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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-3090
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0306-09-WIRD-TG/N3

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 18 H2
Typ:                                    T960 9x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 9J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 9x18 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
T960 8x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Radausführung 9x18 5+5 100 35 561 kommt neu hinzu.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       loch   preß-       Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe         last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)        (kg)   (mm)     Datum
9x18 5+5 100       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø54.1              100/5      54,1        35    750   2150 06/09
35 541
9x18 5+5 100       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø56.1              100/5      56,1        35    750   2150 06/09
35 561
9x18 5+5 100       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1        35    750   2150 06/09
35 571
9x18 5+5 112       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1        35    750   2150 06/09
35 571
9x18 5+5 112       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6        35    740   2181 06/09
35 666
9x18 5+5 112       T960 9x18 100/112          Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6        35    750   2150 06/09
35 666
9x18 5+5 120       T960 9x18 110/120          ohne                     120/5      72,6        38    750   2150 06/09
38 726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 9x18 5+5 100 35 541:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T960 9x18
Radausführung                       : --                                       : T960 9x18 100/112




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 06.09
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Austria Nr. 09-TAAP-1538/CIN vom 26.06.2009 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                  Radtyp: T960 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1    TOYOTA                                       9x18 5+5 100 35 541             35      17.10.2012        liegt bei
 14    FUJI HEAVY IND.(J)                           9x18 5+5 100 35 561             35      17.10.2012        liegt bei
 13    TOYOTA                                       9x18 5+5 100 35 561             35      17.10.2012        liegt bei
  2    AUDI                                         9x18 5+5 100 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  3    SKODA                                        9x18 5+5 100 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  4    VOLKSWAGEN                                   9x18 5+5 100 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  5    AUDI                                         9x18 5+5 112 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  8    QUATTRO GmbH                                 9x18 5+5 112 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  6    SEAT                                         9x18 5+5 112 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  9    SKODA                                        9x18 5+5 112 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
  7    VOLKSWAGEN                                   9x18 5+5 112 35 571             35      17.10.2012        liegt bei
 10    AUDI                                         9x18 5+5 112 35 666; 9x18       35      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 112 35 666
 11 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                      9x18 5+5 112 35 666; 9x18       35      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 112 35 666
 12 BMW AG                                          9x18 5+5 120 38 726             38      17.10.2012        liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                Radtyp: T960 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.10.2012
ENG




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
9x18 5+5 120        T960 9x18 110/120        ohne                       72,6                   750    2150      06/09
38 726


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 187; 182; 1K4; 1C; 390L; 346X; 346R; 346K; 346C; 3C;
                                          3K-N1; R/C; 390X; 3K; 346L; 392C; 3L; Z85; 3 B; 3/C; 560X; 3 C;
                                          3/CG; 3/B
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL/X; X3; UKL-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                          392C; 560X
                                          140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X3; X83
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96         24J; 57E; 992              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/45R18 99         24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/45R18 99         24M; 57F; 575              73C; 74A
                                           275/40R18 99         24D; 57F; 992

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 225/40R18               22D; 24M; 631              nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 22B; 22D; 22F;        Pkw geschlossen;
                                                                24M; 631                   Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76B



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18             BDC; 22B; 22F; 24M; 631 Pkw geschlossen;
                                                                                     Cabrio;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
3C             F547                 73 - 141   225/40R18     BDC; 22B; 22F; 24M; 631 Stufenheck; 4-türig;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
3C             F547                 75         225/40R18-88 BDC; 22B; 24M            Schrägheck 2-türig;
                                                                                     Compact;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142   225/40R18 92 BDC; 22B; 22F; 24M; 631 Pkw geschlossen;
                                                                                     Cabrio;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142   225/40R18     BDC; 22B; 22F; 24M; 631 Stufenheck; Touring;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125   225/40R18-88 BDC; 22B; 24M            Compact;
               e1*98/14*0017*..                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76B
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135   225/40R18 88W 22B; 24M; 5FE           Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..
346K           e1*2001/116*0167*..,          245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F;        Coupe; Limousine;
346L           e1*98/14*0167*..                            68T                             Stufenheck 4-türig;
               e1*97/27*0097*..,
               e1*98/14*0097*..     77 - 142 225/40R18 88Y 22B; 24M; 5FE                   10B; 11G; 11H; 11K;
346R           e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 235/40R18 91  22B; 22H; 22L; 24M; 54A         12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0146*..
                                             245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F;        729; 73C; 74A; 744;
                                                           68T                             76B
                                             255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L; 24D;
                                                           51G; 57F; 68B
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 22B; 22F; 22L; 24M; 5FE         Touring;
               e1*98/14*0097*..     85 - 170 235/40R18 91 22B; 22F; 22L; 24D; 54A          10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L; 24D;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                           51G; 57F; 68B                   729; 73C; 74A; 744;
                                                                                           76B
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/40R18 91      22B; 22L; 24M; 54A         10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..
                                               255/35R18        10N; 22B; 22L; 24M;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                51G; 57F; 68B              729; 73C; 74A; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 255/35R18             24M; 51G; 57F; 68B         Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..          265/35R18 93          22I; 24M; 57F; 689         e1*2007/46*0314*04;
                                                                                           Facelift ab
                                                                                           September 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                           76O
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 245/35R18 88W     5FE; 57F; 68T              Nur bis
                                     85 - 190 245/35R18 92      Nicht 330D; 57F; 68T       e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/35R18         51G; 57F; 68B              Limousine;
                                              265/35R18 93      57F; 689                   Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 245/35R18 92Y     Nicht 330D; 57F; 68T       Nur bis
                                              265/35R18 93      57F; 689                   e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 225 255/35R18         51G; 57F; 68B              Touring;
                                              265/35R18 93Y     57F; 689                   Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 160 265/35R18 93 22I; 24M; 57F; 689              Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 255/35R18     24M; 51G; 57F; 68B             e1*2007/46*0315*05;
                                              265/35R18 93Y 22I; 24M; 57F; 689             Facelift ab
                                                                                           September 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                           76O
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/35R18        51G; 57F; 575              Coupe;
390X           e1*2001/116*0344*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 255/35R18        51G; 57F; 575              Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0344*05;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 245/35R18 92      57F; 68T                   Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 255/35R18         51G; 57F; 68B              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/35R18 93      57F; 689                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  105 - 200 245/35R18 92         57F; 68T                   Cabrio; Heckantrieb;
392C         e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 255/35R18            51G; 57F; 68B              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R18 93         57F; 689                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                    nur Kombi
                                           245/40R18 93Y        24J                        Allradantrieb;
                                           265/35R18 93Y        24M; 57F; 99B              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/35R18 95         22I; 24M; 57F; 99C         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 91Y    24J; 24M                   nur Limousine
                                               245/40R18        24J; 24M; 51G              Allradantrieb;
                                               265/35R18 93Y    22I; 24M; 57F; 99B         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/35R18 95     22I; 24D; 57F; 575         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 235/40R18 91          21B; 24C; 244; 247; 272 10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/50R18 100         24J; 248; 56G              Allradantrieb;
                                          255/45R18 99          245; 248                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                          275/45R18 103         22I; 244; 57F; 99L         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88         24M; 57F; 68T              Cabrio; Coupe;
                                           255/35R18 90         22B; 22L; 24M; 57F; 68B    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R18 93         22B; 22L; 24D; 54A; 57F;   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                689                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160 235/40R18 91         22B; 24D                   Cabrio; Coupe;
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 225 245/35R18 88Y        22B; 24D; 57F; 575; 68T    Heckantrieb;
                                           255/35R18 90Y        22B; 24D; 57F; 68B         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R18 93         22B; 22H; 24D; 57F; 689    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 744;
                                                                                           76B; 76R




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88          22I; 22M; 24D; 575       Nur bis
                                          235/40R18 91          22B; 22L; 24D            e1*2001/116*0287*09;
                                          245/35R18 88          22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 4-türig;
                                                                68T                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76B
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18 88      22I; 22M; 24M; 575       Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             235/40R18 91      22B; 22L; 24M            e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 270; 57F; Nur bis
                                                                68T                      e1*2007/46*0273*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/35R18 93           22I; 24M; 57F; 689         Nur bis
                                85 - 225 255/35R18              24M; 51G; 57F; 68B         e1*2007/46*0315*05;
                                         265/35R18 93Y          22I; 24M; 57F; 689         Facelift ab
                                                                                           September 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                           76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 12 BMW AG                                                 Radtyp: T960 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0306-09-WIRD-TG/N3

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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/45R18
                    Hinterachse:                          275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/40R18
                    Hinterachse:                        275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R18
                    Hinterachse:                          275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 9x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 17.10.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 9x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 688:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 9x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/40R18
                   Hinterachse:                           275/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8080E
                   MICHELIN                               Pilot Sport PS2
                   PIRELLI                                PZero Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 689:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
                   TOYO                                   T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS S1-Z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68B:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2
                   PIRELLI                                PZERO, P7000
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               A008P, AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68T:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 9x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           245/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 992:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/45R18
                   Hinterachse:                           275/40R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 99C:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/40R18
                   Hinterachse:                           275/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 8080*

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.