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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 8

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 18                     OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-9020                OXIGIN 18-10520
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
M          OXIGIN 18-9020 M / ohne Ring    5/130/71,5             43          850    2300
M          OXIGIN 18-10520 M / ohne Ring 5/130/71,5               43          850    2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)      OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 Jx20 H2                   10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                           JAW
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel          160                 36
                                     d=28mm
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel          180                 36
                                     d=28mm
S03     Serienschraube M14x1,5       Kugel          130                 29
                                     d=28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-023313-A00-V02 und 55-026413-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi                          Porsche                Volkswagen
Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        13-0304-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                              und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer           AD Vimotion GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-        Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ            Bereich                   Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257    265/45R20      R02                             0A1 A02 A04
4L, 4L1                 150-257    265/45R20      R03 R70 T04 T08 170             A05 A06 A07
e1*2001/116*0350*..,    150-257    275/40R20      R02                             A08 A09 A12
e1*2001/116*0367*..;    150-257    275/40R20      R03 T02 T06 170                 A14 A18
e13*2007/46*1081*..     150-257    275/45R20      R02                             AQ7
- mit Radhaus-          150-257    275/45R20      R03 170                         KMV P42
  Verbreiterungen       150-257    295/40R20      K2b R03 T06 170                 V20
                        150-257    315/35R20      K2b R03 T06 170                 S01
Audi Q7                 150-257    265/45R20      K1a K1b R02                     0A1 A02 A04
4L, 4L1                 150-257    265/45R20      K2b R03 R70 T04 T08 170         A05 A06 A07
e1*2001/116*0350*..,    150-257    275/40R20      K1a K1b R02                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0367*..;    150-257    275/40R20      K2b R03 T02 T06 170             A14 A18
e13*2007/46*1081*..     150-257    275/45R20      K1a K1b R02                     AQ7
- ohne Radhaus-         150-257    275/45R20      K2b R03 170                     KOV P42
  Verbreiterungen       150-257    295/40R20      K2b R03 T06 170                 V20
                        150-257    315/35R20      K2c R03 170                     S01
Porsche 911, 911S       239-300    235/30R20      K1c K41 K45 R02 R70             0A1 A02 A04
997                     239-300    305/25R20      K2c K42 K44 K56 R03             A05 A06 A08
e13*2001/116*0137*.                                                               A09 A12 A14
                                                                                  A18 A58 B03
                                                                                  Cbo Cpe J32
                                                                                  R21 SPo
                                                                                  VP0 S03
Porsche Cayenne         155-397    275/45R20      K1c R02                         0A1 A02 A04
92A, -N, -H, -HN        155-397    275/45R20      K2c R03 170                     A05 A06 A07
e13*2007/46*1085*..;                                                              A08 A09 A12
e13*2007/46*1106*...,                                                             A14 A18 A56
e13*2007/46*1107*...,                                                             P41 R21 S01
e13*2007/46*1108*...
Porsche Panamera        155-405    255/40R20      K1c K3s K5d K5i R02             0A1 A02 A04
970, -N, -H, -HN        155-405    285/35R20      K2c K8x R03                     A05 A06 A07
e13*2007/46*0970*..,    155-405    295/35R20      K2c K8x R03                     A08 A09 A12
e13*2007/46*1143*..;                                                              A14 A18 A57
e13*2007/46*1160*..;                                                              Lim R21 V20
e13*2007/46*1161*..                                                               S01
VW Touareg              150-250    275/45R20      K1c R02                         0A1 A02 A04
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250    275/45R20      K2b R03                         A05 A06 A07
e1*2007/46*0376*..;                                                               A08 A09 A12
DE*2007/46*0400*..;                                                               A14 A18 A56
e1*2007/46*0400*..;                                                               S02
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0304-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AQ7    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 34 mm an Achse
1 und Bremsscheibe 358 x 28 mm an Achse 2.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

J32   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 321
mm an Achse 1.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0304-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0304-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                                und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0304-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
                               und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in von PSA in Bad Bremstedt im
Februar 2013 (unter Nummer 2013-FG-PSA-0004-K2) und die Festigkeitsprüfungen des
Sonderradtyps Achse 2 wurden in Bad Bremstedt im Februar 2013 (unter Nummer 2013-FG-PSA-
0006-K1) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. März 2014




Schmidt                                                                              00208391.DOC




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