Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 OXIGIN 14 8519 LK112 N24Ø72,6-Ø66,6 66,6 Kunststoff 900 2275 11/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 255/35R19 51G AUDI A5; Coupe; 2- 255/35R19 92 54F türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback; B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 51J 4-türig; 255/35R19 51G Allradantrieb; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; 51J AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 54F 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; 51J AUDI A4; Limousine; 100 - 245 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; 24M; Allradantrieb; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71K; 54F 723; 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 176 245/40R19 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro; 255/40R19 96 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 255/35R19 51G AUDI A5; AUDI S5; 255/35R19 92 54F Coupe; 2-türig; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; 51J AUDI A4; Limousine; 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 54F 729; 73C; 74A; 74P B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5; Cabrio; 2- 118 - 245 245/35R19 93 51J türig; 255/35R19 51G Allradantrieb; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 21P; 22B; 24J; 24M; AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 5GG; 51J Allroad Quattro; 100 - 245 245/35R19 93 21P; 22B; 22H; 24J; 24M; Kombi; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 21B; 22B; 22H; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A7, AUDI A6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 220 235/40R19 92 52J Nur A7; Coupe; 4- 235/45R19 95 52J türig; 245/40R19 94 Allradantrieb; 255/35R19 92 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 270; 5HI Nur A6; Kombi; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 230 235/40R19 92 5GM; 57E; 67H Stufenheck; 235/40R19 96 52J Allradantrieb; 235/45R19 95 52J Frontantrieb; 235/45R19 95 57E; 67K 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R19 98 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R19 96 26P; 270 723; 73C; 74A; 74P; 255/40R19 96 26P; 270 76S; AFY Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/55R19 101 erhöhtes e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 24K Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H0; 208; 210; 202; 170 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 172; 246; 218; 207; 204; 245; 204 K; 212; 221 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 215; 211K; 211; 220 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 208; 210 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 218; 245; 246 150 Nm für Typ : 204 X; 215; 220; 221 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 225/35R19 88 24J; 244; 26B; 26J; 27H; Kombi; Frontantrieb; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 24C; 244; 247; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 21P; 22B; 24C; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 21B; 24J; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; G363 225/35R19 88W 21B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 21B; 24J; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 88W 21B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 24J; 26B; 26N; 27H; 27I; Coupe; Heckantrieb; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 729; 73C; 74A; 74P 255/30R19 91 24M; 27B; 27F; 57F; 673 Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; 5FE Nur 4-MATIC; 235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D Limousine; 150 - 225 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M; 5FE Limousine; 235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb; 255/30R19 91 22B; 24D; 57F; 671; 673 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/35R19 88 21P; 24J; 57E; 670; 673 Kombi; Heckantrieb; 235/35R19 91 21B; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 671; 673 73C; 74A; 74P 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 235/35R19 91 21B; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 21B; 21J; 22F; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R19 96 21B; 21J; 21L; 22F; 22L; 729; 73C; 74A; 74P 24D; 24J; 367 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 21B; 21J; 22F; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 53S 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 245/35R19 93 12O; 51J Coupe; 4-türig; 255/35R19 12T; 51G Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 21B; 367; 53S nicht für 235/35R19 91W 21B; 367 gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 21B; 367; 53S nicht für 235/35R19 91W 21B; 367 gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/35R19 93Y Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 285 245/35R19 93Y 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; 245/35R19 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/35R19 93 57E; 68R 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 21P; 24J; 248; 51J Stufenheck; 100 - 215 235/35R19 91Y 21P; 24J; 57E; 68X Heckantrieb; 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670; 673 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F; 673 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670; 673 Coupe; Heckantrieb; 235/35R19 91 21N; 21P; 22I; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22B; 244; 247; 57F; 673 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 24J; 24M Allradantrieb; 235/50R19 99 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 245/45R19 98 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 100 21P; 22I; 24J; 24M; 575 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 21B; 24J; 367; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 88Y 21B; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y Heckantrieb; 150 - 380 255/40R19 96Y 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 22B; 22L; 24J; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 255/40R19 96Y 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D; 5HI; Nicht für Fz. m. 51J Länge 6158 mm; 255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D; 5HI; Nicht für Fz. m. 51J Länge 6158 mm; 255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D; 367 nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 21B; 21J; 21L; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24N; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 225/35R19 88 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91 26B; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22M; 270; 57F; 673 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1147*.. Handelsbez.: AUDI A7, AUDI A6 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A7, AUDI A6 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A7, AUDI A6 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).