Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Aluminium 700 2235 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Aluminium 725 2150 04/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY; FR; JT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; FY Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/55R18 100 24J 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R18 100 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 255/45R18 99 24J 255/50R18 102 22I; 24J; 24M Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 245 Allradantrieb; 235/45R18 94 245 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 22I; 24C; 24M Stufenheck; 225/35R18 83 22I; 24C; 24M Frontantrieb; 225/40R18 88 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88 22B; 22M; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P 570 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 21P; 21S; 24M bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/40R18 91 21P; 21S; 24J; 24M; e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 54A 2-türig; 4-türig; 1 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 225/40R18 88 21S; 24M e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 135 Nm; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 135 Nm; bis 183 - 208 245/40R18 93 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 5FE Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/40R18 92 21B; 22B; 24J; 24M Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135 Nm; bis 225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09; 235/40R18 91W 51J Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 21P ab 225/40R18 88W 21P e11*2001/116*0196*05; 235/40R18 91 21B 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W nur bis e11*2001/116*0196*04; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 nur bis 225/35R18 87W e11*2001/116*0196*04; 225/40R18 88W 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W 21P ab e11*2001/116*0196*05; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 135 Nm; Kombi; 235/40R18 91 Frontantrieb; 235/45R18 94 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 245 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 91 - 130 225/45R18 91W 135 Nm; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 135 Nm; Limousine; 91 - 130 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91W 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R18 94 725; 729; 73C; 74A; 245/40R18 93 245 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 22B 10B; 11G; 11H; 11K; e6*98/14*0085*.. 235/40R18 91W 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R18 94 21B; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 225/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R18 89 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R18 91 725; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97 21B; 21J; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e6*98/14*0069*.. 367 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 24O bis e6*2001/116*0105*08; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 24O bis 235/55R18 99 24O e6*2001/116*0105*08; 255/45R18 99 24O 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/45R18 95 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 03.09.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.