TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-1780
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0308-09-WIRD-TG/N3
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: T960 7,5x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 35 750 2150 06/09
35 541
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 35 750 2150 06/09
35 561
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 35 750 2150 06/09
35 566
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø59.1 100/4 59,1 35 750 2150 06/09
35 591
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 35 750 2150 06/09
35 601
7,5x17 4+4 108 T960 7,5x17 98/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 06/09
38 634
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 114,3/4 56,6 35 750 2150 06/09
114,3 35 566
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/4 64,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 641
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/4 66,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 661
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/4 67,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 671
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 35 750 2150 06/09
35 541
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 35 750 2150 06/09
35 561
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 750 2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 750 2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 715 2251 06/09
35 666
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 750 2150 06/09
35 666
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Masse des Rades : ca. 11,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 114,3 35 641:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 7,5x17
Radausführung : -- : T960 7,5x17100/114
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 06.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr.
09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
4 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
1 KIA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
3 MAZDA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
5 OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
7 SUZUKI 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
2 TOYOTA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
10 BMW AG 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
9 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
11 HONDA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
12 KIA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
8 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
13 ROVER 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
14 FIAT 7,5x17 4+4 100 35 566 35 06.06.2012 liegt bei
15 OPEL, OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 566 35 06.06.2012 liegt bei
16 NISSAN 7,5x17 4+4 100 35 591 35 06.06.2012 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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17 AUTOMOBILES DACIA S.A. 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei
19 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei
18 RENAULT 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei
20 FORD 7,5x17 4+4 108 38 634 38 06.06.2012 liegt bei
21 MAZDA 7,5x17 4+4 108 38 634 38 06.06.2012 liegt bei
22 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM 7,5x17 4+4 114,3 35 566 35 06.06.2012 liegt bei
DAEWOO (ROK)
23 HONDA 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 06.06.2012 liegt bei
24 ROVER 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 06.06.2012 liegt bei
25 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 7,5x17 4+4 114,3 35 661 35 06.06.2012 liegt bei
International S. A.
26 HYUNDAI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
27 KIA 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
30 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
31 NETHERLAND 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
28 SMART GmbH 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
29 VOLVO 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei
32 TOYOTA 7,5x17 5+5 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei
33 FUJI HEAVY IND.(J) 7,5x17 5+5 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
34 ROVER 7,5x17 5+5 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei
38 AUDI 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
36 SEAT 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
35 SKODA 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
37 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
42 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
40 SEAT 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
39 SKODA 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
41 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei
44 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 06.06.2012 liegt bei
7,5x17 5+5 112 35 666
43 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 06.06.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ 7,5x17 5+5 112 35 666
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.06.2012
HPS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheiben SYS. 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010
Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 09-TAAP-1537/CIN 26.06.2009
Prüfbericht 09-TAAP-1537/E2/CIN_1K 25.02.2011
Radbeschreibung T960 7,5x17 15.06.2009
Radzeichnung T960-LZ-328-1775 16.07.2009
Radzeichnung 98-108/4 T960-LZ-328-1775 06.06.2012
Zentrierringe Alu TR.100.000.0xxB-73.1-xx 11.01.2010
Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 06/09
35 571
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4; D 11
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51J Frontantrieb;
75 - 147 205/50R17 89Y 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
215/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24J; 73C; 74A; 74P
24M; 51J
225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24J; 24M
235/45R17 94 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;
54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 66 - 110 205/50R17 89 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 5ET 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 147 205/50R17 93 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
215/45R17 91 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P;
66 - 184 225/45R17 91 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M BE0
235/45R17 93 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D
66 - 195 205/50R17 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M; 51G; 52J
225/45R17 91 21B; 22L; 22Q; 24C;
M+S 24M; 52J
235/45R17 93 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D;
52J
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/45R17 21B; 24J; 24M; 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R17-90 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
66A; 684 12A; 51A; 71K; 723;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 21B; 73C; 74A; 74P
22B; 24J; 5ET; 631
110 - 142 225/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 631
235/40R17 21B; 22B; 22F; 24J; 24M;
631; 66A; 684
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 21B; 24J; 24M Allradantrieb;
235/40R17-90 21B; 22B; 24J; 24M; 66A 10B; 11G; 11H; 11K;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 21B; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 5ET; 631 73C; 74A; 74P
110 - 142 225/45R17 21B; 24J; 24M; 631
235/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 631;
66A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 21B; 22F; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 21B; 22F; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 21B; 22F; 24J; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 21B; 22F; 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 22B; 24J; 24M Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/45R17 93 24J; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6; AF8
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 21B; e1*98/14*0051*16;
22B; 24C; 24D; 367; 631; Limousine;
66A Frontantrieb;
245/40R17-91 22B; 24D; 57F; 66B; 687 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 24J; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 24J; 24M nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 21B; nicht für
22B; 24C; 24D; 367; 631; gepanzerte Fz; nur
66A bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 21B; e1*98/14*0051*16;
22F; 24C; 24D; 367; 631; Kombi; Frontantrieb;
66A 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17-91 22F; 24D; 57F; 66B; 687 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
89 - 257 225/50R17 24M; 51G Allradantrieb;
245/45R17 24M; 51G Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; BE0
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17 22B; 51G nicht für
e1*98/14*0005*.. 225/55R17-97 22B gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 128 - 142 225/55R17-97 22B nicht für
e1*98/14*0005*.. gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 5FR; 51A;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 22M; 22P; 24J; 24M; Cabrio; Coupe;
51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 22M; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/45R17 95 22M; 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
118 - 184 225/50R17 22M; 22P; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D 11 F127 180 - 184 235/45R17 ADU; 22B Pkw geschlossen;
180 - 206 245/40R17 51G; 66B Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619, F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU; 21B; 22B; 24M Allradantrieb;
F619/1 bis Nachtrag
2;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; ADW;
DC5
C4 F619, F619/1 60 - 103 205/50R17-89 F619/1 bis Nachtrag
60 - 128 205/50R17 631 2;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; ADW;
DC5
C4 F619/1 60 - 142 205/50R17-91 ab Nachtrag 3;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; ADW;
DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ; 21B; 22B; 24M Allradantrieb; ab
Nachtrag 3;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 71K; 723; 73C;
74A; 74P; ADW; DC5
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 21B; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K;
22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 73C; 74A; 74P
ACHSLAST!; 21B; 22B;
22F; 24J; 24M; 631
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 42 AUDI Radtyp: T960 7,5x17
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteter
Bremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.
ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
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Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 7,5x17
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 7,5x17
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 06.06.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :06.06.2012
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Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 681:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact 2
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
PIRELLI P ZERO
SEMPERIT Direction Sport
TOYO Proxes T1-S
UNIROYAL Rainsport 1
TOYO Proxes T1-S
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 684:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :06.06.2012
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Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
DUNLOP SP Sport 8000
FULDA Y3000, Carat Extremo
GOODYEAR EAGLE F1
FULDA Carat Extremo
MICHELIN MXX 3, Pilot Sport
PIRELLI P7000
SEMPERIT Direction-sport
TOYO Proxes T1, Proxes T1-S
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 687:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
TOYO ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage DBN:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000
rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage VEF:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
hierbei ausreichend:
Hersteller: Typ:
B. F. GOODRICH Profiler G
BRIDGESTONE RE040
MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin
DUNLOP SP Sport 8080E
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :06.06.2012
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Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.