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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0279-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                        OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-9020                   OXIGIN 18-10520
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                      10,5 Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-        Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last        (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
H1            OXIGIN 18-9020 H1 / ohne Ring         5/112/66,6         28            750     2300
H1 HD         OXIGIN 18-9020 H1 HD / ohne
              Ring
H1 HD         OXIGIN 18-10520 H1 / ohne Ring        5/112/66,6         30            750     2300
              OXIGIN 18-10520 H1 HD / ohne
              Ring

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                      AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)         OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                      10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                    ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                              JAW
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                     28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                     28

Prüfungen

Die Gutachten über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             13-0279-A00-V03

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer                AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback       150-245        265/35R20       R02                           A06 A12 A14
4G, 4G1                 150-245        265/35R20       K2b R03                       A18 A57 B90
e1*2007/46*0436*..;                                                                  BnK S02
e13*2007/46*1147*..
CLS .. AMG              350, 378       255/30R20       R02                           A06 A12 A14
219, 219AMG             350, 378       295/25R20       K2b K46 K90 R03               A18 R70 V20
e1*2001/116*0295*..                                                                  X36 S01
,
e1*2001/116*0331*..
CLS 63 AMG              386-430        255/30R20       K3s K5c K5k R02 T92           A06 A12 A14
218, 218AMG             386-430        295/25R20       K2c K4k K6d K6g R03 T95       A18 A58 BnK
e1*2007/46*0485*..;     386-430        305/25R20       K2c K4k K6d K6h K8e R03       Lim R21 V20
e1*2007/46*0643*..                                                                   Y89 S01
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG              386, 410       255/30R20       K3s K5c K5k R02 T92           A06 A12 A14
Shooting Brake          386, 410       295/25R20       K2c K4k K6d K6g R03 R70 T95   A18 A58 BnK
218, 218AMG             386, 410       305/25R20       K2c K4k K6d K6h K8e R03       Car R21 V20
e1*2007/46*0485*..;                                                                  Y89 S01
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
CLS Shooting Brake      120-150        285/25R20       K2c K4k K6d K6g R03 T93       A06 A12 A14
218                     120-245        245/30R20       R02 T90                       A18 A57 Car
e1*2007/46*0485*..      120-245        255/30R20       K1a K5c K5k R02 T88 T92       V20 Y63 S01
- incl. Facelift 2014   120-245        295/25R20       K2c K4k K6d K6h R03 T95
CLS-Klasse              120-245        245/30R20       R02 T90                       A06 A12 A14
218                     120-245        255/30R20       K1a K5c K5k R02 T88 T92       A18 A57 Lim
e1*2007/46*0485*..      120-245        285/25R20       K2c K4k K6d K6g R03 T93       V20 Y63 S01
- incl. Facelift 2014   120-245        295/25R20       K2c K4k K6d K6h R03 T95
CLS-Klasse              155-285        245/30R20       R02 T90                       A06 A12 A14
219                     155-285        255/30R20       R02 T88 T92                   A18 R70 V20
e1*2001/116*0295*..     155-285        285/25R20       K46 K90 R03 T93               S01
                        155-285        295/25R20       K2b K46 K90 R03
E-Klasse                75-285         245/30R20       K1c K41 R02 T90               A06 A12 A14
211                     75-285         285/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 R03 T93   A18 Lim R21
e1*98/14*0183*..,                                                                    V20 S01
e1*2001/116*0183*..
E-Klasse AMG            350,378        245/30R20       K1c K41 R02 T90               A06 A12 A14
211, 211AMG             350,378        285/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 R03 T93   A18 A58 Lim
e1*98/14*0183*..,                                                                    R21 V20 S01
e1*2001/116*0183*..
,
e1*2001/116*0397*..
SL                      170-285        255/30R20       K1a K1b R02                   A06 A12 A14
230                     170-285        295/25R20       K2c K42 K46 R03               A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..        170-285        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03   S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           13-0279-A00-V03

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer              AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL                    225, 320       255/30R20       R02                               A06 A12 A14
231                   225, 320       295/25R20       K2c K6i K8m R03                   A18 V20 X36
e1*2007/46*0803*..                                                                     S01
SL 600                368,380        255/30R20       K1a K1b R02 T92                   A06 A12 A14
230                   368,380        295/25R20       K2c K42 K46 R03                   A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..      368,380        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03       S01
SL...- AMG            350-450        255/30R20       K1a K1b R02 T88 T92               A06 A12 A14
230, 230AMG           350-450        295/25R20       K2c K42 K46 R03                   A18 R21 V20
e1*98/14*0169*..,     350-450        305/25R20       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03       S01
e1*2001/116*0248*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0279-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 4 von 8
A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0279-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 5 von 8
K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

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Nummer                          13-0279-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                         13-0279-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   275/35R20             305/30R20
Nr. 18   275/40R20             315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y89     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an
Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in von PSA in Bad Bramstedt im
Februar 2013 (unter Nummer 2013-FG-PSA-0004-K2) und die Festigkeitsprüfungen des
Sonderradtyps Achse 2 wurden in Bad Bramstedt im Februar 2013 (unter Nummer 2013-FG-PSA-
0006-K1) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2015 in Lambsheim statt.




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TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               Typ OXIGIN 18-9020 und Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Februar 2015




Coen                                                                                 00223509.DOC




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