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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0161-13-MURD-TG/N3

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2
Typ:                                  CH146

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                            Radtyp: CH146
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 22.05.2017
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad ist mit ET 38 gekennzeichnet.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring           -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
09.31.138          CH 146                   57.0 Ø   09.23.585         112/5       57,1    38    720    2141     03/13
09.31.151          CH 146                   66.5 Ø   09.23.444         112/5       66,5    38    678    2291     03/13
09.31.151          CH 146                   66.5 Ø   09.23.444         112/5       66,5    38    708    2181     03/13
09.31.151          CH 146                   66.5 Ø   09.23.444         112/5       66,5    38    720    2141     03/13
09.31.360          CH 146                   66.5 Ø   09.23.607         112/5       66,5    38    687    2254     03/13
09.31.360          CH 146                   66.5 Ø   09.23.607         112/5       66,5    38    720    2141     03/13
09.31.361          CH 146                   66.5Ø09.23.608             112/5       66,5    28    686    2254     03/13
                                            10mm
09.31.361          CH 146                   66.5Ø09.23.608             112/5       66,5    28    720    2141 03/13
                                            10mm
09.31.389          CH 146                   66,5 Ø   09 23 632         112/5       66,5    38    720    2141 03/13
                   CH 146                   ohne                       112/5        82     38    720    2141 03/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,4 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.361:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Hersteller                          : --                                    : BBS
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : CH146
Radgröße                            : --                                    : 8 1/2 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 03.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : GERMANY
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                            Radtyp: CH146
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 22.05.2017
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Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive Berichtsnr. 12-00137-CP-BWG-00 vom 15.04.2013 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                            Radtyp: CH146
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 22.05.2017
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  5    AUDI                                        09.31.138                      38      22.05.2017      liegt bei
  1    QUATTRO GmbH                                09.31.138                      38      22.05.2017      liegt bei
  2    SEAT, SEAT, S.A.                            09.31.138                      38      22.05.2017      liegt bei
  3    SKODA                                       09.31.138                      38      22.05.2017      liegt bei
  4    VOLKSWAGEN                                  09.31.138                      38      22.05.2017      liegt bei
  8    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                  09.31.151; 09.31.151;          38      22.05.2017      liegt bei
                  MERCEDES-AMG,                    09.31.151
       MERCEDES-BENZ
     9 Nissan International S. A.                  09.31.151; 09.31.151;          38      22.05.2017      liegt bei
                                                   09.31.151
  6 AUDI                                           09.31.361; 09.31.361           28      22.05.2017      liegt bei
  7 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     09.31.361; 09.31.361           28      22.05.2017      liegt bei
            MERCEDES-BENZ
 10 AUDI                                           09.31.360; 09.31.360           38      22.05.2017      liegt bei
 11 BMW AG                                         09.31.389                      38      22.05.2017      liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 22.05.2017
SZ
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                     Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                               Stand: 22.05.2017
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Fahrzeughersteller                      : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
09.31.138           CH 146                  57.0 Ø     09.23.585        57,1   Leichtmetall     720     2141    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.138
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : B5
                                          120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                          140 Nm für Typ : GA
                                          200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                          Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C;               Cabrio; Frontantrieb;
                                                         24D; 5FE                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                  75 - 147 225/40R18 92  21B; 22F; 22L; 24C;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D                               73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91  21B; 22F; 22L; 24C;
                                                         24D; 54A
                                           245/35R18 92  22F; 22L; 24D; 57F;
                                                         68T
                                           255/35R18 90  22F; 22L; 24D; 57F;
                                                         68B
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W 245; 248; 26B; 26N;               Sportback (4-türig);
                                                        27H                              inkl. S3; 2-türig;
                                          225/35R18 87W 24J; 244; 26B; 26N;              Allradantrieb;
                                                        27H; 5ET                         Frontantrieb;
                                          245/35R18 88W 241; 244; 246; 26B;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        26J; 27F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                77 - 228 225/35R18 87Y 24J; 244; 26B; 26N;               73C; 74A; 74P
                                                        27H
                                          225/40R18 92  24J; 244; 26B; 26N;
                                                        27H
                                          235/35R18 90  241; 244; 246; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          235/40R18 91  241; 244; 246; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          245/35R18 92  241; 244; 246; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          255/35R18 90  244; 247; 27F; 57F;
                                                        68B; 68L
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89                                    Cabrio; Limousine;
                                          225/40R18 88W 245; 26P                         Allradantrieb;
                                          235/35R18 86Y 245; 248; 26P; 27H;              Frontantrieb;
                                                        5EM                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R18 88W 24J; 248; 26B; 26N;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                        27H                              73C; 74A; 74P; 76O
                                77 - 228 235/40R18 91   245; 248; 26P; 27H
                                          245/40R18 93  24J; 248; 26B; 26N;
                                                        27H
                                          255/35R18 90  241; 246; 248; 26B;
                                                        26N; 27H
                                206 - 228 215/40R18 M+S 52J
                                          225/40R18 89  245; 26P
                                          235/35R18 90  245; 248; 26P; 27H
                                          245/35R18 92  24J; 248; 26B; 26N;
                                                        27H

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/40R18 88W    21B; 22F; 22L; 22Q;           Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                           24C; 24D; 5FE                 S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*..          245/35R18 88W    Frontantrieb; 22F; 22L;       türig;
                                                           22Q; 24D; 5FE; 57F;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           68T                           12A; 51A; 573; 71K;
                                    66 - 147 225/40R18 88Y 21B; 22F; 22L; 22Q;           721; 73C; 74A; 74P
                                                           24C; 24D; 5FE
                                             245/35R18 88Y Frontantrieb; 22F; 22L;
                                                           22Q; 24D; 5FE; 57F;
                                                           68T
                                             255/35R18 90  Frontantrieb; 22F; 22L;
                                                           22Q; 24D; 57F; 68B
                                    66 - 195 225/40R18 92  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                           24C; 24D
                                             235/40R18 91  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                           24C; 24D
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 121 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 367;               Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          5FE                               Frontantrieb;
                                55 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 367;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       5FE                               12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/40R18 92Y 21B; 22B; 24J; 367                73C; 74A; 74P
                                         245/35R18 88Y 22B; 5FE; 57F; 68T
                                         245/35R18 92Y 22B; 57F; 68T
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18     21B; 24J; 367; 5FE;               Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          631                               Allradantrieb;
                                         245/35R18     21B; 24J; 367; 5FE;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       631                               12A; 51A; 71K; 721;
                                142      225/40R18-88Y 21B; 24J; 367; 5FE                73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/40R18                21P; 22H; 24J; 24M;      Cabrio;
                                                                51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91       21P; 22H; 24J; 24M       Cabrio;
               e1*98/14*0177*..     96 - 188 235/40R18          21P; 22H; 24J; 24M;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 95      21P; 22H; 24J; 24M       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W        5FE; 51J                 nur bis
             e1*98/14*0151*..     74 - 162 225/40R18 92         51J                      e1*2001/116*0151*09;
                                           235/40R18 91         21P; 22H; 24J            Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J                     ab
                                     75 - 188 225/40R18 92  51J                          e1*2001/116*0151*10;
                                              235/40R18 91  21P; 22H; 24J                Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 253       225/40R18 92      52J                      AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..               235/40R18 91      24J; 24M                 e1*2001/116*0151*09;
                                              245/40R18 93      21B; 22Q; 24J; 24M;      Kombi; Limousine;
                                                                54A                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          225/40R18 92      52J                      AUDI S4; ab
                                              235/40R18         24J; 24M; 51G            e1*2001/116*0151*10;
                                              245/40R18 93      21B; 22Q; 24J; 24M;      Kombi; Limousine;
                                                                54A                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/40R18 91         21B; 22B; 24J; 24M       ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91      21B; 24J; 24M            nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..                                                          für gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         Serienbereifung mit
                                                                                         215/55R16; schmale
                                                                                         Achsen; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF6; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/40R18 91      21B; 22B; 24J; 24M       nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..                                                          für gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         Serienbereifung ohne
                                                                                         215/55R16; breite
                                                                                         Achsen; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF5; AF8

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 320    235/45R18 97 21P; 22P; 52J                       Nur AUDI S6;
                                        255/40R18 95 22H; 22Q; 24M                       Allradantrieb;
                                                                                         Limousine u. Kombi;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 22H; 24M; 5GG                 Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18      22H; 24J; 24M; 51G            Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..           255/40R18 95  22H; 24D; 24J                 Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97                                 Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..            245/45R18 96                                 10B; 11G; 11H; 11K;
4F1          e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/40R18 93Y 5HA                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18             22B; 24M; 51G            nicht für gepanzerte
             e1*98/14*0005*..             245/45R18 96Y         22B; 24M                 Fz; Allradantrieb;
                                          255/45R18 99          21B; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 235/50R18 97Y                             Nicht für Fz. m.
                                               245/45R18 96Y 5IE                         Keramikbremse; nicht
                                     154 - 331 235/50R18     51G; 52J                    für gepanzerte Fz;
                                               255/45R18 99                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..            245/45R18 96                               200 Nm;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/40R18 91      22M; 22P; 24J; 24M;      bis
                                                                52J                      e1*2001/116*0369*16;
                                              245/40R18 93      22H; 22M; 22P; 24J;      Cabrio; Coupe;
                                                                24M; 52J                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76T;
                                                                                         76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91      22M; 22P; 24J; 24M       bis
               e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93       22H; 22M; 22P; 24J;      e1*2001/116*0369*16;
                                                                24M                      Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76T
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 225/40R18 91       ohne                     Allradantrieb;
                                                                Radhausverbreiterung     Frontantrieb;
                                                                (Flap) Serie; 245; 248   10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18 91      mit                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Radhausverbreiterung     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                (Flap) Serie
                                              225/45R18 91      mit                      77E
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie
                                              225/45R18 91      ohne
                                                                Radhausverbreiterung
                                                                (Flap) Serie; 245; 248
                                              235/40R18 91      241; 244; 246
                                              235/45R18 94      241; 244; 246
                                              245/40R18 93      241; 244; 246
                                              245/45R18 96      241; 244; 246
                                              255/40R18 95      24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R18 91                                  ab
                                           225/45R18 91 26P                              e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R18 91                                  Allradantrieb;
                                           235/45R18 94 26B; 26N                         Frontantrieb; TT; TTS;
                                           245/40R18 93 245; 248; 26P; 27U               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R18 95 245; 248; 26B; 26J;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                        27H; 27U                         73C; 74A; 74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                   VA
             26P                      x = 330             y = 240                   VA
             27U                       y = 40             y = 140                   HA
             27V                       y = 40             y = 140                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            21                 HA
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: CH146
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 22.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):     Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 400       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 400       y = 400            30                 HA