Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                    Teilegutachten

                                          Nr.: 2017-TG-PSA-0101-A1



                                 Hersteller: AD VIMOTION GmbH
                                             Kelterstr. 40
                                             72669 Unterensingen


                        Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                 Achse 1:                            Achse 2:
                                Radtyp: OXIGIN 21 9020                               OXIGIN 21 10520
                         Radausführung: 120572645                                    120572645
                              Radgröße: 9 J x 20H2                                   10½ J x 20H2
                             Zentrierart: Mittenzentriert                            Mittenzentriert

1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 2 von 3

2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                         366-0473-16-WIRD-TB; TÜV Austria
Achse 2: 10½ J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                       366-0474-16-WIRD-TB; TÜV Austria

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 3 von 3

6. Anlagen
Verwendungsbereich

            Anlage:         A1 BMW M

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Thüringen e.V, gültig bis 19.04.2020).


8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 09.10.2017

                                                     Prüflabor Süd GmbH
                                                      Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 1

Verwendungsbereich: Anlage                               A1 BMW M
Raddaten
Achse 1:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/120
Radtyp:      OXIGIN 21 9020                                                          Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       120572645                  OXIGIN 21 9020                  76,9              45             800           2200        01.11.2016
Achse 2:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/120
Radtyp:      OXIGIN 21 10520                                                         Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                        Typ                 Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       120572645                 OXIGIN 21 10520                  76,9              45             800           2200        01.08.2016


Zentrierringe
Achse 1: 76,9/72,6
Achse 2: 76,9/72,6


Distanzscheiben
Achse 1: D=15mm SCC 12125, H&R 30757276
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen
Softwarestand des Fahrzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
M3
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Bolzen             Kegel 60°                            14x1,25                             130          siehe allg. Auflage




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: BMW M
Modelle:    M4; Coupé, Cabrio
Typ:        M3

Achse 1       Radgröße/Ausführung:           9J×20H2                        120572645

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

M3                                 317 - 331                                                                        A01, A02, A03,
e1*2007/46*0377*..                                                                                                  A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, M01, RB,
                                                                                                                    Z1

                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Räderkombinat.
                                                     275/25R20        KOM3                                          AK1, R015,
                                                     255/30R20        KOM1                                          R060
                                                     265/30R20        KOM2

Achse 2       Radgröße/Ausführung:           10½J×20H2                      120572645

Handelsbezeichnung                 kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

M3                                 317 - 331                                                                        A01, A02, A03,
e1*2007/46*0377*..                                                                                                  A04, A05, A06,
                                                                                                                    A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, M01, RB,
                                                                                                                    Z1

                                                                                                                    Auflagen bei
                                                                                                                    Räderkombinat.
                                                     305/25R20        KOM3                                          AK1, R015,
                                                     295/30R20        KOM2                                          R060
                                                     285/30R20        KOM1




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 3
Auflagenhinweise

A01  Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
     3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
     vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
     überprüfen.
A02  Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
     serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
     einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
     einzuhalten.
A03  Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
     diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
     Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung
     der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
     Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
     Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04  Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
     Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05  Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
     unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
     Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und
     achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse
     sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06  Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
     Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07  Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08  Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
     gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
     gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
     für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
     Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
     veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10  Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
     Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
A11  Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
     des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
     von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12  Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
     angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
     Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13  Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
     Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
     210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
     bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
     Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
     Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand
     hinausragen.
AK1  Bei Kombinationen aus den angegebenen Reifenausführungen sind die unterschiedlichen Abrollumfänge sowie die
     vom Hersteller vorgegebenen Serienbereifungen zu beachten. Dies gilt insbesonders für die zulässigen
     Reifenbreiten an Vorder- und Hinterachse, von deren Differenz unter Umständen nicht abgewichen werden darf.
KOM1 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM1 an der
     weiteren Achse.

               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                              Seite 4
KOM2 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM2 an der
     weiteren Achse.
KOM3 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM3 an der
     weiteren Achse.
M01  Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
     Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
     Standards abweichen.
R060 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur
     zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen
     Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RB   Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
Z1       Der Gültigkeitsbereich bei der Erstellung beinhaltet Fahrzeuge, deren Typgenehmigungsnummer mind. 6 Monate
         vor dem Ausstellungsdatum zugelassen wurden. Siehe hierzu Feld 6 der Zulassungsbescheinigung. Wird die
         Typgenehmigungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs nach dem Erstellungsdatum des Gutachtens in seinem Bereich
         erweitert oder geändert, verliert das Gutachen seine Gültigkeit.




                 Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                                Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
     Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                            © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                          KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA101




                                                             Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                 Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA202                                          KA203                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA201




                                                            Fahrtrichtung




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                            Seite 1


Bilddarstellung




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2017-TG-PSA-0101-A1
Stand:              09.10.2017
                                                                                                                         Seite 1


Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZ

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typen: OXIGIN 21 9020/OXIGIN 21 10520 des
Herstellers/Importeurs:
AD VIMOTION GmbH liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Bad Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2017-TG-PSA-0101-A1 Datum: 09.10.2017
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2                L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                             P.4

  J                   4                                     18                    -                          19                     -
  E                                              3          20                    -                          G                      -
 D.1                          -                             12            -               13             -       Q
 D.2                                                       V.7            -               F.1            -    F.2
                                                           7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                            8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                            U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                            O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                            15.1                                                      -
  5                                                        15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
 V.9                          -                             R                                        -                                  11        -
  14                                                        K                                                        -
 P.3                          -                             6                 -                     17               -    16             -
  10        -                                               21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!