Mobilität
Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19 StVZO
Nr. RZ-059992-A0-015
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
am Honda Civic (FK1, FK2, FK3)
Auftraggeber: BORBET
Haupstraße 5
59969 Hallenberg Hesborn
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge-
nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die
ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im
Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern, Übersicht
Radgröße Radtyp Hersteller Ausfüh- Loch- Loch- Mitten- Ein- zul. zul.
rung zahl kreis loch ∅ preß- Radlast Abroll-
∅ [mm] *) tiefe [kg] umfang
[mm] [mm] [mm]
7Jx16H2 CA 70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 627 2172
7Jx16H2 CB 70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 700 2200
7Jx16H2 LS70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 631 2172
7Jx16H2 FS70638 BORBET Lk114,3 5 114,3 72,5 40 650 2172
*) Mittenzentrierung erfolgt über Zentrierring, Innendurchmesser: 64,1 mm
Kennz. BO. ∅72,5/∅64,1; Farbe feuerrot
Prüfung der Dauerfestigkeit der Sonderräder
Radtyp Prüfstelle/Genehmigung
(Handelsbezeichnung)
CA 70638 TÜV Automotive GmbH 366-0203-04-MURD TB
CB 70638 TÜV Pfalz Nr. 55155603
FS 70638 TÜV Pfalz Nr. 55011705
LS 70638 RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003243-B0-015
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern.
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG- Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96
RZ-059992-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. : RZ-059992-A0-015
Anlage-Nr. :
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : siehe Übersicht
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis
240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear
abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis
270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear
abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten
über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden ma-
ximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet
Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die
Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, ent-
scheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene
Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Ser-
vice“.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
muttern M12x1,5, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment : 110 Nm
Spurweitenerhöhung : bis zu 30 mm
Typ: FK1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Honda Civic 205/55R16-91 A02) bis A10)
225/50R16-92
A01)K48)
e11*2001/116*00255*00 890/800 5/114,3/64
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. : RZ-059992-A0-015
Anlage-Nr. :
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : siehe Übersicht
Typ: FK2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/55R16-91 A02) bis A10)
225/50R16-92
A01)K48)
e11*2001/116*00256*00 940/830 5/114,3/64
Typ: FK3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/55R16-91 A02) bis A10)
225/50R16-92
A01)K48)
e11*2001/116*00257*00 1085/835 5/114,3/64
Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa-
chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemä-
ße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt
bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeug-
papieren zu entnehmen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit nachfolgend aufgeführten Ventilen zulässig:
Radtyp Ventilart
CA 70638 Gummi- oder Metallventile
CB 70638 Gummi- oder Metallventile *)
FS 70638 Gummi- oder Metallventile
LS 70638 Gummi- oder Metallventile
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
*) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210
km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
wendet werden.
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Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : siehe Übersicht
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten ausdrücklich erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur wie nachfolgend beschrieben ausgewuchtet werden:
Radtyp Auswuchtgewichte
(Handelsbezeichnung)
CA 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
CB 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
FS 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
LS 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
Blechkante aufzuweiten.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än-
derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anla-
ge XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und
weitergegeben werden.
RZ-059992-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. : RZ-059992-A0-015
Anlage-Nr. :
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : BORBET
Teiletyp : siehe Übersicht
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Essen, 28. April 2006
Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning
Dipl.-Ing.Leibold
RZ-059992-A0-015