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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0482-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,5Jx22H2 Typ GT1-9522 und
                               10,5Jx22H2 Typ GT1-10522
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH
                               Hans Geiger Straße 15
                               D-67661 Kaiserslautern
                               QM-Nr. 49 02 0160905


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                               Achse 1                         Achse 2
Modell                         ASA Germany - GT1               ASA Germany - GT1
Typ                            GT1-9522                        GT1-10522
Radgröße                       9,5Jx22H2                       10,5Jx22H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/ Lochkreis-   Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              Zentrierring                    (mm)/ Mittenloch-ø     tiefe       last   (mm)
                                              (mm)                   (mm)        (kg)
1             GT1 291 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6             35          975    2300
2             GT1 211 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6             35          975    2300

Kennzeichnungen                Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen              ASA Germany                     ASA Germany
Radtyp und Ausführung          GT1 (s.o.)                      GT1 (s.o.)
Radgröße                       9,5Jx22H2                       10,5Jx22H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)                       ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           MQC                             MQC
Herstelldatum                  Monat und Jahr                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel            Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     2-teilige Serien-Schraube M14x1,5     Kegel 60°    140                     32,5


Prüfungen

Die Gutachten Nr.110108 und Nr.110109 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          12-0482-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,5Jx22H2 Typ GT1-9522 und
                                10,5Jx22H2 Typ GT1-10522
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                135-235        265/35R22         K1a R02                           A02 A04 A05
X53                   135-235        265/35R22         K2b K42 R03 T02 T98               A06 A07 A08
e1*98/14*0153*..,     135-235        265/35R22         F40 K2b R03 T02 T98               A09 A12 A14
e1*2001/116*0153*..   135-235        285/30R22         K1a K45 R02                       A21 R21 V22
                      135-235        285/30R22         K2b K42 R03                       S01
                      135-235        285/30R22         F40 K2b R03
                      135-235        295/30R22         K2b K42 R03 T03 T99
                      135-235        295/30R22         F40 K2b R03 T03 T99


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Nummer                          12-0482-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,5Jx22H2 Typ GT1-9522 und
                                10,5Jx22H2 Typ GT1-10522
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0482-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,5Jx22H2 Typ GT1-9522 und
                                10,5Jx22H2 Typ GT1-10522
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   245/30R22             285/25R22, 295/25R22
Nr.   2   255/30R22             295/25R22
Nr.   3   265/30R22             295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr.   4   265/35R22             295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5   265/40R22             305/35R22
Nr.   6   275/35R22             315/30R22
Nr.   7   285/30R22             335/25R22
Nr.   8   295/30R22             315/30R22, 335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China beim TÜV Rheinland Automotive
Testing Co., Ltd. ab Dezember 2010 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juni 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2010.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       12-0482-A00-V01
TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                              9,5Jx22H2 Typ GT1-9522 und
                             10,5Jx22H2 Typ GT1-10522
Fertiger/Zulieferer          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 5 von 5

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Juni 2012




Haasis                                                                   00181382.DOC




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