Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 72,6 880 2284 12/07 120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 72,6 900 2275 12/07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; 346C; 3K; 390X; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B; 3C; ZR; 560X; M3B; 3/C; 3 C; 3/CG; Z85; 346L; Z89; 1C; R/C; 182; 187; 392C; 3K-N1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; UKL-N1; UKL-C/X; 3C; UKL/X; 1C; X-N1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83; X53 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L 175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 362 73C; 74A 255/35R18 90W 22B; 22F; 24D; 57F; 68B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R18 96W 24J; 24M 73C; 74A 255/45R18 99 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: BMW X5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18 51G erhöhtes Anzugsmoment e1*98/14*0153*.. 265/55R18 108 175 Nm; nicht für 255 - 265 255/55R18 51G; 52J gepanzerte Fz; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07; 68B Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68B 73C; 74A 170 225/40R18 88 21B; 24C; 57E; 68B; 68T R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis 631 e1*93/81*0029*07; 255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio; 631; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24J; 24M; 362; Cabrio; 631 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 631; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M; 362 Compact; 255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 631; 68B 73C; 74A 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24J; 24M; 631 Cabrio; 255/35R18 90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Touring; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 631; 68B; 68L 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; Limousine; Stufenheck; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 631; 68B; 68L 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 68B 73C; 74A 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/45R18 91Y 5GG BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R18 95 Ab 235/40R18 91Y 248; 5GG e24*2007/46*0022*03; 235/40R18 95 248 Ab e1*2007/46*0315*06; 245/40R18 93Y 22M; 24J; 248; 26P Allradantrieb; 255/40R18 95 GA3; 22M; 22P; 24M; Heckantrieb; 27H; 27I; 57F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 512; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83A 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/45R18 92W BMW 3er (F30) ab 2012; 235/40R18 92W 248; 27I Ab e1*2007/46*0314*05; 255/40R18 95 GA3; 22M; 22P; 244; inkl. 330e 27H; 27I; 57F; 6AA iPerformance; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 729; 73C; 74A; 744 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B e1*98/14*0146*.. 245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 22B; 22F; 24D; 5GA; 57F; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 5GA; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 744 85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 68B 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22H; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0144*.. 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 90W 10N; 22B; 22L; 24D; 729; 73C; 74A 57F; 68B 135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B 225/40R18 88Y Limousine; 22L; 24J; 24M 225/40R18 92 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 94Y 10N; 22B; 22L; 24D; 57F; 68B 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September 225/40R18 92Y 2008; Nur bis 235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02; 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D Limousine; 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T Heckantrieb; 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 51G; 57F; 68B 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T Touring; Heckantrieb; 235/40R18 91Y 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 51G; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04; 225/40R18 92 Facelift ab September 235/40R18 91 2008; Ab 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 160 - 240 255/35R18 94 248; 57F; 575 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 76O 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 Nur bis 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05; 255/35R18 51G; 57F; 575 Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2007/46*0316*07; 225/40R18 92 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R18 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07; 245/35R18 92 57F; 68T Coupe; Heckantrieb; 90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 92 52J 729; 73C; 74A 235/40R18 91 57E; 689 255/35R18 51G; 57F; 68B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07; 245/35R18 92Y 57F; 68T Cabrio; Heckantrieb; 105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 57E; 689 729; 73C; 74A; 83A 255/35R18 51G; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/45R18 95 GA3 4er Gran Coupe (F36); 235/40R18 95 248; 27I; 689 ab e1*2007/46*0316*10; 245/40R18 93W 24J; 248; 26P; 27I; 688 Allradantrieb; Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83A 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 91 GA3 ab e1*2007/46*0316*08; 235/40R18 91 248; 27I; 689 4er Coupe (F32); 245/40R18 93 24J; 248; 26P; 27I; 688 Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83A 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/45R18 95 GA3 ab e1*2007/46*0316*09; 235/40R18 95 248; 27I; 689 4er Cabrio (F33); 245/40R18 93Y 24J; 248; 26P; 27I; 688 Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 255/40R18 95 GA3; 248; 27H; 27I; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76O; 83A Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi 245/40R18 93Y 24J Allradantrieb; 255/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 73C; 74A 272 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 73C; 74A 272 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; ab 270 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 272 73C; 74A 235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 24J; 248 BMW X3; BMW X4; 255/45R18 99 245; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 24J; 248 BMW X3; BMW X4; 255/45R18 99 245; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 24J; 24M; 68B; 68T Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 21B; 21L; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A; 689 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 24M; 57F; 68T 73C; 74A 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; 68B ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K; 115 - 250 225/40R18 88 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 92 729; 73C; 74A; 76O; M+S 235/40R18 91 57E; 689 97K 255/35R18 90 22I; 248; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91 24J; 244; 247; 26B; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H BMW 1er (F21 2012); 235/40R18 91 22M; 241; 244; 246; Ab 247; 26B; 26J; 27F e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 245/35R18 92 22M; 244; 247; 27F; Kombilimousine; 57F; 570; 68T Allradantrieb; 255/35R18 90W 22L; 24D; 27F; 57F; Heckantrieb; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76O 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/40R18 92 21B; 21N; 22I; 24C; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24D e1*2007/46*0277*07; 235/40R18 91 22B; 24D; 57F Cabrio; Coupe; 100 - 240 225/40R18 88 21B; 21N; 24C; 57E; Heckantrieb; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 729; 73C; 74A; 744; 255/35R18 90Y 22B; 24D; 57F; 68B 76R 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; Nur bis 24M e1*2007/46*0273*03; 245/35R18 88 22B; 22L; 24D; 270; Ab 57F; 575; 68T e1*2001/116*0287*10; 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 270; Schrägheck 2-türig; 57F; 68B Schrägheck 4-türig; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; Nur bis 24D e1*2001/116*0287*09; 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 4-türig; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 68T 729; 73C; 74A; 744 255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18 M+S 245; 248; 26P; 52J 2ER REIHE; ab 225/40R18 92 GA2; 245; 26N; 26P; e1*2007/46*0277*08; 57E Cabrio; Coupe; 225/45R18 91 245; 26B; 26J; 57E; Allradantrieb; 6A9 Heckantrieb; 235/35R18 M+S 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26N; 52J 12A; 51A; 6AA; 71K; 235/40R18 91 241; 246; 26B; 26J; 723; 73C; 74A; 76O 57E; 6AB 245/35R18 92 GA2; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 244; 247; 27F; 57F; 6A9 255/35R18 90Y 24D; 27H; 57F; 6AB 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab 225/40R18 92 GA2; 241; 244; 246; e1*2007/46*0277*08; 247; 26N; 26P Cabrio; Coupe; 225/45R18 91W 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F; 54A; Heckantrieb; 6A9 235/35R18 90W 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26N 12A; 51A; 6AA; 71K; 235/40R18 91W 241; 244; 246; 247; 723; 73C; 74A; 76O 26B; 26J; 27F; 6AB 245/35R18 92 GA2; 244; 247; 27H; 57F 245/40R18 93 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A9 255/35R18 90W 24D; 27H; 57F; 6AB Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 25 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7 ANLAGE: 14 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27I x = 170 y = 240 HA 27B x = 220 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.