TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001424 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 7 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: T960 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9x18 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm 8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm 8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm 8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm 8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm 8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm 8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. (Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24) Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09 541 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09 561 8x18 4+4 100 33 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09 566DS 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09 566 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09 601 8x18 4+4 108 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09 634 8x18 4+4 108 08 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09 651DS 8x18 4+4 108 13 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09 651DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 541 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 561 8x18 5+5 100 27 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09 571DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 566 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 601 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 707 2291 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 651 8x18 5+5 110 35 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09 651DS 3 8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 651 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09 571DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09 666DS 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09 666DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09 666 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 40 671 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09 701 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 701 8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 726 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 12,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8x18 Radausführung : -- : T960 8x18 108/114 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 07.09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr. 09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor. Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Festigkeit Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Distanzscheibe III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FCA, 8x18 4+4 100 38 541 38 12.12.2017 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, MAZDA J, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA 3 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 12.12.2017 liegt bei 2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL 8x18 4+4 100 33 566DS 33 12.12.2017 liegt bei 4 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 8x18 4+4 100 38 566 38 12.12.2017 liegt bei GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL 5 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 12.12.2017 liegt bei 6 FORD 8x18 4+4 108 38 634 38 12.12.2017 liegt bei 8 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 12.12.2017 liegt bei 7 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 12.12.2017 liegt bei 9 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 12.12.2017 liegt bei 10 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 12.12.2017 liegt bei 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 12.12.2017 liegt bei 12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 32 571 32 12.12.2017 liegt bei 13 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 12.12.2017 liegt bei 14 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 12.12.2017 liegt bei 15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 12.12.2017 liegt bei JAGUAR LAND ROVER 5+5 108 40 634; 8x18 5+5 LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), 108 40 634 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 16 PEUGEOT, VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 12.12.2017 liegt bei 17 OPEL / VAUXHALL 8x18 5+5 110 35 651DS 35 12.12.2017 liegt bei 18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 8x18 5+5 110 38 651 38 12.12.2017 liegt bei SAAB Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 19 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, 8x18 5+5 112 32 571 32 12.12.2017 liegt bei VOLKSWAGEN 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 40 571DS 40 12.12.2017 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 45 571 45 12.12.2017 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 22 AUDI, CHRYSLER (USA), 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 12.12.2017 liegt bei DAIMLER BENZ, DAIMLER 5+5 112 32 666 (D), MERCEDES-BENZ 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 12.12.2017 liegt bei DAIMLER (D), 5 112 40 666DS MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 12.12.2017 liegt bei DAIMLER (D), 112 45 666 MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 25 SUZUKI, TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 12.12.2017 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 601 26 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 12.12.2017 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 641 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 12.12.2017 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661 International S. A., RENAULT 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 12.12.2017 liegt bei HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 8x18 5+5 114,3 40 671; (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 8x18 5+5 114,3 40 671 MITSUBISHI, PEUGEOT 29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 12.12.2017 liegt bei 115 40 701 30 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 12.12.2017 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 12.12.2017 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 30 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 63,4 Aluminium 707 2291 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 63,4 Aluminium 710 2284 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 63,4 Aluminium 750 2150 07/09 634 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B4Y; B5Y; BA7; BWY; DA3; DB3; DM2; PT2; DXA; DYB; DYB-LPG Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WA6 Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm für Typ : DM2; PT2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DYB; DYB-LPG 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhoeht 180 Nm für Typ : SBF; WA6 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/60R18 103 12O Allradantrieb; 245/55R18 103 12A; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/60R18 105 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 721; 255/55R18 105 12A; 24J; 248 725; 73C; 74A; 74P; 265/55R18 108 12A; 24J; 248; 26P 76O 275/50R18 107 12A; 24C; 24M; 26P; 27I Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 30 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 22P; 24J; 51J Kombi; 225/40R18 21P; 22P; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 FGQ; 21P; 22P; 24J; 73C; 74A; 74H; 74P 24M DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 22P; 24J; 24M; 5EG; Schrägheck; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 59 - 107 215/40R18 85W 22P; 24J; 24M; 5EG; 12A; 51A; 71K; 723; 51J 73C; 74A; 74H; 74P 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J 225/40R18 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 21P; 22P; 24J; 24M DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 21P; 22P; 24J; 24M; Nur Ford Focus ST; 51G Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 21P; 24M; 51J Ford Focus Coupe- 225/40R18 88 21P; 22I; 24J; 24M Cabriolet; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 22P; 24J; 24M; 5EG; Stufenheck; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 59 - 107 215/40R18 85W 22P; 24J; 24M; 5EG; 12A; 51A; 71K; 723; 51J 73C; 74A; 74H; 74P 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J 225/40R18 21P; 22P; 24J; 24M; 51G 225/40R18 88 FGQ; 21P; 22P; 24J; 24M DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 235/35R18 90 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 24J; 248; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 24J; 248; 26P; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 83L DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/40R18 92 245; 248; 26P; 27H Focus ST; Kombi; 235/40R18 91 245; 248; 26B; 26N; Schrägheck; 27F Frontantrieb; 245/35R18 88 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 24J; 248; 26B; 26N; 721; 725; 729; 73C; 27F 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 30 Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 245; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 235/35R18 90 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 91 24J; 248; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 24J; 248; 26P; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 83L Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 24J; 24M Nur C-MAX; 225/40R18 88 24J; 24M Frontantrieb; 235/40R18 91 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/50R18 95 24J; 248; 51J Nur Kuga ab 225/55R18 98 24J; 248; 26P; 51J Modelljahr 2013; 235/45R18 94 51J Allradantrieb; 235/50R18 97 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 245/45R18 96 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 24J; 24M Nur Kuga bis 245/45R18 96 24J Modelljahr 2012; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 255/45R18 99 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab 235/45R18 94 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R18 97 24J; 248; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 245/45R18 96 24J; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 30 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 248 ab 235/45R18 94 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R18 97 24J; 244; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 245/45R18 96 24J; 244; 26P; 27I Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 89W 24M; 5FM; 51J bis 74 - 107 235/40R18 91 22I; 22M; 24D e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 225/40R18 92 24M; 51J Stufenheck; 235/40R18 91Y 22I; 22M; 24D Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 215/45R18 93 24M; 51J bis 74 - 107 225/40R18 92 24M; 51J e13*2001/116*0249*25; 235/40R18 91 22I; 22M; 24D Kombi; Frontantrieb; 74 - 176 225/40R18 92Y 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91Y 22I; 22M; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24M; Frontantrieb; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 21B; 22F; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 66 - 166 225/40R18 21B; 22F; 24C; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P 51G 235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D; 54A B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 225/40R18 88 21B; 22L; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; B5Y e1*98/14*0155*.. 5FE 12A; 51A; 71K; 723; 66 - 125 225/40R18 88W 21B; 22L; 24C; 24D; 73C; 74A; 74H; 74P 5FE 150 - 166 225/40R18 21B; 22L; 24C; 24D; 51G Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 245; 26P; 27I ab 245/45R18 100 245; 26P e13*2001/116*0185*24; 255/45R18 99 245; 26P; 27I Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 30 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/40R18 95W 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 24J; 24M; 51G 160 Nm; Ford S-MAX; 235/45R18 94W 24J; 24M; 5HI Ford Galaxy; bis 235/45R18 94Y 24J; 24M; 5HI e13*2001/116*0185*23; 235/45R18 98 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; 12A; 51A; 71K; 723; FGT; 24J; 24M; 5HA 73C; 74A; 74H; 74P; 245/40R18 97 FGT; 24J; 24M 740 245/45R18 96 FGT; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV; 215/45R18 89W 51J Frontantrieb; 225/40R18 92 21P; 22I; 245; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 90 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 21P; 22I; 245; 248 729; 73C; 74A; 74H; 245/35R18 92 21B; 22B; 24J; 248; 74P 260; 270 DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 21P; 22I; 245; 51J Nur Grand C-MAX; MPV; 235/40R18 95 21P; 22I; 245; 248 Frontantrieb; 245/35R18 92 21B; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K; 260; 270 12A; 51A; 71K; 723; 77 - 92 215/45R18 93 51J 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PT2 e1*2007/46*0271*.. 55 - 85 225/40R18 24D; 24J; 53S bis 225/40R18 92 24D; 24J; 5GM e1*2001/116*0207*15; Pkw geschlossen; Lkw geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA; CF1; CC9; JB; CCX; N*3 Zubehör : Nabenkappe Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 30 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC; (SERIE Kegelbund lose) Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment 125 Nm für Typ : JB 128 Nm für Typ : CCX 133 Nm für Typ : LC 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 225/60R18 100 12O 10B; 11G; 11H; 11K; 225/65R18 103 12O 51A; 71C; 71K; 721; 235/55R18 100 12O 725; 73C; 74A; 74P; 235/60R18 103 12O 76O Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J; ab e11*98/14*0115*06; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 147 - 219 245/40R18 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 51G 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 225/45R18 95 245; 26N; 26P; 575 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 245; 26B; 26J 160 Nm; Heckantrieb; 235/45R18 94 245; 26B; 26J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 241; 246; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 250 225/45R18 95 245; 26N; 26P; 57E; 74P; 740; 76O 575 Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.. 132 - 177 235/50R18 97 12A; 245; 26P Limousine; 132 - 280 245/45R18 96 122 Allradantrieb; 255/45R18 99 12A; 245; 26P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 30 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 177 235/45R18 94 12Q; 51J; 76S erhöhtes Anzugsmoment 120 - 202 235/45R18 94Y 12Q; 51J; 76S 165 Nm; 245/45R18 12T; 51G Kombilimousine; 255/45R18 99 12A; 21Q Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76O; 76T; 82U; 83G; PDI Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 190 245/45R18 96W erhöhtes Anzugsmoment 152 - 291 235/50R18 97 135 Nm; nur bis 245/45R18 96Y e11*2001/116*0217*04; 245/50R18 100 54A Heckantrieb; 255/45R18 99 Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 21B; 22B; 22G; 24J; erhöhtes 24M; 362 Anzugsmoment 120 Nm; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 225/40R18 91W 21B; 22B; 22G; 24J; erhöhtes 24M; 362 Anzugsmoment 120 Nm; Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 24J; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/55R18 100 24J; 24M 160 Nm; Allradantrieb; 235/60R18 103 24J; 24M Frontantrieb; 255/55R18 105 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R18 100 erhöhtes Anzugsmoment 225/65R18 103 160 Nm; Cabrio; Kombi; 235/55R18 100 Coupe; 2-türig; 4- 235/60R18 103 türig; Allradantrieb; 245/50R18 100 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M-2D; M Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P (Kegelbund lose) Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-2D; B; G; D; A; A-2D; F; B-2D; D-N2D Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : P 170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment; G erhöhtes Anzugsmoment Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 30 Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 21P; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 215/40R18 89W 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30 215/45R18 89W 21P; 22I; 24J; 24M (Coupe); Frontantrieb; 225/40R18 88Y 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 187 225/50R18 95 12A; 26P nicht Cross Country; 225/55R18 98 12A; 26P Kombi; Limousine; 235/45R18 94 12Q Allradantrieb; 235/50R18 97 12A; 26N; 26P Frontantrieb; 110 - 235 245/45R18 96 12A; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 245/50R18 100 12A; 245; 248; 26B; 51A; 71C; 71K; 721; 26N; 27P 725; 73C; 74A; 74P; 255/45R18 99 12A; 26N; 26P 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE erhöhtes Anzugsmoment 100 - 132 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C70 215/45R18 89W (Cabrio); 100 - 169 215/40R18 89Y Frontantrieb; 215/45R18 89Y 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 22I 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 225/40R18 88 245; 248 120 Nm; VOLVO V40; 245/35R18 88 22P; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 84 - 187 235/40R18 91 22P; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 92W 22P; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 21P; 22B; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 215/40R18 89W 22I; 24J; 24M 120 Nm; VOLVO S40, 215/45R18 89W 21P; 22I; 24J; 24M V50; Kombi; Limousine; 225/40R18 88Y 21P; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 235/40R18 91 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 30 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 21P; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 215/40R18 89W 24J; 24M 120 Nm; VOLVO C30 215/45R18 89W 21P; 22I; 24J; 24M (Coupe); Frontantrieb; 225/40R18 88Y 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 245 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 215/45R18 89 120 Nm; VOLVO V40 84 - 187 215/45R18 89W CrossCountry; 225/40R18 91 245 Allradantrieb; 225/45R18 91 245 Frontantrieb; 235/40R18 91 22P; 24J; 248; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 22P; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 22P; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74H; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 26P; 27I 170 Nm; S60 Cross 235/50R18 97 24J; 248; 26N; 26P; Country; V60 Cross 27B Country; 245/45R18 96 26P; 27I Allradantrieb; 255/45R18 99 24J; 248; 26N; 26P; Frontantrieb; 27B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 21P; 22I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 21P; 22I; 54A 170 Nm; nicht S60 235/40R18 95 21B; 22B; 24J; 248; Cross Country; nicht 260 V60 Cross Country; 245/35R18 92Y 21B; 22B; 24J; 248; Kombi; Stufenheck; 260 Allradantrieb; 245/40R18 93Y 21B; 22B; 24J; 248; Frontantrieb; 260 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 30 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 22I; 5GG erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 22I; 5GG 170 Nm; Allradantrieb; 80 - 175 225/45R18 91Y 22I; 5GG Frontantrieb; 235/40R18 91Y 22I; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93W 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 80 - 210 225/45R18 95 22I 73C; 74A; 74H; 74P; 235/40R18 95 22I 740 80 - 232 225/45R18 95Y 22I 235/40R18 95Y 22I 245/40R18 93Y 22I; 24J; 24M; 5HA 245/40R18 97 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18 98 24J; 248; 26B; 26N; erhöhtes 27B Anzugsmoment 170 Nm; V60 Hybrid; V60 Plug in Hybrid; V60 Twin Engine; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 24J 170 Nm; VOLVO XC70; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 255/45R18 99 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 22I; 5GG; 51J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 22B; 5GG; 51J 170 Nm; VOLVO V70; 80 - 224 225/45R18 95 22I; 51J Allradantrieb; 235/40R18 95 22B; 51J Frontantrieb; 245/40R18 93 21P; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93W 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 30 Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 24J; 248 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 255/55R18 105 22I; 24C; 244 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 30 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 30 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 30 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 30 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 30 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 30 PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 24 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 30 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 30 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DM2 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*.. Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 230 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 400 8 VA 26J x = 300 y = 400 15 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 30 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 30 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 320 y = 350 15 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 30 Fahrzeug: Hersteller: FORD MOTOR Fahrzeugtyp: SBF Genehm.Nr.: e1*2007/46*1524*.. Handelsbez.: Edge Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 180 y = 230 HA 26B x = 330 y = 330 VA 26P x = 280 y = 280 VA 27B x = 230 y = 280 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 30 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 30 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 30 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 Cross Country Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 30 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*.. Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 370 y = 350 VA 26P x = 320 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 370 y = 350 15 VA 26N x = 370 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 300 15 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 30 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: 15 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 30 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*.. Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 350 HA 27I x = 360 y = 300 HA 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 370 5 VA 26N x = 350 y = 370 5 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 12.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 12.12.2017 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -