Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 34 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566628 OXIGIN 18 9020 LK112 ohne 66,6 730 2361 02/13 H1/H1 HD 112566628 OXIGIN 18 9020 LK112 ohne 66,6 750 2300 02/13 H1/H1 HD Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8; (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; 4G; 4H; B81; B8; 8R1; 8R2; 8R Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92Y 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R20 95 245; 248; 26P; 27H; MJ2016; 365 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24D; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; Quattro; AUDI S4 bis 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; Allradantrieb; 24D; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/30R20 92 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 255/35R20 93 21P; 22I; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21P; AUDI A5 Sportback; B81 e13*2007/46*1084*.. 5GA; 51J bis 100 - 245 255/30R20 92 21P; 51J; 54F e1*2001/116*0430*44; 265/30R20 21N; 21P; 245; 51G 4-türig; 265/30R20 94 21B; 21N; 245; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 51J AUDI A5 Coupe (8T) 255/30R20 92 22I; 22M; 51J; 54F bis MJ2016; 265/30R20 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 265/30R20 94 21P; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 56C; 71A; 54F 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21P; AUDI A5 Cabrio (8T) 5GA; 51J bis MJ2016; 105 - 245 255/30R20 92 21P; 51J; 54F Allradantrieb; 265/30R20 21N; 21P; 245; 51G Frontantrieb; 265/30R20 94 21B; 21N; 245; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24D; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 54F 12A; 51A; 56C; 71A; 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; 723; 729; 73C; 74A; 24D; 54F 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 265/30R20 51G AUDI A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015; 24D; 5GA; 51J Limousine; 255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb; 24D; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 56C; 71A; 24D; 54F 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 51J AUDI S5 Coupé (8T) 255/30R20 92 22I; 22M; 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5 265/30R20 21P; 22I; 22M; 24J; Coupe (8T) bis MJ2016; 51G Allradantrieb; 265/30R20 94 21P; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015; 24D; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; 24D; 5GA; 51J Allradantrieb; 255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 54F 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 110 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 248; 27P A5 Coupé (B9) ab 265/30R20 94Y YB9; 245; 248; 26P; MJ2016; A5 Sportback 27P (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 245; 248; 26B; 27B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 5GA Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/30R20 95Y 24J; 24M; 26B; 26N; ab MJ2016; AUDI S4 27B; 27H (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/30R20 92Y 241; 244; 246; 247; Limousine; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 265/30R20 94Y 241; 244; 246; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 260 225/35R20 M+S 245; 248; 26B; 27B; 12A; 51A; 56C; 71A; 5GA; 52J 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 245; 26P; 27B; 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 24J; 248; 26P; 27B; quattro; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 56C; 573; 27H 71A; 723; 73C; 74A; 265/35R20 99 24J; 248; 26P; 27B; 75I; AFY 27H Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 241; 244; 246; 247; Nur A6; nicht A6 4G1 e13*2007/46*1147*.. 26B; 260; 272; 5HI; 67J allroad quattro; 100 - 245 235/35R20 92Y 245; 26P; 5GM; 57E; Kombi; Stufenheck; 67J; 67X Allradantrieb; 245/35R20 95Y 245; 248; 26B; 260; Frontantrieb; 271 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 24J; 248; 12A; 51A; 56C; 573; 26B; 260; 272; 5GM 71A; 723; 73C; 74A; 255/35R20 97Y 24J; 248; 26B; 260; 272 AFY 265/35R20 95Y 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 275/30R20 97Y 244; 247; 273; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 245; 248; 26B; 260; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 26B; 270; 5GM Nur A7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 26B; 270; 5HA Coupe; 4-türig; 140 - 245 245/35R20 95 26P; 270 Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 26B; 270 Frontantrieb; 265/30R20 94Y 26B; 260; 270; 5HI 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R20 95Y 26B; 260; 270 12A; 51A; 56C; 573; 309 - 331 245/35R20 M+S 26P; 270; 52J 71A; 723; 729; 73C; 74A; AFY Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; 275/40R20 102 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; 275/40R20 102 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; 275/40R20 102 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 21P; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 21B; 22I 180 Nm; kurzer 265/35R20 99 21B; 22I; 260; 270 Radstand; langer 265/40R20 104 21B; 22I; 260; 270 Radstand; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 75I; AFY Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; 221; 230; 222; 204 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W213) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 231; 218; 230; 221; 245G AMG; 204; 245G; 207 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 211; 212; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 34 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 24C; 244; 247; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 97 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 24C; 244; 247; 26P; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R20 97 24C; 244; 247; 26P; 10B; 11G; 11H; 11K; 27B; 27H 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 247; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R20 95 24J; 244; 247; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 255/35R20 97 242; 244; 245; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R20 97 242; 244; 245; 247; 12A; 51A; 56C; 71A; 26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 24C; 244; 247; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 97 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 24C; 244; 247; 26P; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; 255/40R20 97 24C; 244; 247; 26P; 10B; 11G; 11H; 11K; 27B; 27H 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 34 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 247; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 245/40R20 95 24J; 244; 247; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 255/35R20 97 242; 244; 245; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R20 97 242; 244; 245; 247; 12A; 51A; 56C; 71A; 26B; 26J; 27B; 27F 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 24C; 26B; 26J; 57E; Nur Baureihe 205; 58E; 58F neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; 76A 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F; Nur Baureihe 204; Nur 22L; 24C; 24D; 5FE; 4-MATIC; Limousine; 54A; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F; Nur Baureihe 204; 22L; 24C; 24D; 5FE; Limousine; 54A; 56G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 21B; 22I; 260; 5GA; Coupe; 4-türig; 51J Allradantrieb; 120 - 300 255/30R20 92Y 21B; 22I; 260 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A; DC5; DEG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 34 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 245/35R20 95Y ohne Baureihe W213; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb; YAQ; 24J; 248; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H; 27P 245/35R20 95Y mit 12A; 51A; 56C; 71A; Radhausverbreiterung 723; 73C; 74A; 83C (Flap) Serie; GAB; YAQ; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 255/30R20 92Y 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5AP 275/30R20 97 GAB; YAT; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 225 245/30R20 90Y 21P; 24J; 57E; 68Z Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 76A; DC5 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 24C; 57E; 68Z Baureihe W212; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 76A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 245/35R20 95Y ohne Baureihe W213; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb; YAQ; 24J; 248; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H; 27P; 5HR 245/35R20 95Y mit 12A; 51A; 56C; 71A; Radhausverbreiterung 723; 73C; 74A; 83C (Flap) Serie; GAB; YAQ; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5HR 255/30R20 92Y 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 22Q; 244; 247; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 21B; 21J; 22B; 22H; Coupe; Heckantrieb; 24J; 244; 247; 5FE; 10B; 11G; 11H; 11K; 56G 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 34 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 245 GLC Coupé; 255/45R20 101 YBN; 245 Allradantrieb; 265/40R20 100 24J Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96 GLC; Kombilimousine; 245/45R20 99 24J Allradantrieb; 255/40R20 97 24J; 248 Heckantrieb; 255/45R20 101 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 265/40R20 100 24J; 248 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 245; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; DC5 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 21P; 24J; 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe 245/40R20 95Y 21P; 24J; 5HR; 51J 221); Allradantrieb; 150 - 380 255/35R20 97Y 21P; 24J Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 56C; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; DC5 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 24J; 26P; 51G; 57E; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport- 255/35R20 241; 246; 26N; 26P; Paket; Limousine; 51G; 57E; 575 Allradantrieb; 255/40R20 97Y XFS; 241; 246; 26N; Heckantrieb; 26P; 57E 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 6AA; 71A; 723; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 22L; 24J; 26B; 261; Cabrio; Heckantrieb; 271; 54A; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 34 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/30R20 90 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92 26P Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 729; 73C; 74A; DC5 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 245/30R20 90Y 57E; 68Z SL 55 AMG; SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; DC5 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/30R20 90Y 57E; 68Z bis e1*98/14*0169*18; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 56C; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; DC5 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H15 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 245/35R20 91 24J; 248; 26B; 26J; 27F QX30; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91 24C; 244; 247; 26B; Q30; Allradantrieb; 26J; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 71A; 723; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 34 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 34 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 34 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 34 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 34 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 34 Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 670kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 34 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 34 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 34 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27H x = 270 y = 400 8 HA 27F x = 270 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 34 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 34 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 26N x = 320 y = 350 18 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 34 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 330 y = 310 VA 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 34 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 34 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0244-15-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 1 Radtyp: OXIGIN 18 9020 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 34 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.