Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572635 OXIGIN 14 LK120 ohne 72,6 880 2284 12/07 120572635 OXIGIN 14 LK120 ohne 72,6 900 2275 12/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 182; 187; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346K; 346R; 560X; 392C; 390X; 390L; 346X; 346L; 346C; Z85; M3B; R/C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X53; X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : X83 175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 225/40R18 BDT; BDU; 21B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 BDT; BDU; 21B; 22B; 73C; 74A 24J; 24M; 362 255/35R18 BDT; BDU; 22B; 22F; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 110 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R18 96W 24J; 24M 73C; 74A 255/45R18 99 24J; 24M Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW X5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18 51G erhöhtes e1*98/14*0153*.. 265/55R18 108 Anzugsmoment 175 Nm; 255 - 265 255/55R18 51G; 52J nicht für gepanzerte Fz; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24D; 24J; 631 nur bis 255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; 631; e1*93/81*0029*07; 68B Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 68B e1*93/81*0029*07; Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; 68T Cabrio; 255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 170 225/40R18 88 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e1*2001/116*0352*.. 105 - 160 225/40R18 92 21B; 21N; 22I; 24C; 24D Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 22B; 24D; 57F Heckantrieb; 105 - 225 225/40R18 88 21B; 21N; 24C; 57E; 68B; 10B; 11G; 11H; 11K; 68T 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575; 68T 729; 73C; 74A; 744 255/35R18 90Y 22B; 24D; 57F; 68B 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; 24M ab 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10; 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; Schrägheck 2-türig; 68T Schrägheck 4-türig; 255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; 24D nur bis 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0287*09; 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 4-türig; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68B 729; 73C; 74A; 744 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Pkw geschlossen; 22B; 22F; 24J; 24M; 362; Cabrio; 631 255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 57F; 631; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3C F547 75 225/40R18-88 BDC; BDV; 21B; 22B; Schrägheck 2-türig; 24J; 24M; 362 Compact; 255/35R18-90 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig; 22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig; 22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24D; 57F; 631; 68B 73C; 74A 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Pkw geschlossen; 22B; 22F; 24J; 24M; 631 Cabrio; 255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 57F; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 22B; Limousine; 22F; 24J; 24M; 362; 631 Stufenheck; 255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 57F; 631; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 22B; Touring; 22F; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24D; 57F; 631; 68B; 68L 73C; 74A 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; BDV; 21B; 22B; Compact; e1*98/14*0017*.. 24J; 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18-90 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723; 24D; 57F; 68B 73C; 74A 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio; 346K e1*98/14*0112*.. 5FE Coupe; Limousine; e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0097*.. 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0146*.. 5FE 729; 73C; 74A; 744 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 22B; 22F; 24D; 5GA; 57F; 68B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Touring; e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 5GA; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 744 85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 68B 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22H; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0144*.. 255/35R18 90W 10N; 22B; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68B 729; 73C; 74A 135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B 225/40R18 88Y Limousine; 22L; 24J; 24M 225/40R18 92 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 94Y 10N; 22B; 22L; 24D; 57F; 68B 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Facelift ab 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B September 2008; Ab 225/40R18 92 e1*2001/116*0308*09; 235/40R18 91 Limousine; 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 90 - 160 225/40R18 92 Facelift ab 235/40R18 91 September 2008; Ab 90 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09; 225/40R18 92Y Touring; 235/40R18 91Y Heckantrieb; 255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 190 225/40R18 92 nicht 330D Limousine; 245/35R18 92 nicht 330D; 57F; 68T Heckantrieb; 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 51G; 57F; 68B 729; 73C; 74A; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y nicht 330D Nur bis 245/35R18 92Y nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T Touring; 235/40R18 91Y Heckantrieb; 255/35R18 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 200 225/40R18 92 Coupe; 160 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb; 225/40R18 92 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R18 51G; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 Nur bis 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05; 255/35R18 51G; 57F; 575 Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 392C e1*2001/116*0346*.. 115 - 200 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B; 68T Cabrio; Heckantrieb; 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 92 57F; 68T 729; 73C; 74A; 97K 115 - 225 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B 235/40R18 91 57E; 689 255/35R18 51G; 57F; 68B 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 200 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B; 68T Coupe; Heckantrieb; 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 92 57F; 68T 729; 73C; 74A; 97K 90 - 225 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B 235/40R18 91 57E; 689 255/35R18 51G; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 24J; 24M; 68B; 68T Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 21B; 21L; 24J; 24M; 54A; 10B; 11G; 11H; 11K; 689 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R18 88 24M; 57F; 68T 73C; 74A 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi 245/40R18 93Y 24J Allradantrieb; 255/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. BDT) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. BDU) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0067-09-MURD-TG ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.03.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 BRIDGESTONE S-01,S-02 CONTINENTAL DUNLOP SP SPORT 8000 MICHELIN MXX 3,Pilot Sport PIRELLI PZERO Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. BDV) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.