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							Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
              Rad                           Distanzscheibe                               (kg)       (mm)      datum
112545666DS10 136 9x19 112x5                S22-023 10mm                66,6   Aluminium     725      2400     04/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           180 Nm für Typ : 4H erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91         51J                        AUDI A5 Sportback; 4-
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93         51J                        türig; Allradantrieb;
                                           255/35R19            51G                        Frontantrieb;
                                           255/35R19 92         54F                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74W; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    125 - 260 255/35R19       51G                        AUDI A5; AUDI S5;
                                                255/35R19 92    362; 54F                   Coupe; 2-türig;
                                                265/35R19 94    22I; 22M; 362; 54F         Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74W; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91   21P; 22B; 22H; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                            24M; 51J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                245/35R19 93  21B; 22B; 22H; 24J;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                              24M; 51J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                255/35R19 92  21B; 22B; 22H; 24C;          725; 729; 73C; 74A;
                                                              24D; 54F                     74W
                                                265/35R19 94  21B; 22B; 22F; 24C;
                                                              24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..    105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J                     AUDI A5; Cabrio; 2-
                                      105 - 245 245/35R19 93  51J                          türig; Allradantrieb;
                                                255/35R19     51G                          Frontantrieb;
                                                255/35R19 92  54F                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74W; 765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          21P; 22B; 22H; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 51J                  Limousine;
                                              245/35R19 93      21B; 22B; 22H; 24J;       Frontantrieb;
                                                                24M; 51J                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 92      21B; 22B; 22H; 24C;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 54F                  725; 729; 73C; 74A;
                                              265/35R19 94      21B; 22B; 22F; 24C;       74W
                                                                24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     21P; 22B; 22H; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 5GG; 51J             Nicht A4 Allroad
                                              265/35R19 94      21B; 22B; 22F; 24C;       Quattro; AUDI S4;
                                                                24D; 54F                  Kombi; Allradantrieb;
                                     100 - 245 245/35R19 93     21B; 22B; 22H; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 51J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/35R19 92      21B; 22B; 22H; 24C;       721; 725; 729; 73C;
                                                                24D; 54F                  74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     21P; 22B; 22H; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 51J                  AUDI S4; Limousine;
                                              265/35R19 94      21B; 22B; 22F; 24C;       Allradantrieb;
                                                                24D; 54F                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 245 245/35R19 93     21B; 22B; 22H; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24M; 51J                  721; 725; 729; 73C;
                                              255/35R19 92      21B; 22B; 22H; 24C;       74A; 74W
                                                                24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 255/35R19        51G                       AUDI A5; Coupe; 2-
                                               255/35R19 92     362; 54F                  türig; Frontantrieb;
                                               265/35R19 94     22I; 22M; 362; 54F        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 92         5GM; 52J                  Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/40R19 96         52J                       Coupe; 4-türig;
                                           235/45R19 95         52J                       Allradantrieb;
                                           245/40R19 94                                   Frontantrieb;
                                           255/35R19 96         26P                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R19            51G                       12A; 51A; 573; 71K;
                                           265/35R19 94         26P; 270                  721; 725; 729; 73C;
                                           265/40R19 98         26P; 270                  74A; 74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 245/40R19 94      26P; 270; 5HI                Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..           265/35R19 94      245; 248; 26B; 260;          allroad quattro;
                                                             271; 5HI; 67H                Kombi; Stufenheck;
                                               275/35R19 96  248; 272; 57F; 68S           Allradantrieb;
                                     100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H                Frontantrieb;
                                               235/40R19 96  52J                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R19 95  57E; 67K                     12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/45R19 95  52J                          721; 725; 73C; 74A;
                                               245/40R19 98  26P; 270                     74W
                                               255/35R19 96  245; 248; 26P; 270
                                               255/40R19 96  245; 248; 26P; 270
                                               265/35R19 98  245; 248; 26B; 260;
                                                             271; 67H
                                               265/40R19 98  245; 248; 26B; 260;
                                                             271; 67K
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/45R19 98  27I; 51J                     Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/40R19 100 27I                          quattro;
                                               255/45R19 100 27I                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/40R19 98  245; 26P; 27B                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 21P; 52J; 56G                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              245/45R19 98      52J                       180 Nm; kurzer
                                              255/45R19         51G                       Radstand; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 740; 75I;
                                                                                          765

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 171; 210; 210 K
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 211; 211K; 230; 204 X; 211; 215; 204 K; 220; 140; 204; 207;
                                          212K; 221; 212; 140 C; 172
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 171; 210; 210 K
                                          130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 230
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 221
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 24C; 248; 26B; 26J;              bis
                                                         27B; 27H; 5FE                    e1*2001/116*0431*36;
                                           235/35R19 91  24C; 24M; 26B; 26J;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         27B; 27H                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91  244; 247; 27B; 27F;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         57F; 673                         725; 729; 73C; 74A;
                                           265/30R19 93  24D; 27B; 27F; 57F;              74W
                                                         670; 68X
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24C; 24D;               Nur Baureihe 204;
                                                         5FE                              Limousine;
                                           235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D               Heckantrieb;
                                           255/30R19 91Y 22B; 24D; 57F; 671;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         673                              12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 670;              725; 73C; 74A; 74W
                                                         68X
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24C; 24D;              Nur Baureihe 204; Nur
                                                         5FE                              4-MATIC; Limousine;
                                           235/35R19 91  21B; 22B; 24C; 24D               10B; 11G; 11H; 11K;
                                 120 - 225 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24J; 57E; 670;           bis
                                                             673                          e1*2001/116*0457*24;
                                               235/35R19 91Y 21B; 22B; 22H; 22L;          Kombi; Heckantrieb;
                                                             24C; 24D                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/30R19 91Y 22B; 22F; 22L; 24D;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             57F; 671; 673                725; 73C; 74A; 74W
                                               265/30R19 93Y 22B; 22F; 22L; 24D;
                                                             57F; 670; 68X
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 235/35R19 91W 21B; 22B; 22H; 22L;          Nur 4-MATIC; bis
                                                             24C; 24D                     e1*2001/116*0457*24;
                                                                                          Kombi;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/40R19 98           21B; 21J; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96      21B; 21J; 21L; 22F;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                22L; 24D; 24J; 367        74W
                                              275/35R19 96      22F; 22L; 24D; 57F;
                                                                68S




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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                                                                                                     Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 137 265/30R19 89W 22B; 24M; 5FR; 56G;                 nicht für gepanzerte
                                                      57F; 68X                            Fz; Heckantrieb;
                               55 - 165 265/30R19 93W 22B; 24M; 56G; 57F;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      68X                                 12A; 51A; 71K; 721;
                               55 - 205 265/30R19     22B; 24M; 53S; 56G;                 725; 729; 73C; 74A;
                                                      57F; 68X                            74W; 76B
210          e1*93/81*0022*..  55 - 137 265/30R19 89W 22B; 24M; 5FR; 56G;                 nicht für gepanzerte
                                                      57F; 68X                            Fz; Heckantrieb;
                               55 - 165 265/30R19     22B; 24M; 53S; 56G;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      57F; 68X                            12A; 51A; 71K; 721;
                                        265/30R19 93W 22B; 24M; 56G; 57F;                 725; 729; 73C; 74A;
                                                      68X                                 74W; 76B
210 K        e1*93/81*0033*..  55 - 150 265/30R19 93W 22B; 24M; 5HA; 56G;                 Heckantrieb;
                                                      57F; 68X                            10B; 11G; 11H; 11K;
                               55 - 205 265/30R19     22B; 24M; 53S; 56G;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      57F; 68X                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B
210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 265/30R19 93W 22B; 24M; 5HA; 56G;           Heckantrieb;
                                                            57F; 68X                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     55 - 165 265/30R19     22B; 24M; 53S; 56G;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            57F; 68X                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B
211            e1*2001/116*0183*.., 350       275/30R19 92Y 22B; 24M; 57F; 68R            Nur E 55 AMG;
               e1*98/14*0183*..                                                           Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B; 970
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 22B; 24M; 57F; 68R             Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 170 265/30R19 93W 22B; 24M; 57F; 68X             10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 225 265/30R19 93Y 22B; 24M; 57F; 68X            12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 285 275/30R19 92Y 22B; 24M; 57F; 68R            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B; 970
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 285 245/35R19 93Y                              Nur 4-MATIC;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W
211K           e1*2001/116*0213*..   350      275/30R19 96      22B; 24M; 57F; 68R        Nur E 55 AMG;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B; 970
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 265/30R19        22B; 24M; 53S; 57F;       Heckantrieb;
                                                                68X                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 275/30R19 96     22B; 24M; 57F; 68R        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76B; 970




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248                  bis
                                                                                        e1*2001/116*0501*23;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74W
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y    21B; 24J; 248; 51J      bis
                                     100 - 245 235/35R19 91Y    21B; 24J; 57E; 68X      e1*2001/116*0501*23;
                                               245/35R19 93Y    21B; 24J; 248           Stufenheck;
                                               265/30R19 93Y    22I; 244; 247; 57F; 68X Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              275/30R19 96      22B; 244; 247; 57F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68R                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74W
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 245/35R19 93     21P; 24J; 57E; 572;     Kombi; Heckantrieb;
                                                                67C; 68R                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96      21P; 241; 246; 260;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57E; 57O; 675           725; 729; 73C; 74A;
                                               275/30R19 96Y    22I; 24M; 5IE; 57F; 68R 74W; 75I
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 255/35R19 96Y    21P; 241; 246; 248;     Kombi; Allradantrieb;
                                                                260; 5IE                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74W; 75I

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         673                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/30R19 93Y 22B; 22F; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         57F; 670; 68X                    725; 729; 73C; 74A;
                                 120 - 245 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248          74W
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F;
                                                         575
                                           265/30R19 93Y 22B; 22F; 244; 247;
                                                         57F; 68X
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F;              Cabrio; Heckantrieb;
                                                         673                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/30R19 93Y 22B; 22F; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         57F; 670; 68X                    725; 729; 73C; 74A;
                                 120 - 245 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248          74W
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F;
                                                         575
                                           265/30R19 93Y 22B; 22F; 244; 247;
                                                         57F; 68X




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 24J; 24M                         GLK; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99  21P; 22I; 24C; 24D;              Heckantrieb;
                                                         56G                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R19 98  21P; 22I; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96  21P; 22I; 24C; 24D               725; 73C; 74A; 74W;
                                           255/45R19 100 21P; 22I; 24C; 24D;              765
                                                         575

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G;              10B; 11G; 11H; 11K;
             F690                                        22K; 362                         12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G;              725; 73C; 74A; 74W
                                                         22K; 362
140          F690                110 - 240 255/40R19     MAP; 21B; 21L; 22B;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         362                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74W
140 C          G165                 205 - 235 255/40R19         MAP; 21B; 21L; 22B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                362                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74W
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G;           10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                                         22K; 362                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G;           725; 73C; 74A; 74W
                                                            22K; 362

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 24J                              bis Mj.2013 (Baureihe
                                 150 - 380 255/40R19 96Y 24J                              221); Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 75I

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D;                Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                           Länge 6158 mm; nicht
                                         275/35R19 96  22B; 22F; 22L; 24D;                für gepanzerte Fz;
                                                       57F; 68S                           Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W
220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 245/40R19 94Y 21B; 22B; 22L; 24J;           Nicht für Fz. m.
                                                            24M; 5HI; 51J                 Länge 6158 mm; nicht
                                              255/40R19 96Y 21B; 22B; 22L; 24J;           für gepanzerte Fz;
                                                            24M                           Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..    120 - 225 255/30R19 91      22H; 22M; 24N; 57F;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                673                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74W;
                                                                                          76B; 977

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         26P; 260                  Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/35R19 91         246; 26B; 260             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91         22M; 270; 57F; 673        12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/30R19 89         22L; 271; 57F; 68X        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   350 - 368 255/35R19 92          57E; 675                  SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e1*98/14*0169*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76A
230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 245/35R19 93      57E; 572                  bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.04.2016
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.04.2016
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24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.04.2016
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/45R19
                   Hinterachse:                           265/40R19


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.04.2016
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                                                                                                     Seite: 16 von 21
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
MAP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




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Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA




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Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
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                                                                                                    Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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