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							PSA-Teilegutacht        2016-TG-PSA-0007-4
Stand:                  29.02.2016
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                    Teilegutachten

                                           Nr.: 2016-TG-PSA-0007-4


                                 Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
                                             RO-617106 Brusturi
                                             Judetul Neamt
                        Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                    Radtyp: ZP6.1
                                                  Achse 1:                       Achse 2:
                        Radausführung: ZP6.1 8519+40                             ZP6.1 8519+40
                            Radgröße: 8,5 J x 19H2                               8,5 J x 19H2
                               Zentrierart: Mittenzentriert                      Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutacht        2016-TG-PSA-0007-4
Stand:                  29.02.2016
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2. Befestigung

Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/ -muttern mit einem Kegelwinkel 60°
bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in
den DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.


3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im
Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 8,5 J x 19H2 Festigkeitsgutachten Nr.:             2015-TB-PSA-0033; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 8,5 J x 19H2 Festigkeitsgutachten Nr.:             2015-TB-PSA-0033; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen
gültigen Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

            Anlage:         4 Fiat (I)

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Hinweise

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Austria Automotive GmbH, gültig bis 06.02.2017).



8. Hinweise

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung
der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 29.02.2016

                                                     Prüflabor Süd GmbH
                                                      Der Sachverständige




                                                   Dipl.-Ing. Friedrich Kuchel




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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Stand:                  29.02.2016
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Verwendungsbereich: Anlage                               4      Fiat (I)
Raddaten
Achse 1:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/114,3
Radtyp:      ZP6.1                                                                   Zentrierung: Mittenzentriert

        Ausführung                  Bezeichnung               Mittenloch       Einpress-      Zul.Radlast Zul. Abroll- gültig ab
                                                             Durchmesser          tiefe                    umfang      Fertigung
                                                                 [mm]            [mm]             [kg]       [mm]       [Datum]
       ZP6.1 8519+40                    ZP6.1                     73,1              40             800           2400        01.09.2015
Achse 2:
Art:         PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/114,3
Radtyp:      ZP6.1                                                                   Zentrierung: Mittenzentriert

        Ausführung                  Bezeichnung               Mittenloch        Einpress-     Zul.Radlast Zul. Abroll- gültig ab
                                                             Durchmesser           tiefe                   umfang      Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]            [kg]       [mm]       [Datum]
       ZP6.1 8519+40                    ZP6.1                     73,1              40             800           2400        01.09.2015


Zentrierringe
Achse 1: 73,1/60,1
Achse 2: 73,1/60,1


Distanzscheiben
Achse 1:
Achse 2:


RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen
Softwarestand des Fahzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
FY
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Bolzen             Kegel 60°                            12x1,5                    110                    siehe allg. Auflagen




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Stand:                    29.02.2016
                                                                                                              Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: Fiat (I)
Modell:     FIAT SEDICI
Typ:        FY

Achse 1         Radgröße/Ausführung:           8,5Jx19H2                      ZP6.1 8519+40

Handelsbezeichnung                   kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                           Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                           Hinweise

FY                                   79 - 99           235/35R19                                                      A01, A02, A03,
                                                       245/30R19                                                      A04, A05, A06,
                                                       215/35R19                                                      A07, A08, A09,
                                                       225/35R19                                                      A10, A11, A12,
                                                                                                                      A13, KA101,
e4*2001/116*0106*..                                                                                                   M01, R015


Achse 2         Radgröße/Ausführung:           8,5Jx19H2                      ZP6.1 8519+40

Handelsbezeichnung                   kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                           Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                           Hinweise

FY                                   79 - 99           235/35R19                                                      A01, A02, A03,
                                                       245/30R19                                                      A04, A05, A06,
                                                       215/35R19                                                      A07, A08, A09,
                                                       225/35R19                                                      A10, A11, A12,
                                                                                                                      A13, KA201,
e4*2001/116*0106*..                                                                                                   M01, R015




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                                                                                                            Seite 3
Auflagenhinweise

A01   Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
      3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
      vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
      überprüfen.
A02   Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
      serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
      einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
      einzuhalten.
A03   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
      diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
      Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung
      der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
      Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04   Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme
      RDKS/TPMS) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
A05   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
      unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
      Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und
      achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse
      sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass für die aufgeführte Rad-/Reifenkombination eine
      Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
      gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
      gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
      für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
      nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
      Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
      Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde.
      Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
A11   Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
      des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
      von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12   Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
      angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
      Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13   Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
      Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
      210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
      bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
      Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
      Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
      geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
      über den Felgenrand hinausragen.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
      Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch
      für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in
      den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert, gilt dieser als erhöhte zulässige
      Achslast bei Anhängerbetrieb.
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
      Standards abweichen.




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Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                          KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA101




                                                             Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                 Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA202                                          KA203                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA201




                                                            Fahrtrichtung




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Bilddarstellung




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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZ

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ZP6.1 des Herstellers/Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0007-4 Datum: 29.02.2016

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2                L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                             P.4

  J                   4                                     18                    -                          19                     -
  E                                              3          20                    -                          G                      -
 D.1                          -                             12            -               13             -       Q
 D.2                                                       V.7            -               F.1            -    F.2
                                                           7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                            8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                            U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                            O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                            15.1                                                      -
  5                                                        15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
 V.9                          -                             R                                        -                                  11        -
  14                                                        K                                                        -
 P.3                          -                             6                 -                     17               -    16             -
  10        -                                               21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




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