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							TÜV AUSTRIA                    Deutschstraße 10           2008-KTV/PZW-EX-1790
AUTOMOTIVE GMBH                A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEILEGUTACHTEN
                                    366-0220-07-WIRD-TG/N1

Hersteller:                           AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG 395048/0000

                                      CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                  Sonderrad 7 JJ X 17
Typ:                                  H 067 7x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                    Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.02.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 4
Weitere Hinweise
Es sind nur Räder mit dem zusätzlich angebrachten Aufkleber mit den aufgedruckten Radkennzeichnungen
zulässig!
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 17x7JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 17x7JJ gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 38498581darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-       zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis       loch   preß-      Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                          Zentrierring         -zahl              (mm)       (kg)   (mm)     Datum
38498581           H 067 PCD 100                Ø73.1 Ø57.1              100/4    58,1       38     690   2100     01/07
384100541          H 067 PCD 100                Ø73.1 Ø56.1              100/4    54,1       38     690   2100     01/07
384100561          H 067 PCD 100                Ø73.1 Ø56.1              100/4    56,1       38     690   2100     01/07
384100571          H 067 PCD 100                Ø73.1 Ø57.1              100/4    57,1       38     690   2100     01/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda VOLTEC T6
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 10,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384100571:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                                   : --                                       : H 067 7x17
Radausführung                            : --                                       : H 067 PCD 100
Radgröße                                 : --                                       : 7 JJ X 17
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET38
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen                   : JWL                                      : --
Weitere Kennzeichnung                    : VIA                                      : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                     Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 17.02.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 4
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0057/BUM, vom 06.03.2007 liegt vor.Die
Prüfwerte wurden übernommen.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass
er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                        Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                              Stand: 17.02.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                               Seite: 4 von 4
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                       Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                               Hinweise
  1    CITROEN                                          38498581                         38      17.02.2009       liegt bei
  2    FIAT                                             38498581                         38      17.02.2009       liegt bei
  3    PEUGEOT                                          38498581                         38      17.02.2009       liegt bei
  4    DAIHATSU                                         384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
  5    HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv                  384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
       Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  6    KIA                                              384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
  7    MAZDA                                            384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
 10    OPEL / VAUXHALL                                  384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
  8    SUZUKI                                           384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
  9    TOYOTA                                           384100541                        38      17.02.2009       liegt bei
 11    BMW AG                                           384100561                        38      17.02.2009       liegt bei
 15    HONDA                                            384100561                        38      17.02.2009       liegt bei
 12    KIA                                              384100561                        38      17.02.2009       liegt bei
 14    MITSUBISHI                                       384100561                        38      17.02.2009       liegt bei
 13    ROVER                                            384100561                        38      17.02.2009       liegt bei
 16    VOLKSWAGEN                                       384100571                        38      17.02.2009       liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.02.2009
HPS




                                  Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

ANLAGE: Technische Unterlagen                            Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                 Stand: 17.02.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Befestigung                          Versatzschrauben-Bimecc               05.05.2004 2/03.10.2004




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                              Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                 Stand: 17.02.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1 CITROEN                                                   Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 17.02.2009
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 JJ X 17                    Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)       (mm)     datum
38498581            H 067 PCD 100             Ø73.1 Ø57.1                 58,1    Kunststoff    690      2100     01/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 54 205/40R17 84             24J; 24M                    Pkw geschlossen;
225L         N130                        205/45R17 84             24J; 24M                    Lkw geschl.Kasten
                                         215/40R17 83             24J; 24M                    (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                              744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1 CITROEN                                                   Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 17.02.2009
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                                                                                                        Seite: 2 von 2
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad                Typ: H 067 7x17
    des Herstellers / Importeurs:        AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG    CH-8260 Stein am Rhein
                                        Datum: 17.02.2009
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                            Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                        a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                                   Fahrzeugbeschreibung
                                                                                         P.2
B      -              2.1                2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                                  /-                     T     -
J                                   4                      18    -                         19      -
E                                              3           20    -                            G    -
D.1    -                                                   12    -            13     -                      Q       -
                                                           V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                                   7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                                   8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                                   U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                                  O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                                  15.1   -
                                                          15.2   -
5
                                                          15.3   -
V.9    -                                                   R     -                                                      11     -
14                                                         K     -
P.3    -                                                   6     -                  17    -            16       -
10     -          14.1                  P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :H 067 7x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.02.2009

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Zu Auflage FFT:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                   Hersteller:                           Typ:
                   Dunlop                                SP Sport 8000
                   GOOGYEAR                              EAGLE GSC, EAGLE GSA
                   UNIROYAL                              RTT1



Zu Auflage MBK:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                   Hersteller:                           Typ:
                   CONTINENTAL                           ContiSportContact
                   DUNLOP                                SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   PIRELI                                P7000, PZero Nero
                   TOYO                                  Proxes-T1, Proxes-T1 plus

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.