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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                        AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            OXIGIN 18
Typ                               OXIGIN 18-9020
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring  Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                       Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                              Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                              (mm)
H1 HD        OXIGIN 18-9020 H1 HD / ohne Ring 5/112/66,6            45         750    2300

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung             OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)
Radgröße                          9,0 Jx20 H2
Einpresstiefe                     ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen              JAW
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
Gutachten 2013-FG-PSA-0004-K2 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Nummer                            55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-230        245/35R20   T95                                 0A1 A02 A04
4G, 4G1                 100-230        255/35R20   T93 T97                             A05 A06 A08
e1*2007/46*0436*..;                                                                    A09 A12 A14
e13*2007/46*1147*..                                                                    A18 A57 AT1
                                                                                       B90 BnK Car
                                                                                       DB8 Lim NA1
                                                                                       S02
C-Klasse                115-135        225/35R20   T90                                 0A1 A02 A04
204                     115-135        235/30R20   K1a K1b K2b R70 T88                 A05 A06 A08
e1*2001/116*            115-135        255/30R20   K2b R03 T92                         A09 A12 A14
0431*29-..              115-135        265/30R20   K2b K4i K6g K6r R03                 A18 A58 AT1
(FIN: WDD205...)                                                                       B78 F39 Lim
                                                                                       Po1 V20 S01
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K56 R70     0A1 A02 A04
204                                                T88                                 A05 A06 A08
e1*2001/116*            88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K56 Lim T88     A09 A12 A14
0431*00-28                                                                             A18 AT1 Mk1
- Limousine/Coupe                                                                      R21 S01
- incl. Facelift 2011
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1a K1b T90                         0A1 A02 A04
212, 212G                                                                              A05 A06 A08
e1*2001/116*0501*..;                                                                   A09 A12 A14
e1*2007/46*0484*..                                                                     A18 A58 AT1
- incl. Facelift 2013                                                                  B10 F39 Lim
                                                                                       Mk1 Y63 S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AT1     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B78   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 318
mm an Achse 1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 4 von 7
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Mk1    Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe an Achse 1 ist ein einwandfreier Sitz
der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken
das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).


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Nummer                          55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                   Seite 5 von 7
Po1    Auf Grund mangelnder Freigängigkeit zur Bremse ist die Verwendung der Sonderräder an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm, dicke 28 mm an Achse 1 nicht
möglich.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

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V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in von PSA in Bad Bramstedt im Februar 2013 (unter
Nummer 2013-FG-PSA-0004-K2) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:

Ohne HD:        ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD:         mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung




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Nummer                         55-023313-A08-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 28. April 2014




Coen                                                                                 00210544.DOC




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