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							G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN
D-Nr.: 394282/0000


                                                                                                         TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                 Teilegutachten                                                          Geschäftsstelle:
                                       TGA-Art 13.1                                                      Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                                                                                         Telefon:
                                  14-TARR-0275/CIN                                                       +43(0)1 610 91-0
                                                                                                         Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
                                                                                                         Ing. Andreas CINIBULK
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          DW 6463
                                                                                                         cin@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.
                                                                                                               ®
                                                                                                         TÜV
Prüfgegenstand         :   Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
                           OXIGIN 18 – 9 ½ Jx19 H2 (VA)
                           OXIGIN 18 – 9 Jx20 H2 (VA) und 10 ½ Jx20 H2 (HA) und
                           11 ½ Jx21 H2
                           GMC
des Herstellers        :   OXIGIN
                           AD Vimotion GmbH,
                           Kelterstr.40
                           D-72699 Unterensingen


0.   Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme                          Prüfstelle,
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach                 Inspektionsstelle,
                                                                                                         Technischer Dienst
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          (BMVIT, KBA, NSAI)
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
                                                                                                         Geschäftsführung:
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten                          Mag.Ing. Christian
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           RÖTZER
                                                                                                         Mag. Christoph
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            WENNINGER

                                                                                                         Sitz:
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    Krugerstraße 16
                                                                                                         1015 Wien/Österreich
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.                        weitere
                                                                                                         Geschäftsstellen:
Mitführen von Dokumenten                                                                                 Linz, Wien 23 und
                                                                                                         Filderstadt (D)

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            Firmenbuchgericht/
                                                                                                         -nummer:
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    Wien / FN 288473 a
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
                                                                                                         Bankverbindungen:
Fahrzeugpapiere.                                                                                         BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         AT121200052949001084
                                                                                                         BIC BKAUATWW
                                                                                                         RZB 001-04.093.266
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  IBAN
                                                                                                         AT593100000104093266
Betriebserlaubnis nach                                                                                   BIC RZBAATWW
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde                       UID ATU 63237036
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der                          DVR 3002479
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.


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I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.     zul.    gültig
                                                                  -kreis         loch     press-     Rad-   Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                 [mm]          [mm]       tiefe     last   umfang    Fertig.
                    Rad                   Distanzscheibe/                                 [mm]       [kg]    [mm]     Datum
                                            Zentrierring
9,5x19 ET 40            18 9,5x19            76,9/70,2             5/120         76,9        40       850    2250     01/14
 9x20 ET 32              18 9x20             76,9/70,2             5/120         76,9        32       750    2300     02/13
 9x20 ET 15              18 9x20             76,9/70,2             5/120         76,9        15       750    2300     02/13
10,5x20 ET40           18 10,5x20            76,9/70,2             5/120         76,9        40       725    2300     03/13
 12x20 ET45             18 12x20             76,9/70,2             5/120         76,9        45       800    2250     01/14
11,5x21 ET50           18 11,5x21            76,9/70,2             5/120         76,9        50       890    2225     01/14

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende

I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   9,5x19 ET 40
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   13,9 kg


Radausführung                       :   9x20 ET 32
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,1 kg


Radausführung                       :   9x20 ET 15
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,1 kg




I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   10,5x20 ET 40
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,9 kg

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G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN
D-Nr.: 394282/0000




Radausführung                       :   12x20 ET 45
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   16,1 kg



Radausführung                       :   11,5x21 ET 50
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,5 kg




I.2   Radanschluss
Siehe Anlage

I.4   Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0275


I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 32




I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : JAW
Radtyp                          : --                             : 18 9x20
Radgröße                        : --                             : 9Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : ET32
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




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                      Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                              schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN
D-Nr.: 394282/0000


I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : z.B.18 10,5x20
Radgröße                        : --                             : z.B.10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET40
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 366-0067-14-WIRD-TB, 366-0059-14-WIRD-TB, und 366-0063-14-WIRD-TB der TÜV
AUTOMOTIVE GMBH und 2013-FG-PSA-0004 des PSA liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.


IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 14-TARR-0275/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.


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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
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D-Nr.: 394282/0000


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     GMC                                VA :    9 ½ Jx19 H2        Typ 18 9,5x19 ET40
                                                HA :    10 ½ Jx20 H2       Typ 18 10,5x20 ET40
Anlage 2     GMC                                VA :    9 Jx20 H2          Typ 18 9x20 ET32
                                                HA :    10 ½ Jx20H2        Typ 18 10,5x20 ET40
Anlage 3     GMC                                VA :    9 Jx20 H2          Typ 18 9 x20 ET15
                                                HA :    12 Jx20 H2         Typ 18 12x20 ET45
Anlage 4     GMC                                VA :    9 Jx20 H2          Typ 18 9x20 ET15
                                                HA :    11 ½ Jx21 H2       Typ 18 11,5x21 ET50




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VII. Schlussbescheinigung

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 7, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

                                                W i e n - 07.07.2014

                                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH



              Der Sachverständige




                 (Ing. CINIBULK)




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Anlage 1     GMC                               VA : 9 1/2Jx19 H2                      Typ 18 9,5x19 ET40
                                               HA : 10 1/2 Jx20 H2                   Typ 18 10,5x20 ET40


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung             Ausführungsbezeichnung   Mitten-                        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                loch                           mm        last            Abroll
                    Kennzeichnung Kennzeichnung [mm]                                     [kg]            umf.     Fertig
                    Rad           Zentrierring                                                           [mm]     datum
9 ½ x19 5/120 ET40 18 9,5x19         76,9/70,2  72,6                            40       850             2250     01/14
10 ½ x20 5/120 ET40 18 10,5x20       76,9/70,2  72,6                            40       725             2300     03/13


Hersteller                        GMC


Prüfgegenstand 1       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9,5x19 ET40
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET40




Handelsbezeichnung            kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
GMC                           297-321      265/30R19               57E;                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 530; 71A: 723;
Corvette C6                                                                                  729; 73C; 745; S01;
GMX-245
GMX-245S
e13*2001/116*0150*..                       285/30R20               22B; 24M; 57F;
e13*KS07/46*0008*..

GMC                           253           245/30R19              57E;                        10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
Corvette C5                                                                                    12A; 51A; 530; 71A; 723;
Chrysler “Y”                                                                                   729; 73C; 745; S01;
e13*98/14*0025*                             285/30R20              22B; 24M; 57F;
e13*2001/116*0025*




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel           Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M12x1,25          Kegel                  110                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


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Anlage 1     GMC                               VA : 9 1/2Jx19 H2                     Typ 18 9,5x19 ET40
                                               HA : 10 1/2 Jx20 H2                  Typ 18 10,5x20 ET40

10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
     in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende


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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN



Anlage 1    GMC                                VA : 9 1/2Jx19 H2                     Typ 18 9,5x19 ET40
                                               HA : 10 1/2 Jx20 H2                  Typ 18 10,5x20 ET40

      Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
      mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 2     GMC     VA : 9 Jx20 H2                      Typ 18 9x20 ET32
                     HA : 10 1/2 Jx20 H2                 Typ 18 10,5x20 ET40



Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung             Ausführungsbezeichnung                   Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                loch           mm        last            Abroll
                    Kennzeichnun Kennzeichnung                  [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                    g
                    Rad          Zentrierring                                                            [mm]     datum
9x20 5/120 ET32     18 9x20         76,9/70,2                   72,6            32       750             2300     02/13
10 ½ x20 5/120 ET40 18 10,5x20      76,9/70,2                   72,6            40       725             2300     03/13


Hersteller                        GMC



Prüfgegenstand 2       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET32
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET40




Handelsbezeichnung            kW-     Reifen                       Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
GMC                           297-321 265/25R20                    57E;                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 530; 71A: 723;
Corvette C6                                                                                  724; 729; 73C; 745; S01;
GMX-245
GMX-245S
e13*2001/116*0150*..                      285/30R20                22B; 24M; 57F;
e13*KS07/46*0008*..




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel           Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M12x1,25          Kegel                  110                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 2     GMC     VA : 9 Jx20 H2                      Typ 18 9x20 ET32
                     HA : 10 1/2 Jx20 H2                 Typ 18 10,5x20 ET40

      Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
      Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
     in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 2     GMC     VA : 9 Jx20 H2                      Typ 18 9x20 ET32
                     HA : 10 1/2 Jx20 H2                 Typ 18 10,5x20 ET40

      Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 3     GMC     VA : 9 Jx20 H2             Typ 18 9x20 ET15
                     HA : 12 Jx20 H2            Typ 18 12x20 ET45




Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung           Ausführungsbezeichnung                     Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                loch           mm        last            Abroll
                     Kennzeichnung Kennzeichnung                [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                     Rad           Zentrierring                                                          [mm]     datum
9x20 5/120 ET15      18 9x20          76,9/70,2                   76,9          15       750             2300     02/13
12x20 5/120 ET45     18 12x20         76,9/70,2                   76,9          45       800             2250     01/14


Hersteller                        GMC


Prüfgegenstand 3       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET15
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 12x20 ET45




Handelsbezeichnung            kW-     Reifen                       Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
GMC                           377         265/25R20                57E;                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 530; 71A: 723;
Corvette C6 Z06 7,0                                                                          724; 729; 73C; 745; S01
GMX-245
GMX-245A
e13*2001/116*0150*..                      325/25R20                22B; 24M; 57F;
e13*KS07/46*0009*..




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel           Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M12x1,25          Kegel                  110                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 3     GMC     VA : 9 Jx20 H2             Typ 18 9x20 ET15
                     HA : 12 Jx20 H2            Typ 18 12x20 ET45

      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
     in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN

Anlage 3     GMC     VA : 9 Jx20 H2             Typ 18 9x20 ET15
                     HA : 12 Jx20 H2            Typ 18 12x20 ET45

724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN



Anlage 4     GMC                               VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET15
                                               HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET50




Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung             Ausführungsbezeichnung                     Mitten-        ET        zul. Rad-     zul.     gültig ab
                                                                  loch           mm        last          Abroll
                    Kennzeichnung Kennzeichnung                   [mm]                     [kg]          umf.     Fertig
                    Rad           Zentrierring                                                           [mm]     datum
9x20 5/120 ET15     18 9x20          76,9/70,2                      76,9          15       750           2300     02/13
11 ½ x21 5/120 ET50 18 11,5x21       76,9/70,2                      76,9          50       890           2225     01/14


Hersteller                        GMC



Prüfgegenstand 4       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET15
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 11,5x21 ET50



Handelsbezeichnung            kW-     Reifen                       Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
GMC                           377         265/25R20                57E;                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 530; 71A: 723;
Corvette C6 Z06 7,0                                                                          724; 729; 73C; 745; S01
GMX-245
GMX-245A
e13*2001/116*0150*..                      305/25R21                22B; 24M; 57F;
e13*KS07/46*0009*..




Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel           Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M12x1,25          Kegel                  110                              33

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




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G-Zl.: 14-TARR-0275/CIN



Anlage 4     GMC                               VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET15
                                               HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET50

10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.\rFür diese Umrüstung mit
     der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen
     und Hinweise zu beachten.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
     in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende


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Anlage 4     GMC                               VA : 9 Jx20 H2                       Typ 18 9x20 ET15
                                               HA : 11 1/2 Jx21 H2                  Typ 18 11,5x21 ET50

      Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
      mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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