TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001424
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0299-09-WIRD-TG/N15
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: T960 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm
8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09
541
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09
561
8x18 4+4 100 33 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09
566DS
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09
566
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09
601
8x18 4+4 108 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09
634
8x18 4+4 108 08 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09
651DS
8x18 4+4 108 13 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09
651DS
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
541
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
561
8x18 5+5 100 27 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09
571DS
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
571
8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
566
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
601
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 707 2291 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
651
8x18 5+5 110 35 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09
651DS 3
8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
651
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
571
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09
666
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
666
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09
701
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
701
8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
726
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8x18
Radausführung : -- : T960 8x18 108/114
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Festigkeit Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FCA, 8x18 4+4 100 38 541 38 12.12.2017 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
MAZDA, MAZDA J, Suzuki, SUZUKI,
TOYOTA
3 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 12.12.2017 liegt bei
2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL 8x18 4+4 100 33 566DS 33 12.12.2017 liegt bei
4 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 8x18 4+4 100 38 566 38 12.12.2017 liegt bei
GM Korea, GM Daewoo, GM
KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
5 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 12.12.2017 liegt bei
6 FORD 8x18 4+4 108 38 634 38 12.12.2017 liegt bei
8 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 12.12.2017 liegt bei
7 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 12.12.2017 liegt bei
9 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 12.12.2017 liegt bei
10 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 12.12.2017 liegt bei
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 12.12.2017 liegt bei
12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 32 571 32 12.12.2017 liegt bei
13 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 12.12.2017 liegt bei
14 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 12.12.2017 liegt bei
15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 12.12.2017 liegt bei
JAGUAR LAND ROVER 5+5 108 40 634; 8x18 5+5
LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), 108 40 634
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
16 PEUGEOT, VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 12.12.2017 liegt bei
17 OPEL / VAUXHALL 8x18 5+5 110 35 651DS 35 12.12.2017 liegt bei
18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 8x18 5+5 110 38 651 38 12.12.2017 liegt bei
SAAB
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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19 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, 8x18 5+5 112 32 571 32 12.12.2017 liegt bei
VOLKSWAGEN
20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 40 571DS 40 12.12.2017 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 45 571 45 12.12.2017 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
22 AUDI, CHRYSLER (USA), 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 12.12.2017 liegt bei
DAIMLER BENZ, DAIMLER 5+5 112 32 666
(D), MERCEDES-BENZ
23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 12.12.2017 liegt bei
DAIMLER (D), 5 112 40 666DS
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 12.12.2017 liegt bei
DAIMLER (D), 112 45 666
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
25 SUZUKI, TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 12.12.2017 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 601
26 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 12.12.2017 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 641
27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 12.12.2017 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661
International S. A., RENAULT
28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 12.12.2017 liegt bei
HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 8x18 5+5 114,3 40 671;
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 8x18 5+5 114,3 40 671
MITSUBISHI, PEUGEOT
29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 12.12.2017 liegt bei
115 40 701
30 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 12.12.2017 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2017
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 07/09
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 63 - 90 215/35R18 84 248 2-türig; Frontantrieb;
225/35R18 87 22I; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis
e1*98/14*0042*.. 367 e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 21B; 22F; 24C; 24D; ab e1*98/14*0042*14;
367 Allradantrieb;
245/35R18 88 Frontantrieb; 22F; 24D; Frontantrieb;
57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8L e1*98/14*0042*.. 154 - 180 225/40R18 51G Nur AUDI S3;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
e1*98/14*0089*.. 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb;
e1*98/14*0089*.. 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
825
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 54A Nicht
Fz mit
"SeatSport"Bremse;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 916;
SEA
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367 Limousine;
110 - 150 225/40R18 88 21B; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Seite: 3 von 10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 215/35R18 84 22F; 24C; 24D; 367; Schrägheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 215/35R18 84 22F; 24J; 24M; 367; Kombi; Stufenheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.. 55 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22H; 22L; 22Q; Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Kombi; bis
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q; e11*2007/46*0013*19;
24C; 24D bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine
e11*95/54*0066*..
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 22B; 22Q; 24C; 24D; nicht FOX Cross;
54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; VCW
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
VCW
1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 22F; 24C; 24D; 367; Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. 51G Allradantrieb;
10B; 10N; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA
e1*96/79*0071*.., 125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D VARIANT;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; VCW
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J; Cabrio;
367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 24J; 244 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. Schrägheck;
225/35R18 83 21B; 21J; 22F; 24C; Frontantrieb;
244 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 22I; 245 Nur CrossPolo;
Schrägheck;
225/35R18 83 21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 54A Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
915; SC4
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 24J; 24M Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 915;
SC4
9N e1*2001/116*0174*.. 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nur Polo GTI "Cup
54A Edition";
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
12.12.2017
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-