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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0392-A00-V03
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                               10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH
                               Hans Geiger Straße 15
                               D-67661 Kaiserslautern
                               QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         ASA Germany - GT1             ASA Germany - GT1
Typ                            GT1-9020                      GT1-10520
Radgröße                       9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
1             GT1 013 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6          40          900    2300
2             GT1 033 / Ø74,1 / 72,6          5/120/72,6          35          900    2300

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              ASA Germany                   ASA Germany
Radtyp und Ausführung          GT1 (s.o.)                    GT1 (s.o.)
Radgröße                       9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           MQC                           MQC
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25             Kegel 60°     130               33
S02     Schraube M14x1,5              Kegel 60°     140               32
S03     Serien-Schraube M14x1,5       Kegel 60°     140               32,5

Prüfungen

Die Gutachten Nr.090158 und Nr.090155 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0392-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                100-230        245/40R20         R02                               A02 A04 A05
X3, X-N1              100-230        255/35R20         R02                               A06 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;   100-230        275/35R20         K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03       A12 A16 A18
e1*2007/46*0454*..    100-230        285/30R20         K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95       B90 V20 S01
                                                       T99
                    100-230          285/35R20         K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3              100-210          245/35R20         R02                               A02 A04 A05
X83                 100-210          255/35R20         K1b R02                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*.. 100-210          275/30R20         K2a K2b K42 K46 R03 R70 T93       A12 A16 A18
                                                       T97                               V20 S02
                      100-210        285/30R20         K2c K42 K46 R03 T95 T99
BMW X5                135-235        265/45R20         K2b K42 R03 R70                   A02 A04 A05
X53                   135-235        265/45R20         K1a R02 R70                       A06 A07 A08
e1*98/14*0153*..,     135-235        265/45R20         F40 K2b R03 R70                   A09 A12 A16
e1*2001/116*0153*..   135-235        265/45R20         K1a R02 R70                       A18 V20 S03
                      135-235        275/40R20         K2b K42 R03
                      135-235        275/40R20         K1a R02
                      135-235        275/40R20         F40 K2b R03
                      135-235        275/40R20         K1a R02
                      135-235        295/40R20         K2b K42 R03
                      135-235        295/40R20         F40 K2b R03


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0392-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0392-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun-
gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwen-
det werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          09-0392-A00-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20              255/40R20
Nr. 4    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20              275/40R20
Nr. 8    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20              285/40R20
Nr. 12   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20              295/40R20
Nr. 15   275/35R20              305/30R20
Nr. 16   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2013 in Lambsheim
statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       09-0392-A00-V03
TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                              9,0Jx20H2 Typ GT1-9020 und
                             10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 6 von 6

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. April 2013




Haasis                                                            00193101.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim