Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 24
Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
112545571DS10 136 9x19 112x5 S22-029 10mm 57,1 Aluminium 725 2400 04/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhoeht ; 8U1 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91 21B; 21N; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24C; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
245/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
677 725; 73C; 74A; 74W
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F;
671; 673
265/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F;
68X
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 225/35R19 88 241; 244; 246; 26B; Sportback (4-türig);
26J; 27F nicht e-tron; 2-türig;
77 - 221 225/35R19 88Y 241; 244; 246; 26B; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb;
245/30R19 89 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/30R19 91 244; 247; 27F; 57F; 725; 73C; 74A; 74W
585
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 24
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 5ET Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 265/30R19 89 Frontantrieb; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
22Q; 24D; 57F; 68X 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 255/30R19 91 Frontantrieb; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
22Q; 24D; 57F; 585; 74W
671
265/30R19 89Y Frontantrieb; 22F; 22L;
22Q; 24D; 57F; 68X
66 - 195 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 21B; 22Q; 24J; 24M; AUDI S4; ab
5GG e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 21B; 22Q; 24J; 24M AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 22H; 24J; 24M; 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 265/30R19 93Y 22F; 24D; 5HA; 57F; Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 68X Allradantrieb; Nicht
89 - 188 275/30R19 96 22F; 24D; 57F; 68R Allroad Quattro;
89 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22H; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
5HA 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 96 21P; 22F; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 21P; 22I; 51G Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 21P; 22I 10B; 11G; 11H; 11K;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22I; 5HA 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/35R19 98 21P; 22H; 22P; 24M Nur AUDI S6;
Allradantrieb;
Limousine u. Kombi;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 24
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 265 245/40R19 94Y 22B; 24M; 5HI 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0005*.. 255/40R19 96Y 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 265 245/40R19 94Y 22B; 24M; 5HI 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0005*.. 110 - 309 245/40R19 98Y 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96Y 22B; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 94Y 24J; 24M; 5HI nicht für gepanzerte
255/40R19 96Y 21B; 24J; 24M; 5IE Fz;
154 - 331 255/40R19 100 21B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
765
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/40R19 92 Ohne erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment
245 200 Nm;
235/40R19 92 Mit Kombilimousine;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
Serie
245/40R19 94 Mit Frontantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11G; 11H; 11K;
Serie; 26P; 27I
245/40R19 94 Ohne 12A; 51A; 71K; 721;
Radhausverbreiterung; 725; 73C; 74A; 74W;
245; 248; 26P; 27I
740
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91 21P; 22H; 22L; 22Q; bis
e1*2001/116*0374*.. 24J; 24M e1*2001/116*0369*16;
118 - 184 245/35R19 93 21P; 22H; 22L; 22Q; Cabrio; Coupe;
24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 92 21P; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74W
8J e1*2001/116*0369*.. 200 245/35R19 93 21P; 22H; 22L; 22Q; bis
24J; 24M e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 21P; 22H; 22L; 22Q; Cabrio; Coupe;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 24
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 22Q; 24M; 27F; 51G; Kombi; Allradantrieb;
57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21T; 22Q; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26B; 26J; 27F 725; 729; 73C; 74A;
245/30R19 89 21T; 22Q; 24C; 244; 74W
247; 26B; 26J; 27F
255/30R19 21T; 24C; 26B; 26J;
51G; 57E; 575
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0190*.. 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 245/35R19 89 21P; 22I; 22Q; 24C; Altea 4 Freetrack;
24D; 5FM Allradantrieb;
103 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 245/35R19 89W 21P; 22I; 22Q; 24C; Altea Freetrack;
24D; 5FM Frontantrieb;
77 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 12A; 51A; 573; 71K;
585; 671 721; 725; 73C; 74A;
265/30R19 89W 22F; 22Q; 24D; 5FM; 74W
57F; 68X
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 24
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 12A; 51A; 573; 71K;
585; 671 721; 725; 73C; 74A;
265/30R19 89W 22F; 22Q; 24D; 5FM; 74W
57F; 68X
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 245/35R19 89W 21P; 22I; 22Q; 24C; Altea Freetrack;
24D; 5FM Frontantrieb;
77 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 245/35R19 89 21P; 22I; 22Q; 24C; Altea 4 Freetrack;
24D; 5FM Allradantrieb;
103 - 155 235/35R19 91 22I; 22Q; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 235/35R19 87Y 21B; 22F; 24C; 24D; Schrägheck;
5ET Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; 10B; 10S; 11G; 11H;
671 11K; 12A; 51A; 71K;
265/30R19 89 22F; 24D; 57F; 68X 721; 725; 73C; 74A;
74W
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D Leon Cupra; Leon
255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; Cupra R; Frontantrieb;
671 10B; 10S; 11G; 11H;
265/30R19 93 22F; 24D; 57F; 68X 11K; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74W
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 235/35R19 91 21P; 22F; 22L; 22Q; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24C; 24D Kombi; Allradantrieb;
255/30R19 91 22F; 22L; 22Q; 24D; Frontantrieb;
57F; 585; 671 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 93 22F; 22L; 22Q; 24D; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 68X 721; 725; 73C; 74A;
74W
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 24
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 265/30R19 89W 22F; 22Q; 24D; 5FM; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 57F; 68X Frontantrieb;
55 - 147 235/35R19 91 21P; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
585; 671 74W
265/30R19 89Y 22F; 22Q; 24D; 5FM;
57F; 68X
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 169 225/35R19 91W 24J; 248; 26P; 27B; ab
27F e11*2007/46*0243*01;
235/35R19 91 24C; 244; 26B; 27B; nicht Octavia Scout;
27F Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 245/35R19 89 21B; 22F; 22L; 22Q; Cabrio; Frontantrieb;
24C; 24D; 31P 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 147 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74A; 74W
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 31P
85 - 184 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D
245/35R19 93 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 31P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 235/35R19 87W 21B; 21N; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D; 5ET e1*2001/116*0242*24;
55 - 169 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; Allradantrieb;
671 Frontantrieb;
265/30R19 89 22F; 24D; 57F; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 24
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; ab
24D e1*2001/116*0242*25;
255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; Schrägheck;
673 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
1K e1*2001/116*0242*.. 103 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; ab
24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 235/35R19 87W 21T; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Frontantrieb;
26J; 27F; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K;
77 - 155 235/35R19 91 21T; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27F; 5ET 725; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 673 74W
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er); ab
24D e1*2001/116*0242*25;
Cabrio; Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244; 247; 5FE e1*2001/116*0304*14;
235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 247; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 247 725; 73C; 74A; 74W
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F;
673
265/30R19 89 22F; 22L; 24D; 57F;
68X
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24C; Nur CrossGolf; Nur
24D; 5ET bis
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
671; 673 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 24
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 235/35R19 87 21B; 22F; 24C; 24D; Nicht CrossGolf; Nur
5ET Golf Plus; Nur bis
55 - 125 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0304*13;
255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; Frontantrieb;
671 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 89 22F; 24D; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24C; Nur CrossGolf 6; Ab
244; 247; 5ET e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22L; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 671; 673 725; 73C; 74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 21B; 24C; 244; 247; Nur Jetta
261; 273 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 21B; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
261; 273 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21B; 24C; 24D; 262; 12A; 51A; 573; 71K;
274 721; 725; 729; 73C;
245/30R19 89 21B; 24C; 24D; 263; 74A; 74W
275
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 24J; 248; 26B; 26N; Beetle (Schrägheck);
27B; 27H Beetle Cabrio;
235/35R19 91 24J; 24M; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R19 92 24J; 24M; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
27B; 27H 725; 729; 73C; 74A;
245/35R19 93 24C; 244; 247; 26B; 74W
26J; 27B; 27H
255/35R19 92 244; 247; 27B; 27F;
57F; 67U; 672
265/30R19 93 24D; 27B; 27F; 57F;
68X
265/35R19 94 24D; 27B; 27F; 57F;
67H
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF (Variant); nur
24C; 24D bis
235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D; 381 Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 585; 671 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 24
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; Allradantrieb;
24C; 24D; 381 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24D; 381 12A; 51A; 71K; 721;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 725; 729; 73C; 74A;
57F; 585; 671 74W
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24C; 24D e1*2007/46*0492*05;
235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; ab
24C; 24D; 381 e1*2001/116*0328*15;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; Frontantrieb;
57F; 585 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 103 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22L; 22Q; 241; 244; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 246; 31P; 5FM; 54A e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; bis
241; 244; 246 e1*2001/116*0307*36;
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
241; 244; 246; 31P; Allradantrieb;
5FM; 54A Frontantrieb;
77 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K;
241; 244; 246 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
241; 244; 246; 31P; 74W
54A
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; nur bis
22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2001/116*0307*23;
31P; 54A Kombi; Limousine;
75 - 147 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; Allradantrieb;
24C; 24D Frontantrieb;
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24D; 31P; 54A 12A; 51A; 573; 71K;
75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74W
245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 31P; 54A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 24
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91 21N; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
100 - 155 235/35R19 91W 21N; 21P; 22H; 22I; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 220 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22H; 22I; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W 22I; 24J; 24M Coupe; Frontantrieb;
90 - 195 235/35R19 91 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 22I; 24J; 24M; 51J bis
e1*2007/46*0487*.. 245/40R19 94 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0450*23;
245/45R19 98 22I; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91 22I; 22M; 24M nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 235/35R19 91 22F; 24D; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 235/35R19 91W 22F; 24D; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0189*.. 255/40R19 96 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
275/35R19 96 Frontantrieb; 22B; 24M; 721; 725; 729; 73C;
57F; 68S 74A; 74W; 76U
275/40R19 101 22B; 24C; 24M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 24
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 24
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 24
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 24
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 24
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 24
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 24
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 24
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 3 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 24
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.