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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-000958
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TE IL E GU TAC H TE N
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0265-18-WIRD-TG

Hersteller:                             Limited-Wheels/FelgnWerk 407219
                                        FelgnWerk
                                        29229 Celle
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                    RS-01 19X8.5
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: RS-01 19X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 4
Die beschriebenen Räder müssen mit dem unten beschriebenen Hologramm Aufkleber versehen
sein. QMRaffa 01201801 / SN XXXX
I.     Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Zentrierring         -zahl               (mm)      (kg)   (mm)     Datum
511257142          RS-01 5x112 ET42           Ø66,6 - Ø57,1            112/5        57,1    42    650    2250     03/18
511266642          RS-01 5x112 ET42           ohne                     112/5        66,6    42    645    2260     03/18
511266642          RS-01 5x112 ET42           ohne                     112/5        66,6    42    650    2250     03/18
512072635          RS-01 5x120 ET35           ohne                     120/5        72,6    35    650    2250     03/18
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : Limited-Wheels/FelgnWerk
                                : FelgnWerk
                                : 29229 Celle
Handelsmarke                    : raffa
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 0 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511266642:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : raffa                                  : --
Radtyp                              : --                                     : RS-01 19X8.5
Radausführung                       : --                                     : RS-01 5x112 ET42
Radgröße                            : --                                     : 19X8.5J
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET42
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 03.18
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0265-18-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
19.07.2018.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: RS-01 19X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Austria Reg. - Nr 20110017817 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                      511257142                      42      23.07.2018      liegt bei
               SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     511266642; 511266642           42      23.07.2018      liegt bei
               MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ, Nissan International
    S. A.
  3 BMW, BMW AG                                    512072635                      35      23.07.2018      liegt bei




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: RS-01 19X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                     Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 4
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.07.2018
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 22

Fahrzeughersteller                     : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
512072635           RS-01 5x120 ET35       ohne                        72,6                    650     2250    03/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 1C; Z85; Z89; 346C; 392C; 3L; 390X; 346R; 390L; 346X;
                                         346K; 560X; 3C; 3K-N1; 3K; 187; 182; 346L
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 3C; UKL/X; 1C; UKL-N1; UKL-C/X; 5L
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                         Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                         120 Nm für Typ : Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                         390X; 392C; 560X
                                         120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                         120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                         140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 5L
                                         140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                         3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19            51G; 57E; 575; 58L        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R19 94W         24J; 57E; 993             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/40R19 96          24J; 24M; 575; 58L        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                     Seite: 2 von 22

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 57E                          BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1         e24*2007/46*0022*..            225/40R19 93Y                               Ab
                                             235/35R19 91Y 248; 5GG                      e24*2007/46*0022*03;
                                             235/40R19 92Y BA0; 248; 5GM                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                             245/35R19 93       24J; 248; 26P; 27I       Radschraube
                                                                                         M14x1,25;
                                             255/35R19 92Y GA4; 22M; 22P; 24M;           Allradantrieb;
                                                           27H; 27I; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         6AZ; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I
3L            e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93       GA4                      BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                             235/35R19 91Y 248; 27H; 5GG                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                             245/35R19 93       24J; 248; 26P; 27I       inkl. 330e
                                             255/35R19 92       GA4; 22M; 22P; 248;      iPerformance;
                                                                27H; 27I; 57F; 6AA       Limousine; Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A
346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E;            Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..                            585                            Coupe; Limousine;
346K          e1*2001/116*0167*..,          235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A;            Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..                            57E; 68X                       10B; 11G; 11H; 11K;
346L          e1*97/27*0097*..,             235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 22L;            12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0097*..                            24J; 24M; 54A                  721; 725; 729; 73C;
346R          e1*2001/116*0146*..,          255/30R19 91  22B; 22F; 22L; 24D;            74A; 744
              e1*98/14*0146*..                            57F; 585
346L          e1*97/27*0097*..,    85 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E;            Touring;
              e1*98/14*0097*..                            585                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          57E; 68X                       721; 725; 729; 73C;
                                            235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22L;             74A; 744
                                                          24J; 24M; 54A
                                            255/30R19 91 22B; 22F; 22L; 24D;
                                                          57F; 585
346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 22B; 22L; 24J; 24M;            10B; 11G; 11H; 11K;
              e1*98/14*0144*..                            54A                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 225/35R19 88Y         57E; 670; 673            Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..          235/35R19 87Y         57E; 676; 68X            e1*2007/46*0314*04;
                                          235/35R19 91                                   Facelift ab September
                                          255/30R19 91          22I; 24M; 673            2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
3K            e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91                                Nur bis
3K-N1         e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                 e1*2007/46*0315*05;
390L          e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                 Facelift ab September
                                             235/35R19 91Y                               2008; Nur bis
                                             255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673            e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
390L          e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                 Nur bis
                                             235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                 e1*2001/116*0308*08;
                                             235/35R19 91Y                               Touring; Heckantrieb;
                                             255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
390L          e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                 Nur bis
                                             235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                 e1*2001/116*0308*08;
                                             235/35R19 91                                Limousine;
                                             255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 673             Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
3K            e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/35R19 88      5FE; 57E; 575            Nur bis
3K-N1         e24*2007/46*0022*..            235/35R19 91                                e1*2007/46*0314*04;
3L            e1*2007/46*0314*..             255/30R19 91       22I; 248; 5GG; 57F;      Nur bis
390X          e1*2001/116*0344*..                               575                      e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 75I


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                     Seite: 4 von 22
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 200 235/35R19 91                                   bis
392C         e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673               e1*2007/46*0316*07;
                                          235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;              Coupe; Heckantrieb;
                                                        68X                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/30R19 91 22I; 24M; 57F; 673                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; BEK
3C            e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91Y                              bis
392C          e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673           e1*2007/46*0316*07;
                                             235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;           Cabrio; Heckantrieb;
                                                            68X                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; BEK

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4                        ab
                                                                                   e1*2007/46*0316*09;
                                             235/35R19 91Y 248; 27I; 5GG; 68X      4er Cabrio (F33);
                                             245/35R19 93Y 24J; 248; 26P; 27I; 68R Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                   Heckantrieb;
                                             255/35R19 96 GA4; 248; 27H; 27I;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           57F                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 75I
3C            e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93 GA4                     ab
                                                                                   e1*2007/46*0316*08;
                                             235/35R19 91 248; 27I; 68X            4er Coupe (F32);
                                             245/35R19 93 24J; 248; 26P; 27I; 68R Coupe; Allradantrieb;
                                                                                   Heckantrieb;
                                             255/35R19 92 GA4; 248; 27H; 27I;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           57F                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A
3C            e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93W GA4                    4er Gran Coupe (F36);
                                             235/35R19 91Y 248; 27I; 68X           ab
                                                                                   e1*2007/46*0316*10;
                                             245/35R19 93W 24J; 248; 26P; 27I; 68R Allradantrieb;
                                                                                   Heckantrieb;
                                             255/35R19 96 GA4; 248; 27H; 27I;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           57F                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                     Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 24J                             nur Limousine
                                          245/35R19 93Y 24J; 24M                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
560X          e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 24J                          nur Kombi
                                             255/35R19 96 24J; 24M                       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/40R19 89       21B; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272
                                             235/35R19 87       21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                             245/35R19 89       21B; 24C; 244; 247;
                                                                273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/40R19 89       21B; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272
                                             235/35R19 87       21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                             245/35R19 89       21B; 24C; 244; 247;
                                                                273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 247;      ab
                                                                271                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                             225/40R19 89       21B; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                272                      721; 725; 73C; 74A
                                             235/35R19 87       21B; 24C; 244; 247;
                                                                272
                                             245/35R19 89       21B; 24C; 244; 247;
                                                                273




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W         GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                          225/40R19 93                                   Allradantrieb;
                                          235/35R19 91W         248; 51J                 Heckantrieb;
                                          255/35R19 92          GA4; 22I; 244; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                         225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W          248; 51J                 Heckantrieb;
                                         255/35R19 92           GA4; 22I; 244; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                         225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W          248; 51J                 Heckantrieb;
                                         255/35R19 92           GA4; 22I; 244; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 24J; 57E; 585                   Cabrio; Coupe;
                                          235/35R19 87 21B; 21L; 24J; 57E;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        68X                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R19 91 21B; 21L; 22I; 22M;               721; 725; 73C; 74A
                                                        24J; 24M; 68X
                                          255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 57F;
                                                        585; 671
Z89          e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/35R19 91                                  Cabrio; Heckantrieb;
                                 115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19 87 57E; 676; 68X                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/35R19 91 57E; 676; 68X                     721; 725; 729; 73C;
                                          255/30R19 91 22I; 248; 57F; 673                74A; 97K




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y          24J; 244; 247; 26B;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26N; 27H; 5FM            BMW 1er (F21 2012);
                                         225/35R19 96Y          24J; 244; 247; 26B;      Ab
                                                                26N; 27H                 e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                             235/35R19 91       22M; 241; 244; 246;      Kombilimousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27F;      Allradantrieb;
                                                                54A
                                             245/30R19 89       GA0; 22M; 24D; 27F;      Heckantrieb;
                                                                57F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/30R19 91       22L; 24D; 27F; 57F;      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                673                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A
1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 130 225/35R19 88W 21B; 21N; 22B; 24C;            1ER REIHE; bis
182           e1*2001/116*0352*..                         24D                            e1*2007/46*0277*07;
                                  100 - 160 225/35R19 88Y 21B; 21N; 22B; 24C;            Cabrio; Coupe;
                                                          24D                            Heckantrieb;
                                           235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                          24D                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                  100 - 240 225/35R19 88W 21B; 21N; 24C; 57E;            721; 725; 729; 73C;
                                                          670; 673; 677                  74A; 744; 76R
                                           235/35R19 87W 21B; 21J; 24C; 57E;
                                                          671; 68X
                                           245/30R19 89Y 22B; 24D; 57F; 677;
                                                          678
                                           255/30R19 91 22B; 22H; 24D; 57F;
                                                          671; 673
1K2           e1*2007/46*0273*..  66 - 195 225/35R19 88 21B; 22B; 22L; 24C;              Nur bis
1K4           e1*2007/46*0283*..                          24M; 673                       e1*2007/46*0283*03;
187           e1*2001/116*0287*..          235/35R19 91 21B; 22B; 22L; 24C;              Nur bis
                                                          24M; 671                       e1*2007/46*0273*03;
                                           255/30R19 91 22B; 22L; 24D; 270;              Ab
                                                          57F; 671; 673                  e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744
187           e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88       21B; 22B; 22L; 24C;      Nur bis
                                                                24D                      e1*2001/116*0287*09;
                                             235/35R19 91       21B; 22B; 22L; 24C;      4-türig;
                                                                24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/30R19 91       22B; 22H; 22L; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                57F; 671; 673            721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y AFQ; GA0; 241; 244;              2ER REIHE; ab
                                                        246; 247; 26B; 26N;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        27H; 5FE                         Cabrio; Coupe;
                                         225/40R19 93 241; 244; 246; 247;                Allradantrieb;
                                                        26B; 26J; 27F; 54A;              Heckantrieb;
                                                        6AE
                                         235/35R19 91W 241; 244; 246; 247;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        26B; 26J; 27F; 6AF               12A; 51A; 6AA; 71C;
                                         245/30R19 89Y GA0; 244; 247; 27H;               71K; 721; 725; 73C;
                                                        57F                              74A
                                         245/35R19 89Y 244; 247; 27F; 54A;
                                                        57F; 6AE
                                         255/30R19 91W AFQ; 24D; 27H; 57F;
                                                        6AF

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 210 245/40R19 94Y         GAA; 5HI                 Stufenheck;
                                120 - 330 245/40R19             GAA; 51G; 57E            Allradantrieb;
                                         245/40R19 98           GAA; 52J                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 765
5L            e1*2007/46*0363*..    100 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI                     Stufenheck;
                                    100 - 330 245/40R19     GAA; 51G; 57E                Heckantrieb;
                                             245/40R19 98 GAA; 52J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; 765

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                      Seite: 9 von 22
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die



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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R19
                   Hinterachse:                          255/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/35R19
                    Hinterachse:                         255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           235/35R19
                  Hinterachse:                           275/30R19



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                   Seite: 14 von 22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         215/35R19
                    Hinterachse:                         245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       235/35R19
                    Hinterachse:                       265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                   Seite: 15 von 22
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       225/40R19
                    Hinterachse:                       245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       235/35R19
                    Hinterachse:                       255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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                                                                                                    Seite: 16 von 22
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/40R19
                     Hinterachse:                         275/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         225/35R19
                     Hinterachse:                         255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/40R19
                     Hinterachse:                          255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
       erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 245/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 190             y = 220                   VA
             26P                     x = 140             y = 170                   VA
             27B                     x = 220             y = 270                   HA
             27I                     x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 190       y = 220              8                VA
             27F                  x = 220       y = 270             30                HA
             27H                  x = 220       y = 270              8                HA
             26J                  x = 190       y = 220             25                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 19 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250             y = 250                    VA
             26P                     x = 200             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 250       y = 250             30                VA
             26N                  x = 250       y = 250              8                VA
             27F                  x = 280       y = 370             30                HA
             27H                  x = 280       y = 370              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 20 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 175             y = 270                   VA
             26B                     x = 225             y = 320                   VA
             27I                     x = 170             y = 260                   HA
             27B                     x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 225       y = 320             23                VA
             26N                  x = 225       y = 320              8                VA
             27H                  x = 220       y = 310              8                HA
             27F                  x = 220       y = 310             25                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 21 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 175             y = 270                   VA
             26B                     x = 225             y = 320                   VA
             27I                     x = 170             y = 260                   HA
             27B                     x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 225       y = 320              8                VA
             26J                  x = 225       y = 320             25                VA
             27H                  x = 220       y = 310              8                HA
             27F                  x = 220       y = 310             25                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0265-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-01 19X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 23.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 22 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 225             y = 320                   VA
             26P                     x = 175             y = 270                   VA
             27B                     x = 220             y = 310                   HA
             27I                     x = 170             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 225       y = 320             12                VA
             26N                  x = 225       y = 320              8                VA
             27F                  x = 220       y = 310             33                HA
             27H                  x = 220       y = 310              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.