TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0334 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 J X 19 H2 Typ: T927 8x19 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: T927 8x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T927 19x8JJ gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit Radgröße 19x8JJ gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T927 9x19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 275100571DS S22028-5mm 27 mm 335110651DS S22462-5mm 33 mm 305112666DS S22024-15mm 30 mm 335120726DS S10206-5mm 33 mm 305108651DS S22463-10mm 30 mm 405112571DS S22-0s8-5mm 40 mm Das Basisrad der Radausführung 275100571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 335120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführungen 405112571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 305108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 40 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 335110651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die Radausführung 405112571DS kommt neu hinzu. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 325100561 T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 880 2275 01/08 275100571DS T9278x19PCD100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 880 2275 01/08 325100571 T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 880 2275 01/08 405105566 T9278x19PCD105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 880 2275 01/08 405108634 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 876 2284 01/08 305108651DS T9278x19PCD108/114 S22463-10mm 108/5 65,1 30 880 2275 01/08 405108651 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 880 2275 01/08 335110651DS T9278x19PCD110/120 S22462-5mm 110/5 65,1 33 880 2275 01/08 385110651 T9278x19PCD110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 880 2275 01/08 325112571 T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 880 2275 01/08 405112571DS T9278x19PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 880 2275 01/08 455112571 T9278x19PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 880 2275 01/08 305112666DS T9278x19PCD100/112 S22024-15mm 112/5 66,6 30 880 2275 01/08 325112666 T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 880 2275 01/08 455112666 T9278x19PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 880 2275 01/08 405114601 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 880 2275 01/08 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: T927 8x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 405114661 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 860 2327 01/08 405114661 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 880 2275 01/08 405114671 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 880 2275 01/08 405114671 T9278x19PCD108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 880 2275 01/08 405115701 T9278x19PCD105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 880 2275 01/08 335120726DS T9278x19PCD110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 880 2275 01/08 385120726 T9278x19PCD110/120 ohne 120/5 72,6 38 880 2275 01/08 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : Barracuda (Tzunamee) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 13,7 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325100561: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T927 8x19 Radausführung : -- : T9278x19PCD100/112 Radgröße : -- : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe : -- : ET32 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 01.08 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : Barracuda : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: T927 8x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Festigkeitsnachweise für die Räder TÜV Austria Nr. 08-TAAP-0325/BUM vom 20.02.2008, sowie für die Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: T927 8x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 65 FUJI HEAVY IND.(J) 325100561 32 06.02.2013 liegt bei 64 TOYOTA 325100561 32 06.02.2013 liegt bei 1 AUDI 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 5 AUDI 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 2 SEAT 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei 4 SEAT 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 3 SKODA 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 6 VOLKSWAGEN 325100571 32 06.02.2013 liegt bei 7 GM DAEWOO (ROK) 405105566 40 06.02.2013 liegt bei 8 OPEL / VAUXHALL 405105566 40 06.02.2013 liegt bei 9 FORD 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 11 JAGUAR 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 10 LAND ROVER (GB) 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 12 VOLVO 405108634 40 06.02.2013 liegt bei 14 CITROEN 305108651DS 30 06.02.2013 liegt bei 13 PEUGEOT 305108651DS 30 06.02.2013 liegt bei 16 PEUGEOT 405108651 40 06.02.2013 liegt bei 15 VOLVO 305108651DS 30 06.02.2013 liegt bei 17 VOLVO 405108651 40 06.02.2013 liegt bei 18 FIAT 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 23 FIAT 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 20 OPEL, OPEL / VAUXHALL 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 22 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 19 SAAB 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei 21 SAAB 385110651 38 06.02.2013 liegt bei 24 AUDI 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 67 AUDI 405112571DS 40 06.02.2013 liegt bei 30 AUDI 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 26 QUATTRO GmbH 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 68 QUATTRO GmbH 405112571DS 40 06.02.2013 liegt bei 25 SEAT 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 70 SEAT 405112571DS 40 06.02.2013 liegt bei 29 SEAT 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 28 SKODA 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 69 SKODA 405112571DS 40 06.02.2013 liegt bei 31 SKODA 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 27 VOLKSWAGEN 325112571 32 06.02.2013 liegt bei 66 VOLKSWAGEN 405112571DS 40 06.02.2013 liegt bei 32 VOLKSWAGEN 455112571 45 06.02.2013 liegt bei 34 AUDI 305112666DS 30 06.02.2013 liegt bei 35 AUDI 325112666 32 06.02.2013 liegt bei 38 AUDI 455112666 45 06.02.2013 liegt bei 33 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 305112666DS 30 06.02.2013 liegt bei 36 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 325112666 32 06.02.2013 liegt bei 37 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 455112666 45 06.02.2013 liegt bei 39 SUZUKI 405114601 40 06.02.2013 liegt bei 40 TOYOTA 405114601 40 06.02.2013 liegt bei 43 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei 41 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei International S. A. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2 Radtyp: T927 8x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 42 RENAULT 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei 46 CHRYSLER (USA) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 57 CITROEN 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 58 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 52 KIA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 51 KIA MOTORS (SK) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 59 MAZDA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 55 MITSUBISHI 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 48 PEUGEOT 405114671 40 06.02.2013 liegt bei 60 GM DAEWOO (ROK) 405115701 40 06.02.2013 liegt bei 61 OPEL / VAUXHALL 405115701 40 06.02.2013 liegt bei 62 BMW, BMW AG 335120726DS 33 06.02.2013 liegt bei 63 BMW AG 385120726 38 06.02.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 06.02.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANLAGE: 60 GM DAEWOO Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 405115701 T9278x19PCD105/115 Ø73.1 Ø70.1 70,1 Aluminium 880 2275 01/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1J e4*2001/116*0140*.. 92 - 120 225/40R19 93 22I; 22P Stufenheck; 235/35R19 91 21P; 22I; 22P Frontantrieb; 235/40R19 92 21P; 22I; 22P 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 93 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1Y e4*2007/46*0224*.. 96 - 120 225/40R19 93 Frontantrieb; KL1YN e4*2007/46*0295*.. 235/35R19 91 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R19 92 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R19 93 22I 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANLAGE: 60 GM DAEWOO Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANLAGE: 60 GM DAEWOO Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T927 8x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T927 8x19 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 06.02.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -