Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 72,6 880 2284 12/07
120572635 OXIGIN 14 8518 LK120 ohne 72,6 900 2275 12/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346C; ZR; 3L; 3K; 390L; 3/B; 3 C; Z85; 3/CG; 392C; 1C;
3K-N1; 1K4; 3C; R/C; 560X; M3B; 187; Z89; 1K2; 390X; 182; 3 B; 3/C;
346K; 346L; 346R; 346X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; UKL/X; 1K4; X-N1; UKL-N1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X53; X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1K4
175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 24M; 362 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R18 90W 22B; 22F; 24D; 57F; 68B 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R18 96W 24J; 24M 73C; 74A
255/45R18 99 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18 51G erhöhtes
e1*98/14*0153*..
265/55R18 108 Anzugsmoment 175
Nm;
255 - 265 255/55R18 51G; 52J nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 68B e1*93/81*0029*07;
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; 68T Cabrio;
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
170 225/40R18 88 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24D; 24J; 631 nur bis
255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; 631; e1*93/81*0029*07;
68B Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
22F; 24J; 24M; 362; 631 Cabrio;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 631; 68B 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
22F; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68B 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
22F; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 631; 68B 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
22F; 24J; 24M; 631 Cabrio;
255/35R18 90 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; 24J; Touring;
24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 631; 68B; 68L 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 21B; 22B; 22F; 24J; Limousine;
24M; 362; 631 Stufenheck;
255/35R18 BDC; 22B; 22F; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 631; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18-90 BDC; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 68B 73C; 74A
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 5FE Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0146*.. 5FE 729; 73C; 74A; 744
77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B
245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F;
68T
255/35R18 90 22B; 22F; 24D; 5GA;
57F; 68B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 5GA; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 68B 729; 73C; 74A; 744
85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 68B
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22H; 22L;
24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0144*..
255/35R18 90W 10N; 22B; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
68B 729; 73C; 74A
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B
225/40R18 88Y Limousine; 22L; 24J; 24M
225/40R18 92 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24J; 24M;
54A
255/35R18 94Y 10N; 22B; 22L; 24D; 57F;
68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09;
225/40R18 92Y Touring;
235/40R18 91Y Heckantrieb;
255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08;
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D Limousine;
245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T Heckantrieb;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R18 51G; 57F; 68B 729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08;
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T Touring;
235/40R18 91Y Heckantrieb;
255/35R18 51G; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab
235/40R18 91 September 2008; Ab
255/35R18 24M; 51G; 57F; 68B e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 160 - 240 255/35R18 94 248; 57F; 575 Ab
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
255/35R18 51G; 57F; 575 Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 51G; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B; 68T Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 92 57F; 68T 729; 73C; 74A
90 - 225 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B
235/40R18 91 57E; 689
255/35R18 51G; 57F; 68B
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B; 68T Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 92 57F; 68T 729; 73C; 74A
105 - 225 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B
235/40R18 91 57E; 689
255/35R18 51G; 57F; 68B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 24J Allradantrieb;
255/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M nur Limousine
245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 225/40R18 88 21P; 24C; 244; 247; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 225/45R18 91 21P; 24C; 244; 247; 272 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 21B; 24C; 244; 247; 272 73C; 74A
255/40R18 95 21B; 24C; 24D; 273
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 225 245/50R18 100 24J; 248 Nur BMW X3;
255/45R18 99 245; 248 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/50R18 100 24J; 248 Nur BMW X3;
255/45R18 99 245; 248 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 24J; 24M; 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 21B; 21L; 24J; 24M; 54A; 10B; 11G; 11H; 11K;
689 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88 24M; 57F; 68T 73C; 74A
255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; 68B
ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 190 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 235/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K;
150 - 250 225/40R18 88 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 92 729; 73C; 74A; 76O;
M+S
235/40R18 91 57E; 689 97K
255/35R18 90 22I; 248; 57F; 68B
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 225/40R18 91 24J; 244; 247; 26B; 26N;
BMW 1er neu (F20
27H 2011); Ab
235/40R18 91 22M; 241; 244; 246; 247;
e1*2007/46*0283*04;
26B; 26J; 27F Limousine;
245/35R18 92 22M; 244; 247; 27F; 57F;
Heckantrieb;
570; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 90 22L; 24D; 27F; 57F; 68B
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/40R18 92 21B; 21N; 22I; 24C; 24D Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 235/40R18 91 22B; 24D; 57F Heckantrieb;
100 - 225 225/40R18 88 21B; 21N; 24C; 57E; 68B; 10B; 11G; 11H; 11K;
68T 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575; 68T 729; 73C; 74A; 744;
255/35R18 90Y 22B; 24D; 57F; 68B 76R
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; Ab
68T e1*2001/116*0287*10;
255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; Schrägheck 2-türig;
68B Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 21P; 22B; 22L; 24C; 24D Nur bis
235/40R18 91 21B; 22B; 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0287*09;
245/35R18 88 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 4-türig;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 90 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
68B 729; 73C; 74A; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 13 Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.