Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065085-F0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-7518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-7518
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 130 L
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 53 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1350 kg
bei Reifenabrollumfang: 2240 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
250 Serien-Radschraube, Kegel 60°, - 180 Nm
Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 32 mm
RZ-065085-F0-015-02a~FI-5-130-78-ET53.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065085-F0-015
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2001/116*0232*..
250 e3*2007/46*0044*..
250 e3*2007/46*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Fiat Ducato Maxi 255/55R18C A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2014; A01)K01)K02) E79a)E80)S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne Seitenscheiben) 255/55R18CP
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065085-F0-015
Anlage-Nr. : 2a
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Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-7518
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
- Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-7518 des Herstellers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.07.2017
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