Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 9x18 5+5 120 T960 9x18 110/120 ohne 72,6 750 2150 06/09 38 726 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 187; 182; 1K4; 1C; 390L; 346X; 346R; 346K; 346C; 3C; 3K-N1; R/C; 390X; 3K; 346L; 392C; 3L; Z85; 3 B; 3/C; 560X; 3 C; 3/CG; 3/B Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL/X; X3; UKL-N1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X3; X83 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96 24J; 57E; 992 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 24M; 57F; 575 73C; 74A 275/40R18 99 24D; 57F; 992 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 22D; 24M; 631 nur bis e1*93/81*0029*07; Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 22B; 22F; Pkw geschlossen; 24M; 631 Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 22B; 22D; Pkw geschlossen; 22F; 24M; 631 Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 22B; 22F; Stufenheck; 4-türig; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3C F547 75 225/40R18-88 BDC; BDV; 22B; 24M Schrägheck 2-türig; Compact; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; BDV; 22B; 22F; Pkw geschlossen; 24M; 631 Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 22B; 22F; Stufenheck; Touring; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; BDV; 22B; 24M Compact; e1*98/14*0017*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 22B; 24M; 5FE Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; Coupe; Limousine; 346L e1*98/14*0167*.. 68T Stufenheck 4-türig; e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 77 - 142 225/40R18 88Y 22B; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 235/40R18 91 22B; 22H; 22L; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0146*.. 245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 729; 73C; 74A; 744; 68T 76B 255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 22B; 22F; 22L; 24M; 5FE Touring; e1*98/14*0097*.. 85 - 170 235/40R18 91 22B; 22F; 22L; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 51G; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 744; 76B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/40R18 91 22B; 22L; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0144*.. 255/35R18 10N; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 51G; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 76B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/35R18 93 22I; 24M; 57F; 689 Facelift ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B September 2008; Ab 390L e1*2001/116*0308*.. 265/35R18 93Y 22I; 24M; 57F; 689 e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B Facelift ab 390L e1*2001/116*0308*.. 265/35R18 93 22I; 24M; 57F; 689 September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Nur bis 85 - 190 245/35R18 92 nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Limousine; 265/35R18 93 57F; 689 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y nicht 330D; 57F; 68T Nur bis 265/35R18 93 57F; 689 e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Touring; 265/35R18 93Y 57F; 689 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 Coupe; 390X e1*2001/116*0344*.. Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 245/35R18 92 57F; 68T Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 57F; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 245/35R18 92 57F; 68T Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 57F; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi 245/40R18 93Y 24J Allradantrieb; 265/35R18 93Y 24M; 57F; 99B 10B; 11G; 11H; 11K; 275/35R18 95 22I; 24M; 57F; 99C 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 24J; 24M; 51G Allradantrieb; 265/35R18 93Y 22I; 24M; 57F; 99B 10B; 11G; 11H; 11K; 275/35R18 95 22I; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 244; 247 10B; 11G; 11H; 11K; UKL/X e1*2007/46*0496*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/50R18 100 24J; 248; 56G Allradantrieb; 255/45R18 99 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 275/45R18 103 22I; 244; 57F; 99L 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88 24M; 57F; 68T Cabrio; Coupe; 255/35R18 90 22B; 22L; 24M; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 22B; 22L; 24D; 54A; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 689 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/40R18 91 22B; 24D Cabrio; Coupe; 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 225 245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575; 68T Heckantrieb; 255/35R18 90Y 22B; 24D; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 265/35R18 93 22B; 22H; 24D; 57F; 689 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B; 76R 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 22I; 22M; 24M; 575 ab 1K4 e1*2007/46*0283*.. 235/40R18 91 22B; 22L; 24M e1*2001/116*0287*10; 187 e1*2001/116*0287*.. 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; Schrägheck 2-türig; 68T Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 22I; 22M; 24D; 575 nur bis 235/40R18 91 22B; 22L; 24D e1*2001/116*0287*09; 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 4-türig; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N2 ANLAGE: 12 BMW AG Radtyp: T960 9x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 07.06.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. BDV) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.