TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0164 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 JJ X 18 Typ: T927 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T927 18x8JJ gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 275100571DS S22028-5mm 27 mm 335110651DS S10218-5mm 33 mm 354100566DS S10284-3mm 35 mm Das Basisrad 325100571 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad 385110651 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad 384100566 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Der Verwendungsbereich der Radausführung 455112571 und 405114641 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 384100541 T927 8x18 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 725 2135 01/08 PCD100/108 384100561 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 725 2135 01/08 PCD100/108 354100566DS T927 8x18 Ø73.1Ø56.6/S10-28 100/4 56,6 35 725 2135 01/08 PCD100/108 4 384108634 T927 8x18 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 725 2135 01/08 PCD100/108 325100541 T927 8x18 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 880 2275 01/08 PCD100/112 325100561 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 880 2275 01/08 PCD100/112 275100571DS T927 8x18 S22028-5mm 100/5 57,1 27 880 2275 01/08 PCD100/112 325100571 T927 8x18 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 880 2275 01/08 PCD100/112 405105566 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 875 2284 01/08 PCD105/115 405108634 T927 8x18 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 875 2284 01/08 PCD108/114 405108651 T927 8x18 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 875 2284 01/08 PCD108/114 335110651DS T927 8x18 S10218 -5mm 110/5 65,1 33 880 2275 01/08 PCD110/120 385110651 T927 8x18 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 880 2275 01/08 PCD110/120 325112571 T927 8x18 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 880 2275 01/08 PCD100/112 455112571 T927 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 880 2275 01/08 325112666 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 880 2275 01/08 PCD100/112 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 455112666 T927 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 880 2275 01/08 405114601 T927 8x18 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 880 2275 01/08 PCD108/114 405114641 T927 8x18 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 880 2275 01/08 PCD108/114 405114661 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 860 2327 01/08 PCD108/114 405114661 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 880 2275 01/08 PCD108/114 405114671 T927 8x18 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 880 2275 01/08 PCD108/114 405115701 T927 8x18 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 880 2275 01/08 PCD105/115 385120726 T927 8x18 ohne 120/5 72,6 38 876 2284 01/08 PCD110/120 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : Barracuda (Tzunamee) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 11,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T927 8x18 Radausführung : -- : T927 8x18 PCD100/112 Radgröße : -- : 8 JJ X 18 Einpreßtiefe : -- : ET32 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 01.08 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/BUM vom 20.02.2008 und Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/E1/BUM vom 19.08.2008 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 63 HYUNDAI MOTOR (IND) 384100541 38 06.02.2013 liegt bei 64 KIA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei 65 MAZDA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei 62 TOYOTA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei 3 BMW AG 384100561 38 06.02.2013 liegt bei 1 FIAT 354100566DS 35 06.02.2013 liegt bei 2 OPEL, OPEL / VAUXHALL 354100566DS 35 06.02.2013 liegt bei 4 FORD 384108634 38 06.02.2013 liegt bei 5 FUJI HEAVY IND.(J) 325100541 32 06.02.2013 liegt bei 6 TOYOTA 325100541 32 06.02.2013 liegt bei 67 FUJI HEAVY IND.(J) 325100561 32 06.02.2013 liegt bei 66 TOYOTA 325100561 32 06.02.2013 liegt bei 8 AUDI 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 13 AUDI 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 10 SEAT 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 11 SEAT 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 9 SKODA 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 14 SKODA 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 7 VOLKSWAGEN 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 12 VOLKSWAGEN 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 15 GM DAEWOO (ROK) 405105566 40 06.02.2013 liegt bei 16 OPEL / VAUXHALL 405105566 40 06.02.2013 liegt bei 18 FORD 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 17 JAGUAR 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 20 LAND ROVER (GB) 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 19 VOLVO 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 21 PEUGEOT 405108651 40 06.02.2013 liegt bei 22 VOLVO 405108651 40 06.02.2013 liegt bei 24 FIAT 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 27 FIAT 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 23 OPEL, OPEL / VAUXHALL 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 26 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 25 SAAB 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 28 SAAB 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 30 AUDI 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 36 AUDI 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 32 QUATTRO GmbH 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 34 FORD 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 33 SEAT 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 35 SEAT 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 31 SKODA 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 38 SKODA 455112571 45 06.02.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 29 VOLKSWAGEN 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 37 VOLKSWAGEN 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 39 AUDI 325112666 32 06.02.2013 liegt bei 43 AUDI 455112666 45 06.02.2013 liegt bei 40 CHRYSLER (USA) 325112666 32 06.02.2013 liegt bei 41 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 325112666 32 06.02.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 42 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 06.02.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 45 SUZUKI 405114601 40 06.02.2013 liegt bei 44 TOYOTA 405114601 40 06.02.2013 liegt bei 46 HONDA 405114641 40 06.02.2013 liegt bei 47 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei 48 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei International S. A. 49 RENAULT 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei 53 CHRYSLER (USA) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 57 CITROEN 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 52 FORD 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 56 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 55 KIA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 58 KIA MOTORS (SK) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 54 MAZDA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 51 MITSUBISHI 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 50 PEUGEOT 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 59 GM DAEWOO (ROK) 405115701 40 06.02.2013 liegt bei 60 OPEL / VAUXHALL 405115701 40 06.02.2013 liegt bei 61 BMW, BMW AG 385120726 38 06.02.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 06.02.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 JJ X 18 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 325112666 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.6 66,6 Aluminium 880 2275 01/08 PCD100/112 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5; Cabrio; 2- 235/40R18 95 51J türig; Allradantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 93 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 245/40R18 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro; 255/45R18 99 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Limousine; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback; 4- B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J türig; Allradantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 100 - 200 245/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 12A; 51A; 573; 71K; 245 245/40R18 97 51G; 52J 721; 729; 73C; 74A; M+S 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4; AUDI S4; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; Limousine; 54F Allradantrieb; 100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; Allroad Quattro; AUDI 5GG; 51J S4; Kombi; 235/45R18 94 21P; 22I; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5; Coupe; 2- 235/40R18 91 12A; 51J türig; Frontantrieb; 235/45R18 94 12A; 51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 12T 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI A5; AUDI S5; 235/45R18 94 12A; 51J; 54F Coupe; 2-türig; 125 - 200 245/40R18 93 12A Allradantrieb; 125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 12A; 51G; 52J 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI A7,A6,S7,S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G Nur A6; nicht A6 235/45R18 94 5HI; 52J allroad quattro; 100 - 230 225/50R18 95 270 Kombi; Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/45R18 98 52J Frontantrieb; 235/50R18 97 26P; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/45R18 99 26P; 270; 68H 721; 73C; 74A; 74P; 76O; 76S; AFY Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: AUDI A7,A6,S7,S6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 230 235/45R18 94 12O; 52J Nur A7; Coupe; 4- 235/50R18 97 12A türig; Allradantrieb; 245/45R18 96 12A Frontantrieb; 255/45R18 99 12A 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; AFY Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18 103 24K erhöhtes e13*2007/46*1083*.. Anzugsmoment 255/55R18 105 24K 200 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 39 AUDI Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A7,A6,S7,S6 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T927 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T927 8x18 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 06.02.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -