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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             09-0155-A03-V02
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer                Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Hersteller                         Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                   Hans Geiger Straße 15
                                   D-67661 Kaiserslautern
                                   49 02 0160905


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             ASA Germany - GT1
Typ                                GT1-10520
Radgröße                           10,5Jx20H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
033          GT1 033 / ohne Ring                   5/120/74,1          35          900    2300


Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                  ASA Germany
Radtyp und Ausführung              GT1 (s.o.)
Radgröße                           10,5Jx20H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Giessereikennzeichen               MQC
Herstelldatum                      Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°     140               33


Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 090155-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0155-A03-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                 155-300        265/45R20     R03 R70 T04 T08 180                    A02 A04 A05
X70, X5, X-N1          155-300        265/45R20     R02 R70 180                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0420*..;   155-300        275/40R20     K1b R02 180                            A12 A16 A18
e1*2007/46*0421*..;    155-300        275/40R20     R03 T02 T06 180                        BS8 KMV NBF
e1*2007/46*0454*..     155-300        285/40R20     K1a K1b T04 180                        V20 S01
- mit Radhaus-         155-300        295/40R20     K1a K1b R02 180
Verbreiterungen        155-300        295/40R20     R03 180
                       155-300        315/35R20     R03 180
BMW X5                 155-300        265/45R20     K1c R02 R70 180                        A02 A04 A05
X70, X5, X-N1          155-300        265/45R20     K2c R03 R70 T04 T08 180                A06 A08 A09
e1*2001/116*0420*..;   155-300        275/40R20     K1c R02 180                            A12 A16 A18
e1*2007/46*0421*..;    155-300        275/40R20     K2c R03 T02 T06 180                    BS8 KOV NBF
e1*2007/46*0454*..     155-300        295/40R20     K2c R03 180                            V20 S01
- ohne Radhaus-        155-300        315/35R20     K2c R03 180
Verbreiterungen


Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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Nummer                          09-0155-A03-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

BS8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0155-A03-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20      255/40R20
Nr. 3    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20      275/40R20
Nr. 7    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20      255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20      285/40R20
Nr. 11   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20      295/30R20
Nr. 13   265/45R20      295/40R20
Nr. 14   275/35R20      305/30R20
Nr. 15   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0155-A03-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx20H2 Typ GT1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH ab Januar 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.

TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96

Köln, 31. Januar 2011




Haasis                                                                 00160188.DOC




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