Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112557135 OXIGIN 14 8519 LK112 N26Ø72,6-Ø57,1 57,1 Kunststoff 900 2275 11/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; Cabrio; 5FE Frontantrieb; 75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 235/35R19 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C; 73C; 74A; 74P 24D; 54A 245/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F; 677 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*. 66 - 110 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24D; 5FE Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71K; 66 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 74P 24D; 5FE 255/30R19 91 Frontantrieb; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 585; 671 66 - 195 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 142 225/35R19 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Frontantrieb; e1*98/14*0013*.. 24M; 367; 53S 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 367; 5FE 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/35R19 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 24M; 367; 53S Allradantrieb; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 367; 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 142 225/35R19 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e1*98/14*0013*.. 24M; 367; 53S Frontantrieb; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 367; 5FE 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M; 5GG Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M; 5GG Cabrio; e1*98/14*0177*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19 21B; 22F; 24J; 367; 53S nur bis e1*98/14*0151*.. 235/35R19 91 21B; 22F; 24J; 367 e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 24J; 24M AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 24J; 24M; 5GG AUDI S4; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 21B; 22F; 24J; 367; 53S ab 235/35R19 91 21B; 22F; 24J; 367 e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 21B; 22B; 24J; 24M; 53S nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AF6 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 21B; 22B; 24J; 24M; 53S ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AF6 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19 21B; 22B; 24D; 24J; 53S ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AF5 Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19 21B; 22B; 24D; 24J; 53S nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; AF5 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 235/35R19 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 24D; 367; 53S nicht für 235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; gepanzerte Fz; nur 24D; 367 bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 21P; 51G Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 21P 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R19 96 21P; 22I 12A; 51A; 573; 71K; 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA 723; 729; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 22H; 24J; 24M; 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 22H; 24D; 24J; 5HA Front- u. 255/35R19 96 21P; 22F; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 265 245/40R19 94Y 22B; 24M; 5HI nicht für e1*98/14*0005*.. 110 - 309 245/40R19 98Y 22B; 24M gepanzerte Fz; 255/40R19 96Y 21B; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 225/45R19 92 21P; 22I; 51J erhöhtes 235/40R19 92 Anzugsmoment 200 Nm; 245/40R19 94 Mit Radhausverbreiterung 10B; 11G; 11H; 11K; Serie 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R19 94 ohne 73C; 74A; 74P; 740 Radhausverbreiterung; 245; 248 255/40R19 96 Mit Radhausverbreiterung Serie; 21P; 22I 255/40R19 96 ohne Radhausverbreiterung; 21P; 22I; 245; 248 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 22H; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 52J Allradantrieb; 245/35R19 89 21P; 22H; 22M; 22P; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R19 92 21P; 22H; 22L; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P; 76T; 24D; 52J 76Z 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91 22H; 22M; 22P; 24J; 24M Cabrio; Coupe; e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 21P; 22H; 22M; 22P; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R19 92 21P; 22H; 22L; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P; 76T 24D Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U1 e13*2007/46*1163*.. 100 - 155 225/45R19 92 21P; 22I; 51J erhöhtes 235/40R19 92 Anzugsmoment 200 Nm; 245/40R19 94 Mit Radhausverbreiterung 10B; 11G; 11H; 11K; Serie 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R19 94 ohne 73C; 74A; 74P; 740 Radhausverbreiterung; 245; 248 255/40R19 96 Mit Radhausverbreiterung Serie; 21P; 22I 255/40R19 96 ohne Radhausverbreiterung; 21P; 22I; 245; 248 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M; 5GG Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 22Q; 248; 27F; 51G; 57F; Kombi; 575 Allradantrieb; 235/35R19 91 21T; 22Q; 24J; 24M; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/30R19 89 21T; 22Q; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74A; 74P 26B; 26J; 27F 255/30R19 91 21T; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 89 22Q; 24J; 24M; 5FM Allradantrieb; 245/35R19 89 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 103 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 255/35R19 92 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 89W 22Q; 24J; 24M; 5FM Frontantrieb; 245/35R19 89W 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 77 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 255/35R19 92 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D; 672 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 22Q; 24C; 24D Nicht Altea 235/35R19 91 21B; 21N; 22F; 22Q; Freetrack; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 585; 12A; 51A; 573; 71K; 671 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 89 22Q; 24J; 24M; 5FM Allradantrieb; 245/35R19 89 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 103 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 255/35R19 92 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 22Q; 24J; 24M; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 89W 22Q; 24J; 24M; 5FM Frontantrieb; 245/35R19 89W 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FM 12A; 51A; 71K; 723; 77 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 255/35R19 92 21B; 22I; 22Q; 24C; 24D; 672 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 22Q; 24C; 24D Nicht Altea 235/35R19 91 21B; 21N; 22F; 22Q; Freetrack; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 585; 12A; 51A; 573; 71K; 671 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 225/35R19 88Y 21P; 22H; 24J; 248; 5FE Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 225/35R19 88Y 21P; 22H; 24J; 248; 5FE Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 21B; 22H; 24C; 24DLeon Cupra; Leon 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24DCupra R; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 671 Frontantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 21B; 22H; 24C; 24D Schrägheck; 235/35R19 87Y 21B; 22F; 24C; 24D; 5ET Frontantrieb; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 671 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 22F; 22L; 22Q; 24C; 24M Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 235/35R19 91 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 93 21P; 22F; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 235/35R19 91 21P; 22F; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24D Kombi; 255/30R19 91 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; Allradantrieb; 585; 671 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 22F; 22Q; 24C; 24M; 5FE Limousine; e11*2007/46*0012*.. 55 - 147 225/35R19 88Y 22F; 22Q; 24C; 24M; 5FE Frontantrieb; 235/35R19 91 21P; 22F; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 585; 12A; 51A; 573; 71K; 671 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/35R19 88 367 10B; 11G; 11H; 11K; 142 225/35R19 88Y 367; 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: YETI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 235/40R19 92 242; 244; 245; 247 Allradantrieb; e11*2007/46*0034*.. 245/35R19 93 24C; 244; 247 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 21B; 22H; 22L; 22Q; 24D; Cabrio; 24J Frontantrieb; 245/35R19 89 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 85 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 22L; 22Q; 24D; 73C; 74A; 74P 24J 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24D; 24J 245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 85 - 184 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24D; 24J 245/35R19 93 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25; 59 - 155 225/35R19 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck; 59 - 173 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24D; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 673 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis 235/35R19 87W 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24; 5ET Allradantrieb; 55 - 169 235/35R19 87Y 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 671 12A; 51A; 573; 71K; 55 - 184 225/35R19 88Y 21B; 22H; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 21B; 22H; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis 235/35R19 87W 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24; 5ET Allradantrieb; 55 - 169 225/35R19 88Y 21B; 22H; 24C; 24D Frontantrieb; 235/35R19 87Y 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5ET 12A; 51A; 573; 71K; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 671 723; 73C; 74A; 74P; 76U 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er); 24D; 51J Ab 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 21T; 24C; 244; 247; 26B; Cabrio; 26N; 27F Frontantrieb; 235/35R19 87W 21T; 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F; 5ET 12A; 51A; 71K; 723; 77 - 155 225/35R19 88Y 21T; 24C; 244; 247; 26B; 729; 73C; 74A; 74P 26N; 27F 235/35R19 91 21T; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5ET 255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 673 1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 21B; 22F; 22L; 24J; 24M; Nur CrossGolf; Nur 5FE bis 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24D; 24J; e1*2001/116*0304*13; 5ET Frontantrieb; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 12A; 51A; 573; 71K; 673 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 247; 5FE e1*2001/116*0304*14; 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Frontantrieb; 247; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K; 247 723; 73C; 74A; 74P 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 673 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 21B; 22H; 24C; 24D; 5FE Nicht CrossGolf; 235/35R19 87 21B; 22F; 24C; 24D; 5ET Nur Golf Plus; Nur 55 - 125 225/35R19 88W 21B; 22H; 24C; 24D; 5FE bis 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0304*13; 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 671 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 21B; 22F; 22L; 24J; 248; Nur CrossGolf 6; Ab 5FE e1*2001/116*0304*21; 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24J; 248; Frontantrieb; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/30R19 91 22F; 22L; 244; 247; 57F; 723; 73C; 74A; 74P 671; 673 Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/40R19 93 24J; 248; 26N; 26P; 27I Nur Beetle 235/35R19 91 24J; 248; 26B; 26N; 27B; (Schrägheck); 27H Frontantrieb; 235/40R19 92 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R19 93 241; 244; 246; 247; 26B; 729; 73C; 74A; 74P 26N; 27B; 27H 255/35R19 92 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67U; 672 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 225/35R19 88 21B; 24C; 244; 247; 261; Nur Jetta 273 (Stufenheck); 77 - 147 225/35R19 88W 21B; 24C; 244; 247; 261; Frontantrieb; 273 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 24C; 244; 247; 261; 12A; 51A; 573; 71K; 273 723; 729; 73C; 74A; 245/30R19 89 21B; 24C; 24D; 262; 274 74P 255/30R19 91 24D; 275; 57F; 673 Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; GOLF (Variant); nur 24D bis 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*14; 24D; 381 Frontantrieb; 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 585; 671 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant); 24D ab 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15; 24D; 381 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 8821B; 21J; 22F; 22L; 24C; JETTA (Limousine); 24D Frontantrieb; 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 381 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 57F; 729; 73C; 74A; 74P 585; 671 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant); e1*2007/46*0492*.. 24D ab 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0328*15; 24D; 381 Frontantrieb; 255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 585 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 103 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22H; Nicht Passat e1*2001/116*0307*.., 22L; 22Q; 241; 244; 246; Alltrack (Cross); e1*2007/46*0502*.., 5FM; 54A ab e1*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 21B; 22L; e1*2001/116*0307*24; 22Q; 241; 244; 246; 5FE Kombi; Limousine; 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21B; 22L; Allradantrieb; 22Q; 241; 244; 246; 5FE Frontantrieb; 235/35R19 91 21B; 22H; 22L; 22Q; 241; 10B; 11G; 11H; 11K; 244; 246 12A; 51A; 573; 71K; 245/35R19 89W 21B; 22H; 22L; 22Q; 241; 723; 73C; 74A; 74P 244; 246; 5FM; 54A 77 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22H; 22L; 22Q; 241; 244; 246 245/35R19 93 21B; 22H; 22L; 22Q; 241; 244; 246; 54A Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 21B; 22L; nur bis 22Q; 24J; 24M; 5FE e1*2001/116*0307*23; 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22H; Kombi; Limousine; 22L; 22Q; 24C; 24D; 54A Allradantrieb; 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21B; 22L; Frontantrieb; 22Q; 24J; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24D 723; 73C; 74A; 74P 245/35R19 89W 21B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24D; 54A 75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24D 245/35R19 93Y 21B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24D; 54A Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/35R19 91 21N; 21P; 22H; 22I; 24J; nur bis 24M e1*2001/116*0468*10; 100 - 220 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22H; 22I; 24J; Limousine; 24M Allradantrieb; 245/35R19 89Y 21B; 21N; 22B; 22F; 24D; Frontantrieb; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/35R19 88 51J Coupe; Frontantrieb; 235/35R19 87 22I; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 89 22I; 24J; 24M 12A; 32I; 51A; 71K; 255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 673 723; 73C; 74A; 74P 90 - 195 235/35R19 91Y 22I; 24M 245/35R19 93 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 VFG Allradantrieb; e1*2007/46*0487*.. 235/40R19 92 22I; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 245/40R19 94 VFG; VF0 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R19 94 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R19 98 22I; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 245/45R19 98 VFG; 22P 255/40R19 96 22I; 24J; 24M 255/40R19 96 VFG; VF0 Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 235/35R19 91 22I; 24C; 24M nur CrossTouran; e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.., e1*2007/46*0506*.. 245/35R19 93 21P; 22H; 22M; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Frontantrieb; e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 367; 53S 73C; 74A; 74P 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 24M; 367; 5FE 3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Limousine; e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE Frontantrieb; e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 367; 53S 12A; 32I; 51A; 71K; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 723; 73C; 74A; 74P 24M; 367; 5FE 3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine; e1*98/14D0043*.., 24M; 367; 5FE Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M; 367; 53S 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 73C; 74A; 74P 24M; 5FE 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 21B; 22F; 367; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0157*.. 74 - 142 225/35R19 21B; 22F; 367; 53S 12A; 51A; 573; 71K; 225/35R19 88Y 21B; 22F; 367; 5FE 723; 73C; 74A; 74P 3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/35R19 91 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0173*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0189*.. 255/40R19 96 24J 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VW-Teilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041 oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VW-Teilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts 5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten links 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen. Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8P Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*.. Handelsbez.: AUDI RS3 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 320 VA 26P x = 260 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 320 17 VA 26N x = 310 y = 320 8 VA 27F x = 280 y = 240 25 HA 27H x = 280 y = 240 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00). Teilegutachten 366-0066-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.03.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).