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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0393-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                Hans Geiger Straße 15
                                D-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT1             ASA Germany - GT1
Typ                             GT1-9020                      GT1-10520
Radgröße                        9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                              tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
1             GT1 012 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6          18           900    2300
2             GT1 032 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6          26           900    2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ASA Germany                   ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT1 (s.o.)                    GT1 (s.o.)
Radgröße                        9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MQC                           MQC
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°   120               26
S03     Schraube M14x1,25            Kegel 60°   130               33
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°   140               32

Prüfungen

Die Gutachten Nr.090158 und Nr.090155 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            09-0393-A00-V03
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                   9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                  10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe       110-270           245/30R20       K1a K41 R02                     A02 A04 A05
560L                110-270           285/25R20       K2b K42 R03 T93                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                   A12 A16 A18
                                                                                      A58 Lim V20
                                                                                      S02
BMW 7er Active-        235, 330       245/40R20       K1a R02                         A02 A04 A05
Hybrid                 235, 330       255/35R20       K1c R02 T93 T97                 A06 A08 A09
HY, 3-HY               235, 330       275/35R20       K2c K6g K6i K8g R03             A12 A16 A18
e1*2007/46*0323*..;    235, 330       285/30R20       K2c K6h K6i K8k R03 T99         A58 L05 NBF
e1*2007/46*0586*..                                                                    V20 S03
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20       K1a R02 T91 T95                 A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20       K1a R02                         A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20       K1c R02 T93 T97                 A12 A16 A18
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20       K1c K3v K5b R02                 L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung   155-400        265/35R20       K2a K2b K6g K6i K8g R03 T95     S03
                                                      T99
                       155-400        275/35R20       K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98
                       155-400        285/30R20       K2c K6h K6i K8k R03 T95 T99
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20       K1a R02 T91 T95                 A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20       K1a R02                         A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20       K1c R02 T93 T97                 A12 A16 A18
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20       K1c K3v K5b R02                 L04 NBF V20
- mit Allradlenkung    155-400        265/35R20       K2a K2b K6h K6i K8k R03 T95     S03
                                                      T99
                       155-400        275/35R20       K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98
                       155-400        285/30R20       K2c K6h K6i K8t R03 T95 T99
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20       R02                             A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20       K1a R02 T93 T97                 A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-327        275/35R20       R03 T98                         A12 A16 A18
0172*00-06             150-327        285/30R20       R03 T95 T99                     RDK V20 S04
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20       R02                             A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20       R02 T93                         A06 A08 A09
e1*2001/116*           150-327        275/35R20       R03 T98                         A12 A16 A18
0172*07-..             150-327        285/30R20       K42 K46 R03 T95 T99             V20 S04


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0393-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Nummer                         09-0393-A00-V03
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.


K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0393-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0393-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2013 in Lambsheim
statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       09-0393-A00-V03
TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                              9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                             10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 7 von 7

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. April 2013




Haasis                                                                   00193102.DOC




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