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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                     OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-9020                OXIGIN 18-10520
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
M          OXIGIN 18-9020 M / ohne Ring    5/130/71,5             43          850    2300
M          OXIGIN 18-10520 M / ohne Ring 5/130/71,5               43          850    2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)      OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø        160                 36
                                     28mm
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø        180                 36
                                     28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55023313 und Nr.55026413 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                  150-257     265/45R20         R02                                A02 A04 A05
4L, 4L1                  150-257     265/45R20         R03 R70 T04 T08 170                A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,     150-257     275/40R20         R02                                A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..;     150-257     275/40R20         R03 T02 T06 170                    A18 AQ7
e13*2007/46*1081*..      150-257     275/45R20         R02                                KMV
- mit Radhaus-           150-257     275/45R20         R03 170                            P42 RDK
  Verbreiterungen        150-257     295/40R20         K2b R03 T06 170                    V20
                         150-257     315/35R20         K2b R03 T06 170                    S01
Audi Q7                  150-257     265/45R20         K1a K1b R02                        A02 A04 A05
4L, 4L1                  150-257     265/45R20         K2b R03 R70 T04 T08 170            A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,     150-257     275/40R20         K1a K1b R02                        A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..;     150-257     275/40R20         K2b R03 T02 T06 170                A18 AQ7
e13*2007/46*1081*..      150-257     275/45R20         K1a K1b R02                        KOV
- ohne Radhaus-          150-257     275/45R20         K2b R03 170                        P42 RDK
  Verbreiterungen        150-257     295/40R20         K2b R03 T06 170                    V20
                         150-257     315/35R20         K2c R03 170                        S01
Porsche Cayenne          155-397     275/45R20         K1c R02                            A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN         155-397     275/45R20         K2c R03 170                        A06 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;                                                                      A09 A12 A14
e13*2007/46*1106*...,                                                                     A18 A56 P41
e13*2007/46*1107*...,                                                                     R21 RDK
e13*2007/46*1108*...                                                                      S01
Porsche Panamera         155-405     255/40R20         K1c K3s K5d K5i R02                A02 A04 A05
970, -N, -H, -HN         155-405     285/35R20         K2c K8x R03                        A06 A07 A08
e13*2007/46*0970*..,     155-405     295/35R20         K2c K8x R03                        A09 A12 A14
e13*2007/46*1143*..;                                                                      A18 A57 Lim
e13*2007/46*1160*..;                                                                      R21 RDK
e13*2007/46*1161*..                                                                       V20 S01
VW Touareg               150-250     275/45R20         K1c R02                            A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH         150-250     275/45R20         K2b R03                            A06 A07 A08
e1*2007/46*0376*..;                                                                       A09 A12 A14
DE*2007/46*0400*..;                                                                       A18 A56 S02
e1*2007/46*0400*..;
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0304-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

AQ7    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 34 mm an Achse
1 und Bremsscheibe 358 x 28 mm an Achse 2.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bremstedt im Februar 2013 (unter Nummer
2013-FG-PSA-0004) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 03. April 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad
Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:
Ohne HD: ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD: mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0304-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. April 2013




Schmidt                                                                              00193107.DOC




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