TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 1 von 7 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Hans Geiger Straße 15 D-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0160905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell ASA Germany - GT1 ASA Germany - GT1 Typ GT1-9020 GT1-10520 Radgröße 9,0Jx20H2 10,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Achse Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 1 GT1 012 / Ø74,1 / 72,6 5/120/72,6 18 900 2300 2 GT1 032 / Ø74,1 / 72,6 5/120/72,6 26 900 2300 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen ASA Germany ASA Germany Radtyp und Ausführung GT1 (s.o.) GT1 (s.o.) Radgröße 9,0Jx20H2 10,5Jx20H2 Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.) Giessereikennzeichen MQC MQC Herkunftsmerkmal - - Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26 S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 33 S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32 Prüfungen Die Gutachten Nr.090158 und Nr.090155 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er-Reihe 110-270 245/30R20 K1a K41 R02 A02 A04 A05 560L 110-270 285/25R20 K2b K42 R03 T93 A06 A08 A09 e1*2001/116*0230*.. A12 A16 A18 A58 Lim V20 S02 BMW 7er Active- 235, 330 245/40R20 K1a R02 A02 A04 A05 Hybrid 235, 330 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A06 A08 A09 HY, 3-HY 235, 330 275/35R20 K2c K6g K6i K8g R03 A12 A16 A18 e1*2007/46*0323*..; 235, 330 285/30R20 K2c K6h K6i K8k R03 T99 A58 L05 NBF e1*2007/46*0586*.. V20 S03 BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A18 e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K3v K5b R02 L05 NBF V20 - ohne Allradlenkung 155-400 265/35R20 K2a K2b K6g K6i K8g R03 T95 S03 T99 155-400 275/35R20 K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98 155-400 285/30R20 K2c K6h K6i K8k R03 T95 T99 BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A18 e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K3v K5b R02 L04 NBF V20 - mit Allradlenkung 155-400 265/35R20 K2a K2b K6h K6i K8k R03 T95 S03 T99 155-400 275/35R20 K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98 155-400 285/30R20 K2c K6h K6i K8t R03 T95 T99 BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 R02 A02 A04 A05 765 150-327 255/35R20 K1a R02 T93 T97 A06 A08 A09 e1*98/14,2001/116* 150-327 275/35R20 R03 T98 A12 A16 A18 0172*00-06 150-327 285/30R20 R03 T95 T99 RDK V20 S04 BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 R02 A02 A04 A05 765 150-327 255/35R20 R02 T93 A06 A08 A09 e1*2001/116* 150-327 275/35R20 R03 T98 A12 A16 A18 0172*07-.. 150-327 285/30R20 K42 K46 R03 T95 T99 V20 S04 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 3 von 7 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs- sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 4 von 7 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti- gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8t An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 5 von 7 L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh- rungen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien- mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 6 von 7 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/45R20 255/40R20 Nr. 4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 5 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 6 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 7 245/45R20 275/40R20 Nr. 8 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 9 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 10 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 11 255/45R20 285/40R20 Nr. 12 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 13 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 14 265/45R20 295/40R20 Nr. 15 275/35R20 305/30R20 Nr. 16 275/40R20 315/35R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 09-0393-A00-V03 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520 Fertiger/Zulieferer Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 7 von 7 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. April 2013 Haasis 00193102.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim