Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114566142 J CARMANI CA 13 8519 N23Ø72,6-Ø66,1 66,1 Kunststoff 830 2280 01/16 LK114 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/45R19 92 Duster; Allradantrieb; e2*2007/46*0030*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/45R19 92 24J; 248 Duster; Frontantrieb; e2*2007/46*0030*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Z51 118 Nm für Typ : F15 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/45R19 96 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R19 96 27H 140 Nm; INFINITI Q50; 235/45R19 95 27H Limousine; 235/50R19 99 248; 26P; 27F; 54A Allradantrieb; 245/40R19 98 27H Heckantrieb; 245/45R19 98 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R19 96 248; 26P; 27F 12A; 51A; 71A; 723; 255/45R19 100 248; 26P; 27F 73C; 74A; 74P; 740; 83L Verkaufsbezeichnung: JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 225/35R19 88 270 Schrägheck; 4-türig; 235/35R19 87 24J; 270 Frontantrieb; 81 - 147 225/40R19 89 270 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R19 92 24J; 270 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101 245; 248 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : RFD 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R19 93 54F erhöhtes Anzugsmoment 235/35R19 91W 170 Nm; Latitude 81 - 177 245/35R19 93W 26P (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 175 225/40R19 93 245; 54F erhöhtes Anzugsmoment 235/35R19 91Y 245; 248; 5GG 170 Nm; Coupe; Frontantrieb; Allradlenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 21B; 22H; 22M; 24J; erhöhtes e2*2007/46*0012*.. 24M; 5GM; 54F Anzugsmoment 155 Nm; Kombi; 81 - 150 225/40R19 93 54F Schrägheck; 245/35R19 93 21P; 24J; 24M; 54F Frontantrieb; nicht 81 - 175 225/40R19 93Y 54F Allradlenkung; 235/35R19 91Y 24M; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 93Y 21P; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71A; 723; 255/35R19 96 21B; 22H; 22M; 24J; 73C; 74A; 74P; 740 24M; 54F Verkaufsbezeichnung: Talisman Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/40R19 93 Kombi; Limousine; 225/45R19 96 Frontantrieb; 235/40R19 95 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R19 95 26P 12A; 51A; 71A; 723; 245/35R19 93 248; 26N; 26P 73C; 74A; 74P 245/40R19 94 248; 26N; 26P 255/35R19 96 248; 26B; 26N; 27H 255/40R19 96 248; 26B; 26N; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 340 30 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA 26J x = 360 y = 360 13 VA 26N x = 360 y = 360 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0193-16-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 24.10.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: Talisman Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.