Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-1809
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0124-08-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ:                                    T927 8x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 19x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit Radgröße 19x8JJ gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T927 9x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                            S22028-5mm                                 27 mm
335110651DS                            S22462-5mm                                 33 mm
305112666DS                            S22024-15mm                               30 mm
335120726DS                            S10206-5mm                                 33 mm
305108651DS                            S22463-10mm                               30 mm

Das Basisrad der Radausführung 325100571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 455112666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 405108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 40
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 385110651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
275100571DS       T9278x19PCD100/112        S22028-5mm                100/5     57,1      27    880   2275     01/08
325100571         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    880   2275     01/08
405105566         T9278x19PCD105/115        Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6      40    880   2275     01/08
405108634         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4      40    876   2284     01/08
305108651DS       T9278x19PCD108/114        S22463-10mm               108/5     65,1      30    880   2275     01/08
405108651         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1      40    880   2275     01/08
335110651DS       T9278x19PCD110/120        S22462-5mm                110/5     65,1      33    880   2275     01/08
385110651         T9278x19PCD110/120        Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1      38    880   2275     01/08
325112571         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      32    880   2275     01/08
455112571         T9278x19PCD112            Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      45    880   2275     01/08
305112666DS       T9278x19PCD100/112        S22024-15mm               112/5     66,6      30    880   2275     01/08
325112666         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      32    880   2275     01/08
455112666         T9278x19PCD112            Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      45    880   2275     01/08
405114601         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40    880   2275     01/08
405114661         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1      40    860   2327     01/08
405114661         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1      40    880   2275     01/08
405114671         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1      40    880   2275     01/08




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 6
405114671          T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   880   2275    01/08
405115701          T9278x19PCD105/115        Ø73.1 Ø70.1              115/5           70,1    40   880   2275    01/08
335120726DS        T9278x19PCD110/120        S10206-5mm               120/5           72,6    33   880   2275    01/08
385120726          T9278x19PCD110/120        ohne                     120/5           72,6    38   880   2275    01/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 405108651:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T927 8x19
Radausführung                       : --                                       : T9278x19PCD108/114
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung               : Barracuda                                : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                    Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
II.3.      Festigkeitsprüfung:
Festigkeitsnachweise für die Räder TÜV Austria Nr. 08-TAAP-0325/BUM vom 20.02.2008, sowie für die
Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen vor.
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  1      AUDI                                         275100571DS                     27      20.06.2012        liegt bei
  5      AUDI                                         325100571                       32      20.06.2012        liegt bei
  2      SEAT                                         275100571DS                     27      20.06.2012        liegt bei
  4      SEAT                                         325100571                       32      20.06.2012        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 6
  3   SKODA                                        325100571                      32      20.06.2012        liegt bei
  6   VOLKSWAGEN                                   325100571                      32      20.06.2012        liegt bei
  7   GM DAEWOO (ROK)                              405105566                      40      20.06.2012        liegt bei
  8   OPEL / VAUXHALL                              405105566                      40      20.06.2012        liegt bei
  9   FORD                                         405108634                      40      20.06.2012        liegt bei
 11   JAGUAR                                       405108634                      40      20.06.2012        liegt bei
 10   LAND ROVER (GB)                              405108634                      40      20.06.2012        liegt bei
 12   VOLVO                                        405108634                      40      20.06.2012        liegt bei
 14   CITROEN                                      305108651DS                    30      20.06.2012        liegt bei
 13   PEUGEOT                                      305108651DS                    30      20.06.2012        liegt bei
 16   PEUGEOT                                      405108651                      40      20.06.2012        liegt bei
 15   VOLVO                                        305108651DS                    30      20.06.2012        liegt bei
 17   VOLVO                                        405108651                      40      20.06.2012        liegt bei
 18   FIAT                                         335110651DS                    33      20.06.2012        liegt bei
 23   FIAT                                         385110651                      38      20.06.2012        liegt bei
 20   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        335110651DS                    33      20.06.2012        liegt bei
 22   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651                      38      20.06.2012        liegt bei
 19   SAAB                                         335110651DS                    33      20.06.2012        liegt bei
 21   SAAB                                         385110651                      38      20.06.2012        liegt bei
 24   AUDI                                         325112571                      32      20.06.2012        liegt bei
 30   AUDI                                         455112571                      45      20.06.2012        liegt bei
 26   QUATTRO GmbH                                 325112571                      32      20.06.2012        liegt bei
 25   SEAT                                         325112571                      32      20.06.2012        liegt bei
 29   SEAT                                         455112571                      45      20.06.2012        liegt bei
 28   SKODA                                        325112571                      32      20.06.2012        liegt bei
 31   SKODA                                        455112571                      45      20.06.2012        liegt bei
 27   VOLKSWAGEN                                   325112571                      32      20.06.2012        liegt bei
 32   VOLKSWAGEN                                   455112571                      45      20.06.2012        liegt bei
 34   AUDI                                         305112666DS                    30      20.06.2012        liegt bei
 35   AUDI                                         325112666                      32      20.06.2012        liegt bei
 38   AUDI                                         455112666                      45      20.06.2012        liegt bei
 33   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   305112666DS                    30      20.06.2012        liegt bei
 36   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   325112666                      32      20.06.2012        liegt bei
 37   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   455112666                      45      20.06.2012        liegt bei
 39   SUZUKI                                       405114601                      40      20.06.2012        liegt bei
 40   TOYOTA                                       405114601                      40      20.06.2012        liegt bei
 43   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       405114661; 405114661           40      20.06.2012        liegt bei
 41   NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan            405114661; 405114661           40      20.06.2012        liegt bei
      International S. A.
 42   RENAULT                                      405114661; 405114661           40      20.06.2012        liegt bei
 53   CHRYSLER (USA)                               405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 46   CHRYSLER (USA)                               405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 45   CITROEN                                      405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 57   CITROEN                                      405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 44   HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                  405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 58   HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                  405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 54   KIA                                          405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 52   KIA                                          405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 51   KIA MOTORS (SK)                              405114671                      40      20.06.2012        liegt bei
 47   KIA MOTORS (SK)                              405114671                      40      20.06.2012        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
 59    MAZDA                                       405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 49    MAZDA                                       405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 55    MITSUBISHI                                  405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 56    MITSUBISHI                                  405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 48    PEUGEOT                                     405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 50    PEUGEOT                                     405114671                       40      20.06.2012        liegt bei
 60    GM DAEWOO (ROK)                             405115701                       40      20.06.2012        liegt bei
 61    OPEL / VAUXHALL                             405115701                       40      20.06.2012        liegt bei
 62    BMW, BMW AG                                 335120726DS                     33      20.06.2012        liegt bei
 63    BMW AG                                      385120726                       38      20.06.2012        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 20.06.2012
HPS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LM023-34                               04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SYS 2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Distanzscheiben                       SYS 5.1 SCC10206                       24.09.2008
Fes.-keit Distanzscheiben             Lab.ber. 366-0690-98-MURD              17.03.2009
Festigkeit                            08-TAAP-0325/BUM                       20.02.2008
Radbeschreibung                       T927 8x19                              20.02.2008
Radzeichnung                          LZ269-1980                             20.02.2008
Radzeichnung                          LZ269-1980 LK105-115                   16.03.2011
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                 Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                        : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                    loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
385120726           T9278x19PCD110/120       ohne                        72,6                  880    2275     01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 3C; 392C; Z85; 390L; 390X; 3K; 3L; 346R; 346K;
                                            3K-N1; 1K4; 1C; 187; 346L; 346X; 346C; 3K; 390X; 3L; 560X; 182;
                                            1K2
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : UKL/X; X3; X-N1; UKL-N1
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            120 Nm für Typ : Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                            392C; 560X
                                            140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19     51G; 57E; 575                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W 24J; 57E; 993                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91         21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Kompakt; Cabrio;
346K         e1*98/14*0112*..                                   24M; 54A                 Coupe; Limousine;
               e1*2001/116*0167*..,
               e1*98/14*0167*..
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/35R19 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 585 Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0097*..              235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K;
346R           e1*2001/116*0146*..,                        68X                      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0146*..
                                                                                           729; 73C; 74A; 744
346L           e1*97/27*0097*..,       85 - 142 235/35R19 91
                                                           21B; 21J; 22B; 22L; 24J;        Touring;
               e1*98/14*0097*..                            24M; 54A                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                    85 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                           68X                             729; 73C; 74A; 744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 22L; 24J; 24M; 54A              10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                      Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  Facelift ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                                                         September 2008; Ab
390L           e1*2001/116*0308*..                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                                                         e1*2007/46*0314*04;
                                                                                           Facelift ab
                                                                                           September 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                  Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/35R19 88     AFQ; 57E                   Coupe;
390X           e1*2001/116*0344*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88         5FE; 57E; 575              Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                                           e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..                                                            Ab
390X         e1*2001/116*0344*..                                                           e1*2001/116*0344*06;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/35R19        51G; 57E; 575              Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0344*05;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 225/35R19         51G; 57E; 575; 670         Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 225/35R19 88     57E; 575; 670; 673         Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673             Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y                                   nur Kombi
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/35R19 91Y                               nur Limousine
                                               245/35R19 93Y                               Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 225/35R19 88          21P; 24C; 244; 270         10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..           225/40R19 89          21P; 24C; 244; 271         51A; 71K; 721; 73C;
                                          235/35R19 87          21P; 24C; 244; 247; 271    74A
                                          245/35R19 89          21B; 24C; 244; 247; 272




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 120 - 225 245/45R19 98                                     Nur BMW X3;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/45R19 98                                     Nur BMW X3;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 57E; 585                          Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87 21L; 24J; 57E; 671; 68X            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 130    225/35R19 88W 21B; 22I; 24J; 24M          Cabrio; Coupe;
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 160    225/35R19 88Y 21B; 22I; 24J; 24M          Heckantrieb;
                                 100 - 225    215/35R19 85Y 21P; 24J; 57E; 678          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R19 88W 21B; 24J; 57E; 670; 673;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            677                         729; 73C; 74A; 744;
                                              245/30R19 89Y 22B; 24D; 57F; 677; 678     76R
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88 21P; 22I; 22M; 24C; 24M      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             235/35R19 91 21B; 22I; 22M; 24C; 24M      e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..                                                      Ab
                                                                                        e1*2001/116*0287*10;
                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur bis
                                              235/35R19 91      21B; 22I; 22M; 24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
                                                                                        4-türig;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                 Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 9
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 63 BMW AG                                                Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 20.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 8x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 20.06.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 8x19
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :20.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 4



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 8x19
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :20.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 670:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/35R19
                   Hinterachse:                           265/30R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 3
                   Pirelli                                PZero Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 676:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R19
                   Hinterachse:                           275/30R19
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 8x19
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :20.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 4
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            RE 050 A
                   DUNLOP                                 SP Sport Maxx
                   Pirelli                                PZero Nero

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 677:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/35R19
                   Hinterachse:                           245/30R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport Maxx

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68R:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R19
                   Hinterachse:                           275/30R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport
                   Pirelli                                P Zero Asimmertico, P Zero Direzionale

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68X:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R19
                   Hinterachse:                           265/30R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            Potenza S-03 PP, RE 50 A
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000, SP Sport Maxx
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2, Pilot Sport Cup, Pilot Super
      Sport
                   Pirelli                                P Zero Nero
                   SEMPERIT                               Direction Sport
                   UNIROYAL                               Rainsport 1
                   TOYO                                   Proxes T1-R
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 8x19
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :20.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
Zu Auflage 993:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/40R19
                   Hinterachse:                           275/35R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage AFQ:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/35R19
                   Hinterachse:                           255/30R19
                   Hersteller:                            Typ:
                   PIRELLI                                PZero Nero, Eufori@

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.