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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001425
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0124-08-WIRD-TG/N23

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ:                                    T927 8x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 13.12.2017
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 19x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit Radgröße 19x8JJ gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T927 9x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                            S22028-5mm                                  27 mm
335110651DS                            S22462-5mm                                  33 mm
305112666DS                            S22024-15mm                                30 mm
335120726DS                            S10206-5mm                                  33 mm
305108651DS                            S22463-10mm                                30 mm
405112571DS                            S22-0s8-5mm                                40 mm

Das Basisrad der Radausführung 275100571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 335120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführungen 405112571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET
45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 305108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 40
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 335110651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Radausführung 405112571DS kommt neu hinzu.
I.     Übersicht
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                 Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
325100561        T9278x19PCD100/112         Ø73.1 Ø56.1                100/5     56,1      32    880    2275     01/08
275100571DS      T9278x19PCD100/112         S22028-5mm                 100/5     57,1      27    880    2275     01/08
325100571        T9278x19PCD100/112         Ø73.1 Ø57.1                100/5     57,1      32    880    2275     01/08
405105566        T9278x19PCD105/115         Ø73.1 Ø56.6                105/5     56,6      40    880    2275     01/08
405108634        T9278x19PCD108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5     63,4      40    876    2284     01/08
305108651DS      T9278x19PCD108/114         S22463-10mm                108/5     65,1      30    880    2275     01/08
405108651        T9278x19PCD108/114         Ø73.1 Ø65.1                108/5     65,1      40    880    2275     01/08
335110651DS      T9278x19PCD110/120         S22462-5mm                 110/5     65,1      33    880    2275     01/08
385110651        T9278x19PCD110/120         Ø72.6 Ø65.1                110/5     65,1      38    880    2275     01/08
325112571        T9278x19PCD100/112         Ø73.1 Ø57.1                112/5     57,1      32    880    2275     01/08
405112571DS      T9278x19PCD112             S22028-5mm                 112/5     57,1      40    880    2275     01/08
455112571        T9278x19PCD112             Ø73.1 Ø57.1                112/5     57,1      45    880    2275     01/08
305112666DS      T9278x19PCD100/112         S22024-15mm                112/5     66,6      30    880    2275     01/08
325112666        T9278x19PCD100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5     66,6      32    865    2315     01/08
325112666        T9278x19PCD100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5     66,6      32    880    2275     01/08
455112666        T9278x19PCD112             Ø73.1 Ø66.6                112/5     66,6      45    880    2275     01/08




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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                                                                                                       Seite: 3 von 6
405114601          T9278x19PCD108/114       Ø73.1 Ø60.1               114,3/5       60,1    40   880   2275    01/08
405114641          T927 5x114,3 ET40        Ø73,1 - Ø64,1             114,3/5       64,1    40   880   2275    01/08
405114661          T9278x19PCD108/114       Ø73.1 Ø66.1               114,3/5       66,1    40   860   2327    01/08
405114661          T9278x19PCD108/114       Ø73.1 Ø66.1               114,3/5       66,1    40   880   2275    01/08
405114671          T9278x19PCD108/114       Ø73.1 Ø67.1               114,3/5       67,1    40   880   2275    01/08
405114671          T9278x19PCD108/114       Ø73.1 Ø67.1               114,3/5       67,1    40   880   2275    01/08
385115701          T9278x19PCD105/115       Ø73.1 Ø70.1                115/5        70,1    38   880   2275    01/08
405115701          T9278x19PCD105/115       Ø73.1 Ø70.1                115/5        70,1    40   880   2275    01/08
335120726DS        T9278x19PCD110/120       S10206-5mm                 120/5        72,6    33   880   2275    01/08
385120726          T9278x19PCD110/120       ohne                       120/5        72,6    38   880   2275    01/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 405112571DS:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T927 8x19
Radausführung                       : --                                     : T9278x19PCD100/112
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : Barracuda                              : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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                                                                                                       Seite: 4 von 6
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Festigkeitsnachweise für die Räder TÜV Austria Nr. 08-TAAP-0325/BUM vom 20.02.2008, sowie für die
Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                    Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 13.12.2017
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V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                   325100561                       32      13.12.2017      liegt bei
  2      AUDI, SEAT                                   275100571DS                     27      13.12.2017      liegt bei
  3      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                325100571                       32      13.12.2017      liegt bei
  4      GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),             405105566                       40      13.12.2017      liegt bei
                    OPEL, OPEL / VAUXHALL
     5   FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),               405108634                       40      13.12.2017      liegt bei
                    VOLVO
     6   CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                      305108651DS                     30      13.12.2017      liegt bei
     7   CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                      405108651                       40      13.12.2017      liegt bei
     8   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                 335110651DS                     33      13.12.2017      liegt bei
                    SAAB
     9   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                 385110651                       38      13.12.2017      liegt bei
                    SAAB
 10      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                    325112571                       32      13.12.2017      liegt bei
                    SEAT, S.A., SKODA,
         VOLKSWAGEN
 11      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,             405112571DS                     40      13.12.2017      liegt bei
                    VOLKSWAGEN
 12      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                455112571                       45      13.12.2017      liegt bei
 13      AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ             305112666DS                     30      13.12.2017      liegt bei
 14      AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                  325112666; 325112666            32      13.12.2017      liegt bei
                    DAIMLER (D),
         MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
         Nissan International S. A., QUATTRO
         GmbH
 15      AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                   455112666                       45      13.12.2017      liegt bei
                    MERCEDES-AMG,
         MERCEDES-BENZ
 16      SUZUKI, TOYOTA                               405114601                       40      13.12.2017      liegt bei
 17      AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,              405114661; 405114661            40      13.12.2017      liegt bei
                    NISSAN EUROPE (F), Nissan
         International S. A., RENAULT
 18      CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI,            405114671                       40      13.12.2017      liegt bei
                    Hyundai Motor Company,
         HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
         MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
         EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
         MAZDA, Mazda Motor Corporation,
         MITSUBISHI, PEUGEOT
 23      GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),             385115701                       38      13.12.2017      liegt bei
                    OPEL, OPEL / VAUXHALL
 19      GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),             405115701                       40      13.12.2017      liegt bei
                    OPEL, OPEL / VAUXHALL
 20      BMW, BMW AG                                  335120726DS                     33      13.12.2017      liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                   Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.12.2017
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                                                                                                          Seite: 6 von 6
 21 BMW AG                                           385120726                       38      13.12.2017     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.12.2017
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.12.2017
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                                                                                                         Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                            VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                 (kg)       (mm)     datum
405105566           T9278x19PCD105/115        Ø73.1 Ø56.6                 56,6   Aluminium     880      2275    01/08
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe, Zentrierring Ø73,1 - Ø56,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 125 Nm für Typ : KL1B
                                            140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 225/40R19 93            22I; 22P                   Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          235/35R19 91            21P; 22I; 22P              Schrägheck;
                                          235/40R19 92            21P; 22I; 22P              Frontantrieb;
                                          245/35R19 93            21P; 22I; 22Q; 24J; 248    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 225/40R19 89                                        Kombilimousine; MPV;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe, Zentrierring Ø73,1 - Ø56,5




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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                                                                                                      Seite: 2 von 6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 225/40R19 93 QF8; 51J; 54F      Nur ASTRA SPORTS
                                         235/35R19 91 QF8; 22I           TOURER; Kombi;
                                         235/40R19    22I; 51G           Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         729; 73C; 74A; 74P
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 225/40R19 93 51J; 54F           Stufenheck;
                                         235/35R19 91 22I                Schrägheck;
                                         235/40R19    22I; 51G           Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 225/40R19 93           51J; 54F                  Stufenheck;
                                         235/35R19 91           22I                       Schrägheck;
                                         235/40R19              22I; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 225/40R19 93 51J; 54F                            Nur ASTRA SPORTS
                                         235/35R19 91 22I                                 TOURER; Kombi;
                                         235/40R19 92 22I                                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 225/40R19 93           51J; 54F                  Stufenheck;
                                         235/35R19 91           22I                       Schrägheck;
                                         235/40R19              22I; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 147 215/35R19 85W 26P                    Astra K;
                                                                               Kombilimousine;
                                                                               Schrägheck;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 225/40R19 89                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                         225/45R19 92                                     TRAX/TRACKER;
                                                                                          Kombilimousine; MPV;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.12.2017
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.12.2017
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
QF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     225/45R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    B-K
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
       Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

       Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 240                   VA
             26P                      x = 220             y = 190                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
             26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 280            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 13.12.2017
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 13.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N23

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 8x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 13.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 8x19
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    13.12.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -