M-Klasse; GLS; 190 - 320 265/50R19 106 52J Allradantrieb; 265/55R19 109 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 275/50R19 108 12A; 51A; 573; 71K; 275/55R19 111 723; 73C; 74A; 74P; 75I 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 242; 244; 245; 247 M-Klasse; nicht GLE 265/50R19 106 24C; 244; 247 Coupé; GLE SUV; nicht 275/45R19 104 242; 244; 245; 247 GL-Klasse; nicht GLS; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G 10B; 11G; 11H; 11K; F690 255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G 10B; 11G; 11H; 11K; G165 255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 43 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 12N; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 245; 51G; 575 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 245/45R19 98Y 51G; 52J 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 22B; 22L; 24J; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D; Nicht für Fz. m. 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D; für gepanzerte Fz; 367 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 43 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D; Nicht für Fz. m. 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D; für gepanzerte Fz; 367 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 21B; 21J; 21L; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 24N; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91 26B; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22M; 270; 57F; 673 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/35R19 51G Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76A 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 43 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 22Q; 24C; 244; 26P; Tourer; Vito Mixto; 26V ab e1*2007/46*0459*06; 255/40R19 22Q; 24C; 244; 247; ab 26U e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 26B; 26N; 27H Q30; Allradantrieb; 235/45R19 95 248; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 245/40R19 94 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R19 96 24J; 248; 26B; 26J; 27F 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 43 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 43 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 43 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 43 des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 43 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 43 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 43 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 43 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 43 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 43 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2er Reihe, X Reihe Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213, Mit Radhausverbreiterung Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 27P x = 250 y = 380 HA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 43 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.07.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 43 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.