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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:              07-00003-CP-FIL-01
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik                                  Seite 1 von 6
Typ:                             CWE 80710

                                       1. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUTACHTEN
                                        07-00003-CP-FIL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : CWE 80710

des Herstellers                        : CW Fahrzeugtechnik
                                         Tratmoos 5
                                         D – 85467 Niederneuching

für das Fahrzeug                       : Ford Ranger, Mazda B2500 / BT50

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
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Teilegutachten Nr.:                  07-00003-CP-FIL-01
Hersteller:                          CW – Fahrzeugtechnik                                 Seite 2 von 6
Typ:                                 CWE 80710

I.     Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:           Typ:        ABE - Nr.      KW-Bereich:       Handelsbezeichnung:

Mazda Motor Corp. (J)         UN          K 270          57 - 105          B 2500 4x4 / BT50 4x4

Ford (D)                      2 AW        K 272          57 - 105          Ranger 4x4

II.    Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                    Borbet (D)
Art:                                  Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                       und beidseitigem Hump.
Typ:                                                         CWE 80710
Kennz. u. Ausf.:                           CWE 80710 Ausf. LK 139,7 V (KBA 46432)
Radgröße:                                                    8 J x 17 H2
Einpreßtiefe:                                                 + 10 mm
Lochkreis Ø:                                   139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                            93,1 mm (105 kW)
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Befestigung:                                    5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°)
Ventile:                        Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die
                                weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim)
                                entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
                                11,3         mm            geeignet         sind,      zulässig.
                                Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment:                                                 120 Nm
Zulässige Radlast:                                    1050 kg bei r dyn 0,358 m

Abrollumfang:                                               U = 2250 mm
Radprüfung                                        TÜV Nord / RP-003370-C0-021




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Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik                                      Seite 3 von 6
Typ:                             CWE 80710

       Fortsetzung zu
II.    Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen für Fahrzeuge 57 – 80 kW
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                  ( siehe Punkt IV )
               235/65 R 17 – 108 *)                                    1), 2), 4)

               245/65 R 17 – 107 *)                                    1), 2), 4)

               255/60 R 17 – 106 *)                                    1), 2), 4)

               255/70 R 17 – 112 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

               255/75 R 17 – 113 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

               265/60 R 17 – 108 *)                                   1), 2), 4), 6)

               265/70 R 17 – 113 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

               275/55 R 17 – 115 *)                                   1), 2), 4), 6)

               275/60 R 17 – 110 *)                                   1), 2), 4), 6)

               275/65 R 17 – 115 *)                                 1), 2), 3), 4), 6)

               275/70 R 17 – 115 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)

               285/60 R 17 – 114 *)                                 1), 2), 3), 4), 6)

               285/70 R 17 – 116 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 6)




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Teilegutachten Nr.:               07-00003-CP-FIL-01
Hersteller:                       CW – Fahrzeugtechnik                                    Seite 4 von 6
Typ:                              CWE 80710

         Fortsetzung zu
II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen für Fahrzeuge 105 kW
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                Auflagen und Hinweise
                                                                   ( siehe Punkt IV )
               235/65 R 17 – 108 *)                                     1), 2), 4e)

               245/65 R 17 – 107 *)                                     1), 2), 4e)

               255/60 R 17 – 106 *)                                     1), 2), 4e)

               265/60 R 17 – 108 *)                                   1), 2), 4e), 6)

               275/55 R 17 – 115 *)                                    1), 2), 4), 6)

               275/60 R 17 – 110 *)                                    1), 2), 4), 6)

               275/65 R 17 – 115 *)                                  1), 2), 3), 4), 6)

               285/60 R 17 – 114 *)                                  1), 2), 3), 4), 6)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die     Eignung    der   verwendeten     Reifen, insbesondere  der   erforderliche
        Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
        Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
        Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
        Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
        ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
        auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
        Bedienungsanleitung).




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Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik                                   Seite 5 von 6
Typ:                             CWE 80710

      Fortsetzung zu
IV.   Hinweise und Auflagen
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
      Rüstzustand     des        Fahrzeuges      (z.    B.      Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)   kann     es möglich   sein,   dass    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für
      diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)    Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse müssen je nach
      verwendeter Rad-Reifenkombination folgende Nacharbeiten durchgeführt werden:
      a)    Entfernen des Schmutzfängers
      b)    Die vordere untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen
            ausreichender Freigängigkeit bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
      c)    Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend
            der verwendeten Rad- Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
      d)    Der hinter dem Vorderrad befindliche Falz unter dem Innenkotflügel ist auf
            einer Länge von ca. 500 mm von Unten her umzulegen, der Innenkotflügel ist
            entsprechend einzuformen und neu zu befestigen.
      e)    Bei Fahrzeugausführung mit 105 kW ist der vor dem Vorderrad befindliche Teil des
            Kunststoffinnenkotflügels um ca. 5 mm einzuformen. (Freigängigkeit bei
            Lenkeinschlag)
5)    Diese Rad- Reifenkombination ist             nur zulässig       in     Verbindung mit der
      Fahrwerkshöherlegung    der Fa.              Taubenreuther           gemäß     Teilegutachten
      der Tüv Automotive GmbH
6)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.




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Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik                                  Seite 6 von 6
Typ:                             CWE 80710

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand Mai 2000) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der      Hersteller     CW     Fahrzeugtechnik       hat      den    Nachweis     erbracht
(Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Filderstadt, den 27. 02. 2007
TA-CP/FIL-Sz
CW

Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




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