TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstr 199 D - 80686 München Seite: 1 von 4 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0161-13-MURD-TG/N3 Hersteller: BBS GmbH 77761 Schiltach Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Typ: CH146 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Weitere Hinweise Das Sonderrad ist mit ET 38 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 09.31.138 CH 146 57.0 Ø 09.23.585 112/5 57,1 38 720 2141 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 678 2291 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 708 2181 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 09.31.360 CH 146 66.5 Ø 09.23.607 112/5 66,5 38 687 2254 03/13 09.31.360 CH 146 66.5 Ø 09.23.607 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 09.31.361 CH 146 66.5Ø09.23.608 112/5 66,5 28 686 2254 03/13 10mm 09.31.361 CH 146 66.5Ø09.23.608 112/5 66,5 28 720 2141 03/13 10mm 09.31.389 CH 146 66,5 Ø 09 23 632 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 CH 146 ohne 112/5 82 38 720 2141 03/13 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : BBS GmbH : : 77761 Schiltach Handelsmarke : BBS Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,4 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.361: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : BBS Handelsmarke : BBS : -- Radtyp : -- : CH146 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 03.13 Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive Berichtsnr. 12-00137-CP-BWG-00 vom 15.04.2013 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer KBA-P00100-10. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 5 AUDI 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 1 QUATTRO GmbH 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 2 SEAT, SEAT, S.A. 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 3 SKODA 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 4 VOLKSWAGEN 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 8 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 09.31.151; 09.31.151; 38 22.05.2017 liegt bei MERCEDES-AMG, 09.31.151 MERCEDES-BENZ 9 Nissan International S. A. 09.31.151; 09.31.151; 38 22.05.2017 liegt bei 09.31.151 6 AUDI 09.31.361; 09.31.361 28 22.05.2017 liegt bei 7 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 09.31.361; 09.31.361 28 22.05.2017 liegt bei MERCEDES-BENZ 10 AUDI 09.31.360; 09.31.360 38 22.05.2017 liegt bei 11 BMW AG 09.31.389 38 22.05.2017 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Schulz Sachverständiger München, 22.05.2017 SZ Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 09.31.138 CH 146 57.0 Ø 09.23.585 57,1 Leichtmetall 720 2141 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.138 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C; Cabrio; Frontantrieb; 24D; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 147 225/40R18 92 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54A 245/35R18 92 22F; 22L; 24D; 57F; 68T 255/35R18 90 22F; 22L; 24D; 57F; 68B Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W 245; 248; 26B; 26N; Sportback (4-türig); 27H inkl. S3; 2-türig; 225/35R18 87W 24J; 244; 26B; 26N; Allradantrieb; 27H; 5ET Frontantrieb; 245/35R18 88W 241; 244; 246; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 77 - 228 225/35R18 87Y 24J; 244; 26B; 26N; 73C; 74A; 74P 27H 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26N; 27H 235/35R18 90 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 244; 247; 27F; 57F; 68B; 68L 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89 Cabrio; Limousine; 225/40R18 88W 245; 26P Allradantrieb; 235/35R18 86Y 245; 248; 26P; 27H; Frontantrieb; 5EM 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 27H 73C; 74A; 74P; 76O 77 - 228 235/40R18 91 245; 248; 26P; 27H 245/40R18 93 24J; 248; 26B; 26N; 27H 255/35R18 90 241; 246; 248; 26B; 26N; 27H 206 - 228 215/40R18 M+S 52J 225/40R18 89 245; 26P 235/35R18 90 245; 248; 26P; 27H 245/35R18 92 24J; 248; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 5FE S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 245/35R18 88W Frontantrieb; 22F; 22L; türig; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 68T 12A; 51A; 573; 71K; 66 - 147 225/40R18 88Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P 24C; 24D; 5FE 245/35R18 88Y Frontantrieb; 22F; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 Frontantrieb; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 68B 66 - 195 225/40R18 92 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 121 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 367; Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 367; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R18 92Y 21B; 22B; 24J; 367 73C; 74A; 74P 245/35R18 88Y 22B; 5FE; 57F; 68T 245/35R18 92Y 22B; 57F; 68T B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 21B; 24J; 367; 5FE; Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 631 Allradantrieb; 245/35R18 21B; 24J; 367; 5FE; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71K; 721; 142 225/40R18-88Y 21B; 24J; 367; 5FE 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 21P; 22H; 24J; 24M; Cabrio; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 188 235/40R18 21P; 22H; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 95 21P; 22H; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis e1*98/14*0151*.. 74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09; 235/40R18 91 21P; 22H; 24J Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab 75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10; 235/40R18 91 21P; 22H; 24J Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. 235/40R18 91 24J; 24M e1*2001/116*0151*09; 245/40R18 93 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine; 54A Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab 235/40R18 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10; 245/40R18 93 21B; 22Q; 24J; 24M; Kombi; Limousine; 54A Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF8 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 21B; 24J; 24M nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91 21B; 22B; 24J; 24M nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 320 235/45R18 97 21P; 22P; 52J Nur AUDI S6; 255/40R18 95 22H; 22Q; 24M Allradantrieb; Limousine u. Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 22H; 24J; 24M; 51G Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/40R18 95 22H; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 10B; 11G; 11H; 11K; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 22B; 24M; 51G nicht für gepanzerte e1*98/14*0005*.. 245/45R18 96Y 22B; 24M Fz; Allradantrieb; 255/45R18 99 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18 97Y Nicht für Fz. m. 245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse; nicht 154 - 331 235/50R18 51G; 52J für gepanzerte Fz; 255/45R18 99 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94 erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 245/45R18 96 200 Nm; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M; bis 52J e1*2001/116*0369*16; 245/40R18 93 22H; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 52J Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93 22H; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76T Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R18 91 ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; (Flap) Serie; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 91 mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 74P; 76O; (Flap) Serie 225/45R18 91 mit 77E Radhausverbreiterung (Flap) Serie 225/45R18 91 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 245; 248 235/40R18 91 241; 244; 246 235/45R18 94 241; 244; 246 245/40R18 93 241; 244; 246 245/45R18 96 241; 244; 246 255/40R18 95 24C; 244; 247 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R18 91 ab 225/45R18 91 26P e1*2001/116*0369*17; 235/40R18 91 Allradantrieb; 235/45R18 94 26B; 26N Frontantrieb; TT; TTS; 245/40R18 93 245; 248; 26P; 27U 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 95 245; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 721; 27H; 27U 73C; 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 5 AUDI Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA