TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3355 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0310-09-WIRD-TG/N5 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Typ: T960 9,5x19 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 9,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 9,5J19H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 9,5x19 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp T960 8,5x19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 9,5x19 5+5 112 25 666DS S22023-10mm 25mm 9,5x19 5+5 120 33 726DS S10206-5mm 33mm 9,5x19 5+5 120 28 726DS S12124-10mm 33mm 9,5x19 5+5 120 23 726DS S12125-15mm 28mm 9,5x19 5+5 120 18 726DS S13216-20mm 18mm Die Ausführungsvariante 9,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Basisrad der Radausführung 9,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit ET38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 9,5x19 5+5 112 35 666 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit ET35 gekennzeichnet Die Radausführung 9,5x19 5+5 100 35 561 kommt neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 9,5x19 5+5 100 T960 9,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 35 750 2150 07/09 35 561 9,5x19 5+5 108 T960 9,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2254 07/09 40 634 9,5x19 5+5 108 T960 9,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 40 634 9,5x19 5+5 112 T960 9,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 750 2150 07/09 35 571 9,5x19 5+5 112 T960 9,5x19 100/112 S22023-10mm 112/5 66,6 25 715 2254 07/09 25 666DS 9,5x19 5+5 112 T960 9,5x19 100/112 S22023-10mm 112/5 66,6 25 750 2150 07/09 25 666DS 9,5x19 5+5 112 T960 9,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 735 2175 07/09 35 666 9,5x19 5+5 112 T960 9,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 750 2150 07/09 35 666 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 750 2150 07/09 18 726DS 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 750 2150 07/09 23 726DS 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 750 2150 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 9,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 28 726DS 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 750 2150 07/09 33 726DS 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 38 726 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 14,3 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 9,5x19 5+5 112 25 666DS: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 9,5x19 Radausführung : -- : T960 9,5x19 100/112 Radgröße : -- : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe : -- : ET25 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 07.09 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 9,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Austria Nr. 09-TAAP-1717/CIN vom 16.07.2009 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 17 TOYOTA 9,5x19 5+5 100 35 561 35 18.10.2012 liegt bei 1 JAGUAR 9,5x19 5+5 108 40 634; 40 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 108 40 634 2 LAND ROVER (GB) 9,5x19 5+5 108 40 634; 40 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 108 40 634 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 9,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 3 AUDI 9,5x19 5+5 112 35 571 35 18.10.2012 liegt bei 4 SEAT 9,5x19 5+5 112 35 571 35 18.10.2012 liegt bei 5 SKODA 9,5x19 5+5 112 35 571 35 18.10.2012 liegt bei 6 VOLKSWAGEN 9,5x19 5+5 112 35 571 35 18.10.2012 liegt bei 14 AUDI 9,5x19 5+5 112 25 666DS; 25 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 112 25 666DS 7 AUDI 9,5x19 5+5 112 35 666; 35 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 112 35 666 16 QUATTRO GmbH 9,5x19 5+5 112 25 666DS; 25 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 112 25 666DS 15 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 9,5x19 5+5 112 25 666DS; 25 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 112 25 666DS 8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 9,5x19 5+5 112 35 666; 35 18.10.2012 liegt bei 9,5x19 5+5 112 35 666 10 BMW, BMW AG 9,5x19 5+5 120 18 726DS 18 18.10.2012 liegt bei 11 BMW, BMW AG 9,5x19 5+5 120 23 726DS 23 18.10.2012 liegt bei 12 BMW, BMW AG 9,5x19 5+5 120 28 726DS 28 18.10.2012 liegt bei 13 BMW, BMW AG 9,5x19 5+5 120 33 726DS 33 18.10.2012 liegt bei 9 BMW, BMW AG 9,5x19 5+5 120 38 726 38 18.10.2012 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 18.10.2012 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 9,5x19 5+5 120 T960 9,5x19 110/120 ohne 72,6 750 2150 07/09 38 726 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1C; X1-N1; X1; 3L; X-N1; 3K-N1; Z85; 3C; 392C; 390X; 390L; 560X; 182; 3K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; K-N1; HY; GT; 7L; 701; 6C; 5K; 3L; 1K4; 5L Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182 120 Nm für Typ : X-N1; X1; X1-N1; Z85; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; X-N1; X3; X83; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 Verkaufsbezeichnung: ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 330 275/40R19 248; 51G; 57F; 575 Nur ActiveHybrid 7 285/35R19 99 22P; 248; 57F; 68G / 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 76B; 970 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 275/35R19 96W 24D; 57F; 993 12A; 51A; 71K; 723; 285/35R19 99 24D; 57F; 994 73C; 74A; 76B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X Nur bis 85 - 225 255/30R19 91 57F; 673 e1*2001/116*0308*08; 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X Nur bis 89 - 190 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 255/30R19 91Y 57F; 673 Touring; 265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 265/30R19 89Y 22I; 24M; 5FR; 57F; 670; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 68X e1*2007/46*0315*05; 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X Facelift ab 85 - 225 255/30R19 22I; 24M; 51G; 57F; 673 September 2008; Ab 265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/30R19 22I; 24M; 51G; 57F; 673 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 265/30R19 89Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 57F Coupe; 390X e1*2001/116*0344*.. Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 120 - 240 255/30R19 91 22I; 248; 5FE; 57F; 575 Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 255/30R19 51G; 57F; 575 Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 225 255/30R19 91 57F; 575; 671; 673 Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 255/30R19 91 57F; 575; 671; 673 Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE (F30) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R19 92 22M; 22P; 24M; 27B; BMW 3er (F30) ab 27H; 57F; 575 2012; Ab 265/30R19 93 22M; 22P; 244; 247; 27B; e1*2007/46*0314*05; 27H; 57F; 68X Limousine; 275/30R19 92 22L; 22Q; 244; 247; 27B; Stufenheck; 27F; 57F; 68R Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 990 nur Limousine 275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 99E Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 235/35R19 91W 248; 51J Nur BMW X1; 245/35R19 93 22I; 248 Allradantrieb; 255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/35R19 91W 248; 51J Nur BMW X1; 245/35R19 93 22I; 248 Allradantrieb; 255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 255/40R19 96 248 Nur BMW X3; 275/40R19 101 22I; 244; 57F; 575 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/35R19 91W 248; 51J Nur BMW X1; 245/35R19 93 22I; 248 Allradantrieb; 255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 255/40R19 96 248 Nur BMW X3; 275/40R19 101 22I; 244; 57F; 575 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91 22B; 22L; 24M; 57F; 585; Cabrio; Coupe; 671 10B; 11G; 11H; 11K; 265/30R19 89 22B; 22L; 24D; 54A; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68X 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 255/30R19 91 22L; 24D; 27F; 57F; 671; BMW 1er neu (F20 673 2011); Ab 265/30R19 89 22L; 24D; 27F; 57F; 68X e1*2007/46*0283*04; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/35R19 91 22B; 24D Cabrio; Coupe; 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 225 245/30R19 89Y 22B; 24D; 56G; 57F; 677; Heckantrieb; 678 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R19 91 22B; 22H; 24D; 57F; 671; 12A; 51A; 71K; 723; 673 729; 73C; 74A; 744; 265/30R19 93 22B; 22H; 24D; 57F; 670; 76B; 76R 68X Verkaufsbezeichnung: 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 255/30R19 91 22I; 248; 5FE; 57F; 575 Nur bis e1*2007/46*0314*04; Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/30R19 89Y 22I; 24M; 5FR; 57F; 670; Nur bis 68X e1*2007/46*0315*05; 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X Facelift ab 85 - 225 255/30R19 22I; 24M; 51G; 57F; 673 September 2008; Ab 265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 155 - 300 255/40R19 100 Nur BMW 5er Gran 275/40R19 101 248; 57F; 575 Turismo; Limousine; 285/35R19 99 248; 57F; 68G Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 765 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 275/35R19 96 248; 270; 51G; 57F; 68S Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 765 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 300 275/35R19 248; 270; 51G; 57F; 575 Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 300 275/35R19 248; 270; 51G; 57F; 575 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 765 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 275/35R19 96 248; 270; 51G; 57F; 68S Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 765 K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 255/40R19 100 Nur BMW 5er Gran 275/40R19 101 248; 57F; 575 Turismo; Limousine; 285/35R19 99 248; 57F; 68G Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 765 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 245/40R19 94 Nicht Lim (Gran 255/35R19 96 Coupe 4-türig); 255/40R19 96 Cabrio; Coupe; 265/35R19 94 57F; 67H Allradantrieb; 275/35R19 96 27I; 57F; 575 Heckantrieb; 285/30R19 94 248; 27H; 27I; 57F; 572; 10B; 11G; 11H; 11K; 675 12A; 51A; 573; 71K; 285/35R19 99 248; 27H; 27I; 57F; 68G 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/40R19 248; 51G; 57F; 575 Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 285/35R19 99 22P; 248; 57F; 68G beschussgeschütztes Fz.; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 970 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie verwendet werden.. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE (F30) Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 9 BMW, BMW AG Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N5 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 9,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 9,5x19 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 18.10.2012 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - - Zusatzinformation Radtyp :T960 9,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten Zusatzinformation Radtyp :T960 9,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 670: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 3 Pirelli PZero Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 672: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 676: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE RE 050 A DUNLOP SP Sport Maxx Pirelli PZero Nero Zusatzinformation Radtyp :T960 9,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 677: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport Maxx Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68G: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-02 DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68R: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN Pilot Sport Pirelli P Zero Asimmertico, P Zero Direzionale Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68S: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zusatzinformation Radtyp :T960 9,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Zu Auflage 68X: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE Potenza S-03 PP, RE 50 A CONTINENTAL ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 9000, SP Sport Maxx MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2, Pilot Sport Cup, Pilot Super Sport Pirelli P Zero Nero SEMPERIT Direction Sport UNIROYAL Rainsport 1 TOYO Proxes T1-R YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 993: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 994: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 9000, SP Sport Maxx GT Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage AFQ: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Hersteller: Typ: PIRELLI PZero Nero, Eufori@ Zusatzinformation Radtyp :T960 9,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :18.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.